Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mobbing durch Eltern
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mobbing durch Eltern

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
wernhard
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 13:01    Titel: Mobbing durch Eltern Antworten mit Zitat

Grüß Gott,

gehen wir mal von folgendem Fall aus:
A, ist die Tochter von Y und Z
A ist 17 Jahre alt und hat über das Internet einen Mann kennengelernt, Dieser Mann - B, ist, um mit A zusammensein zu können, in ihre Heimatstadt bzw. in Ihre Nähe gezogen, und hat es sogar geschafft innerhalb von kürzester Zeit eine Arbeit zu finden.

Die Eltern von A, mögen B aber leider keineswegs, weil sie ihrer Meinung nach nicht ihrem Ideal entsprechen.
Drum versuchen Y und Z mit allen Mitteln A das Leben schwer zu machen und schmeißen ihr dauernd Steine in den Weg.
Y, in dem Fall der Vater von A, ist ein regelmäßiger Alkoholkonsument. Desweiteren ist er jähzornig, und beschimpft seine Tochter regelmäßig und droht ihr Gewalt an, welche dann auch tatsächlich stattfindet.

Z, in dem Fall die Mutter von A, ist eine boshafte Frau, und versucht das Leben ihrer Tochter mit Absicht zu schädigen.
Das zeichnet sich dadurch hervor, weil Z zu A schon mehr als einmal gesagt hat das sie es lieber hat wenn sie weinen würde, als wenn sie fröhlich sei. Um mal ein kleines Beispiel zu nennen.

Nun sind da also diese Beleidigungen, Gewaltandrohungen, und auch die gewalttätigem Tätigkeiten vom Vater, und der psychische Terror von der Mutter.
A gibt sich alle Mühe es den Eltern recht zu machen. A erledigt jeden Tag den Haushalt, geht jeden Tag mit dem Hund raus.
All dies bringt nichts. A kriegt nichtmal ein Dankeschön zu hören. Stattdessen wird A immer vorgeworfen sie würde nichts tun, und sei nicht lebensfähig.
Mit dem Vater ist in diesen Fällen gar nicht zu reden. Von ihm kommt bei sowas lediglich ein dezentes: "Halt gefälligst die Fresse, du hast hier gar nichts zu melden!", woraufhin A meist in Tränen ausbricht, was Y und Z aber nur mehr dazu veranlasst auf A rumzuhacken..
Aber A möchte doch nichts weiter als in Ruhe mit B zusammensein, was die Eltern aber aus nicht ersichtlichen Gründen mit allen MItteln verhindern wollen, nur um ihrer Tochter Boshaftigkeit anzutun. Sie laben sich sozusagen an ihrem Leid, was man mit aller Deutlichkeit immer wieder sehen kann.

Ein Besuch beim Jugendamt vor einigen Monaten hat auch wenig gebracht. Der Zuständige dort war auf Seiten der Eltern, weil A allein dortwar, und sie als Lügnerin dargestellt wurde.

Nun ist es so das A in einigen Monaten 18 wird.
A hat mit Erfolg die mittlere Reife absolviert, und strebt nun eine Ausbildung an.
Y und Z versuchen nun mit allen Mitteln A ein Abitur aufzuzwingen, obwohl das nicht A's Wunsch ist.
Das Anliegen, dass sie nur das Beste für ihre Tochter wollen, von Y und Z in allen Ehren, aber zu sagen: "Ich scheisse auf das was du willst!" - was der Vater mehr als einmal tat, ist nicht der richtige Weg.

Stattdessen wollen Y und Z allein entscheiden, was A dann gefälligst ohne auch nur ein Wimpern zucken als Einwand zu bringen, zu tun hat.

Wie ist die Rechtslage dort? Bei welchen Stellen könnte A Rat einholen?
Können Y und Z, A den Kontakt zu B verbieten, ohne dafür einen triftigen Grund zu haben, nur weil sie ihrer Tochter schaden wollen?

PS: A hat ein seltenes Problem mit dem Herzen. Wenn sie in Stress gerät, schlägt ihr Herz extrem unregelmäßig, sie bekommt nahezu eine Minute lang keine Luft mehr und krümmt sich auf der Erde liegend.
Dies interessiert Y und Z nicht im Geringsten. Sie schieben es darauf das A kein Sport treiben würde, was einfach nur gelogen ist.
Wenn Y und Z, besonders Y nicht mehr weiterwissen fangen die Beleidigungen und Handgreiflichkeiten wieder an, sie sind für keine Übereinkunft zugänglich, und A erleidet ein weiteres Mal eine solche Herzattacke.
A hat keine Kraft mehr, die Attacken werden von mal zu mal schlimmer, doch Y und Z wollen einfach in keinster Weise mit sich reden lassen.
Was sie sagen hat ausnahmslos Gebot zu sein, auch wenn dies mit Absicht zum Schaden der Tochter getan wird.

Vielen Dank fürs Zuhören. Ich hoffe ich habe mich soweit an die Regeln gehalten.
Ich bedanke mich schonmal für alle Antworten und hoffe darauf irgendwie Hilfe aus ihnen zu kriegen.

Mit freundlichen Grüßen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Toastbrot
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 98
Wohnort: Uslar/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 02:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nach der nächsten Gewalttätigkeit: zum Arzt, bescheinigen lassen, danach zur Polizei und Anzeige erstatten. Immer wieder.
_________________
Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: der Weltrauml und die Dummheit des Menschen. Obwohl - beim Weltraum bin ich mir nicht sicher... (-Albert Einstein)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
wernhard
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

Toastbrot hat folgendes geschrieben::
Nach der nächsten Gewalttätigkeit: zum Arzt, bescheinigen lassen, danach zur Polizei und Anzeige erstatten. Immer wieder.


Und wenn es keine sichtbaren Spuren hinterlässt, aber trotzdem fest genug ist um ihr in dem Moment weh zu tun?

PS: Schade das hier nur einer geantwortet hat.
MfG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nachtpilater
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 02:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde das nächstemal nicht abwarten sondern sofort zu meinem Hausarzt gehen oder mir einen solchen suchen. Diesem von den Herzattacken erzählen, wann die kommen,die Todesangst, das das Jugendamt nicht reagiert unsw. Der kann Dich dann an Spezialisten überweisen, worunter auch Psychologen zählen.

Geh ins nächste Krankenhaus bitte um Hilfe, geh zur Polizei sag ich kann nicht mehr, ich gehe nicht mehr nach hauser und bleib solange da bis mir geholfen wird.

Ist das nächstemal schneller als Du beim Hausarzt sofort den Notarzt rufen und mitnehmen lassen. Trag zum Beispiel immer Dein Handy bei Dir(falls vorhanden) solange Du zuhause bist.
Manchmal muss man von hinten durch die Tür. Ich drück Dir ganz fest die Daumen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.