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Sagtmal, ist es rechtens, dass das Gericht jemanden 2 x Wochenendearesst und zusätzlich Arbeitsstunden verpflichtet, obwohl er 6 Tage die Woche fast 15 Stunden arbeitstätig ist? Er solle sich für den Aresst Urlaub nehmen und die Arbeitsstunden Sonntags ableisten.
Die Frage entbehrt nicht einer gewissen Komik, ebenso wie die Eingangsfrage.
Arbeitsstelle ist eher kein Hindernis für die Vollstreckung eines Arrestes und die Ableistung von Sozialstunden am Wochenende verfehlen ihren Zweck ganz sicher auch nicht. _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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