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Verfasst am: 16.02.09, 17:08 Titel: Änderung der Aussage / Protokolländerung
Zeuge Z hat seine Aussage gemacht. Diese wurde wörtlich protokolliert.
Es werden Anträge zur Vereidigung gestellt. Vorher wird ihm die Gelegenheit gegeben, seine Aussage nochmals zu "überdenken". Wenn er jetzt etwas widersprüchliches weiter erläutert (und sich vielleicht die Aussage danach doch anders anhört als zuvor), wird das dann in der protokollierten Aussage geändert? Oder ist das ein Revisionsgrund?
Wenn ja: Wie sonst? Separate Darstellung der "geänderten" Aussage?
1. Wenn eine Zeugenaussage wörtlich protokolliert wird, dann dürfte gemäß § 273 Abs. 3 StPO auch eine Vollständige Verlesung dieser Niederschrift erfolgen. Daher müsste man dann eigentlich wissen, was im Protokoll steht.
jaja.. nur NACH der Verlesung ist die Niederschrift ja geändert worden, weil bestimmte Sachen "anders gemeint" waren.. [/quote]
Zitat:
Oder ist das ein Revisionsgrund?
Worauf genau bezieht sich die Frage?
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