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Kündigungsfristen

 
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Maike Caspari
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2006
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 15:53    Titel: Kündigungsfristen Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man aus wirtschaftlichen Gründen ein vermietetes Einfamilienhaus
verkaufen muss bzw.möchte, kann man dem Mieter fristgerecht kündigen und
seinen Auszug verlangen, wenn man im Mietvertrag folgenden Passus hat:

§ 2. Mietzeit und Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter
3 Monate. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten
Monats der Kündigung erfolgen

Für Auskunft dankbar ist
Maike

P.S.:
In dem Mietvertrag steht nix von automatischer Verlängerung der Kündigungsfrist drin.
P.S:
Eigentlich ist so ein Verkauf ja auch eine Art Eigenbedarf oder nicht ???
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 21:40    Titel: Re: Kündigungsfristen Antworten mit Zitat

Maike Caspari hat folgendes geschrieben::
wenn man aus wirtschaftlichen Gründen ein vermietetes Einfamilienhaus verkaufen muss bzw.möchte, kann man dem Mieter fristgerecht kündigen und seinen Auszug verlangen
Regelmäßig nein. Ausnahme: durch das Mietverhältnis wird eine angemessene wirtschaftliche Verwertung verhindert (ich glaube, daß ist der korrekte Begriff, aber da meldet sich dann schon noch jemand) - und soweit ich weiß, sind die Hürden in so einem Fall ziemlich hoch gesteckt.

Maike Caspari hat folgendes geschrieben::
Eigentlich ist so ein Verkauf ja auch eine Art Eigenbedarf oder nicht ???
Nein.

Verschiebibert ins Mietrecht.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zu den Kündigungsfristen gibts folgenden Link:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573c.html
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Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Verkauf wird in der Regel kein Grund für eine Kündigung sein und es ist erst Recht kein Eigenbedarf. Solche Nummern können sehr teuer enden für den VM.

Eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung muss sehr gut begründet sein. Ein "ich will das Haus ohne Mieter verkaufen, das bringt mir mehr Geld" wird auf keinen Fall ausreichend sein. Es muss schon exakt begründet werden wieso der Mieter der Verwertung im Weg steht.

Peacekeeper hat den Link ja schon gepostet, dazu noch ne kleine Anmerkung, die Vereinbarung im Mietvertrag ist zum Nachteil des Mieters wenn dieser dort länger als 5 Jahre wohnt. Denn dann würde sich die Kündigungsfrist des VMs um 3 Monate verlängern und nach der Vereinbarung nicht. Damit ist die Klausel Geschichte und die gesetzliche Regelung gilt.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:08    Titel: Re: Kündigungsfristen Antworten mit Zitat

Maike Caspari hat folgendes geschrieben::
... In dem Mietvertrag steht nix von automatischer Verlängerung der Kündigungsfrist drin.

Es reicht durchaus, wenn die Kündigungsfristen im Gesetz stehen.
Hier sind jedoch vorrangig nicht die Fristen wichtig, sondern der Grund für die Kündigung. Der Grund heisst "Hinderung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit".
Guckst Du hier; http://anwalt-im-netz.de/archiv/2009/verwertung-als-kuendigungsgrund.html
oder hier: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kuendigung-03.html
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:44    Titel: Re: Kündigungsfristen Antworten mit Zitat

Maike Caspari hat folgendes geschrieben::
wenn man aus wirtschaftlichen Gründen ein vermietetes Einfamilienhaus verkaufen muss bzw.möchte, kann man dem Mieter fristgerecht kündigen und seinen Auszug verlangen, wenn man im Mietvertrag folgenden Passus hat:

Was mich stutzig macht ist das Wort muss.

Liegen Umstände vor, die einen Verkauf zwingend erscheinen lassen? Existenznot, wenn das Haus gehalten wird?

 
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Shit happens
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Maike Caspari
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Anmeldungsdatum: 13.08.2006
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das Wörtchen "muss" kommt daher, dass der Vermieter lange Zeit arbeitslos war.
Endlich hat er einen Job gefunden und will an dem Ort, an dem er Arbeit gefunden hat,
für seine junge Familie ein EFH kaufen.. Er hat 2 Kinder.
Das vermietete EFH, das ihm gehört, liegt außerhalb der Reichweite zum Arbeitsplatz.... leider.

Gruß von Maike

P.S.: Der Mieter wohnt keineswegs, wie hier schon vermutet wurde, f ü n f Jahre drin, sondern erst e i n s .
Sieht es da mit der Kündigung von Seiten des Vermieters wirklich trotzdem soooo schlecht aus?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Maike Caspari hat folgendes geschrieben::
Der Mieter wohnt keineswegs, wie hier schon vermutet wurde, f ü n f Jahre drin, sondern erst e i n s .
Und wenn er den Mietvertrag erst heute unterschrieben hätte, würde das an der Rechtswidrigkeit der Kündigung auch nichts ändern! Mit den Augen rollen

Und das
Maike Caspari hat folgendes geschrieben::
Das vermietete EFH, das ihm gehört, liegt außerhalb der Reichweite zum Arbeitsplatz
ist zwar bedauerlich, ändert aber nichts an der Aussage von z.B. Strider.
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 05:03    Titel: Antworten mit Zitat

Soll ein Haus verkauft werden, so reicht hierzu jeder billigenswerte, vernünftige Grund aus, zB der Verkauf der vermieteten Wohnung, um eine grössere Wohnung zur Deckung des Familienbedarfs zu kaufen (LG München II, DWW 1988, 45), Verkauf eines vermieteten Objekts, weil der Vermieter den Kaufpreis zur Finanzierung eines Wohnhauses benötigt (LG Trier, WuM 1991, 273; LG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1166).

Die Dispositionsfreiheit des Vermieters über sein Eigentum ist grundsätzlich zu achten. (BVerfG, WuM 1989, 118; WuM 1992, 46)

Die wirtschaftliche Existenz des Vermieters muss nicht zwingend gefährdet sein. Es reicht, wenn die Differenz des Verkauferlös zwischen einem leerstehenden und vermieteten Haus einen solchen Umfang einnimmt, der die Nachteile des Mieters bei Verlust der Wohnung/des Hauses nachrangig gestalten. Bei der Interessenabwägung wird dies zu berücksichtigen sein. (BVerG, WuM 1989, 118)

Vgl auch Schmidt-Futterer, MierR 9. Auflage, § 573 BGB, Rdn, 147, 155

 
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Shit happens
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Maike Caspari
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Anmeldungsdatum: 13.08.2006
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht geht ja auch folgendes???:
Vermieter verkauft das EFH, obwohl der Mieter noch drin ist.
Darf der neue Hausbesitzer dann dem Mieter ohne vor Gericht ziehen zu müssen
wegen Eigenbedarfs kündigen???

Ich finde das Miet- bzw. Kündigungsrecht merkwürdig.
Ein Mieter kann mit Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Angabe der Gründe kündigen.
Ein Vermieter hingegen soll das nicht können? Er muss in jedem Fall trotz Einhaltung
der Kündigungsfrist noch triftige Gründe auffahren, evtl. sogar klagen? Ist das wirklich so?
Ungerecht!

Gruß von Maike
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das Leben ist nunmal kein Ponyhof. Das das Mietrecht zum teil sehr asynchron ist, ist leider so. Wenn man böse ist, es gibt mehr Mieter als VM und damit auch mehr Wähler die für eine Regierung stimmen die ein Mieterfreundliches Mietrecht verabschiedet.

Wenn das Haus verkauft wird, kann der neue Eigentümer, sobald er im Grundbuch steht (was auch schonmal ein paar Monate dauern kann), wegen Eigenbedarf kündigen. Sofern natürlich der Eigenbedarf auch wirklich besteht, ansonsten kann es böse werden. Dem Mieter steht dann wie bei jeder anderen ordentlichen Kündigung des VMs das Recht zu dieser Kündigung wegen unzumutbarer sozialer Härte zu widersprechen. Natürlich muss der Mieter diese Härte nachweisen. Widerspricht der Mieter der Kündigung nicht und zieht am Ende der Kündigungsfrist aus, braucht nicht geklagt werden. Widerspricht der Mieter, dann muss der VM klagen. Dann werden die Gründe beider Parteien gegeneinander aufgewogen und wessen Gründe dann schwerer wiegen der bekommt Recht. Allerdings sollte der Mieter sich nicht der illusion hingeben damit eine Kündigung für immer abzuwehren. In der Regel wird er nur einen Aufschub erreichen können.

Da der ganze Spass natürlich Zeit und vorallen Kosten intensiv ist, neigen einige Eigentümer dazu die Mieter raus zu kaufen, bevor se das Haus verkaufen. In der Regel lassen sich so die Mieter für einen "Hungerlohn" von mehreren tausend Euro abschieben und das Haus dann für gut und gerne nochmal locker 20.000,- Euro mehr verkaufen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Maike Caspari hat folgendes geschrieben::
Ungerecht!
Stimmt. Ich finde es auch ungerecht, wenn ich meinen Mieter nicht einfach rausschmeißen kann, obwohl ich jemand kenne, der sofort einziehen und eine viiiiel höhere Miete zahlen will!


Ich erspare mir den Ironie-Smiley in der Hoffnung, mein Sarkasmus ist deutlich genug.
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Maike Caspari
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Anmeldungsdatum: 13.08.2006
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Neeee, Biber, es geht nicht darum, eine höhere Miete zu erzielen.
Aus dem Thread könntest du eigentlich ersehen, worum es geht.
Gruß von Maike
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird Biber schon klar sein.
Nur ist die Wohung für den Mieter eine Lebensnotwendigkeit und für den Vermieter eben doch bloss eine Geldquelle. Deswegen ist ein asymetrisches Mietrecht eben nur gerecht.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Maike Caspari hat folgendes geschrieben::
Neeee, Biber, es geht nicht darum, eine höhere Miete zu erzielen
Wenn Sie meinen Beitrag nochmal lesen, merken Sie sicher, daß ich mich auf Ihren kurz davor stehenden Beitrag und die darin enthaltene Aussage bezogen habe. Mit den Augen rollen

Maike Caspari hat folgendes geschrieben::
Aus dem Thread könntest du eigentlich ersehen, worum es geht.
Ja. Nicht um höhere Miete, sondern um einen höheren Verkaufspreis eines unvermieteten im Vergleich zu einem vermieteten Haus. Mit den Augen rollen
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