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Halbwaisenrente überbezahlt

 
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kikkerl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:21    Titel: Halbwaisenrente überbezahlt Antworten mit Zitat

Hallo an alle


ich kämpfe schon seit ein einhalb jahren wegen einer angeblich überbezahlten Halbwaisenrente, die man von mir zurück haben will

den ersten brief erhielt ich voriges Jahr, in dem erwähtn wurde ich hätte vor 14(!!!) Jahren zuviel Halbaisenrente erhalten und müsste nun diese zurück zahlen

vor 15 Jahren hatte ich an der Uni Freibugr studiert, musste das studium aber hals über den kopf abbrechen weil meine mutter, die damals im ausland lebte, erkrankt war.

Aus meiner Heimat hatte ich mich dann übers deutsche Konsulat von allen Ämtern abgemeldet, inklusive von der Rentenversicherung, zumindest hatte mir das Konsulat bestätigt, es wäre alles in Ordnung gewesen

Nun stellt sich nach 14 Jahren heraus ich müsste für 3 Monate HWRente zurück zahlen, und ich sehe das nicht ein weswegen ich das nun tun soll. Wie gesagt, ich sehe mich keiner Schuld bewusst, ich hatte damals von allen Institutionen die Bestätigungen erhalten dass ich mich abgemeldet hatte, inklusive von Bundesverwaltungsamt und so weiter.

Mir wird vom Rentenversicherungsbund unterstellt sie hätten nicht meine Adresse gehabt, und der Bescheid der Überbezahlung wäre bei ihnen abholbar gewesen sein im Jahr 1996 doch, um ehrlich zu sagen, wer fährt schon jeden Tag zu einem Amt um zu wissen ob da was abholbares sei für ihn, das auch noch 1000 km weiter. Ich war mir der Ordnung bewusst dass ich über eine sich im Auslöand befindende deutsche Behörde alles erledigt hätte, und hätte nichtmal im Traum gedacht dass sowas nun kommen würde.

Nun wurde mir auch noch geschrieben da Verwaltungsangelegenheiten erst nach 30 Jahren verjähren würden, doch habe ich mich informieren lassen, dass nur titullierte Ansprüche erst nach 30 Jahren verjähren, dass hiesse, meiner meinung nach mich hätte erst ein Gericht anschreiben sollen, was eigentlich nie passiert ist, zumindest habe ich nie etwas von einem Gericht erhalten.

Ich finde die Sache irgendwie merkwürdig, muss sagen, inzwischen habe ich noch von anderen Leuten über ein Forum erfahren dass ihnen das selbe passiert sein soll, und das obwohl sie immer in Deutschland gelebt haben sollen.

Nun werde ich von einem Sachbearbeiter zum anderen weitergeleitet, und jedes mal wird mir erlaubt Widerspruch einzuleiten, doch anscheinend schreibe ich mich immer an den Sachbearbeitern vorbei Traurig

lieben Gruss Kikkerl.... und hoffe auf eine nette Antwort....
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:31    Titel: Re: Halbwaisenrente überbezahlt Antworten mit Zitat

kikkerl hat folgendes geschrieben::
Aus meiner Heimat hatte ich mich dann übers deutsche Konsulat von allen Ämtern abgemeldet, inklusive von der Rentenversicherung, zumindest hatte mir das Konsulat bestätigt, es wäre alles in Ordnung gewesen

Das haben Sie sicherlich auch schriftlich? Und Sie sind sich auch absolut sicher dass Sie denen gesagt haben, dass Sie in D eine Rente beziehen?

kikkerl hat folgendes geschrieben::
ich sehe mich keiner Schuld bewusst, ich hatte damals von allen Institutionen die Bestätigungen erhalten dass ich mich abgemeldet hatte, inklusive von Bundesverwaltungsamt und so weiter.

Offenbar eben nicht von allen - z.B. nicht vom RV-Träger. Und dass die 3 Monate weitergezahlt haben, kam Ihnen auch nicht komisch vor?

kikkerl hat folgendes geschrieben::
Mir wird vom Rentenversicherungsbund unterstellt sie hätten nicht meine Adresse gehabt, und der Bescheid der Überbezahlung wäre bei ihnen abholbar gewesen sein im Jahr 1996

Ich vermute das ist keine Unterstellung sondern eine Tatsache. In derartigen Fällen erfolgt eine öffentliche Zustellung.

kikkerl hat folgendes geschrieben::
... über eine sich im Auslöand befindende deutsche Behörde alles erledigt hätte, und hätte nichtmal im Traum gedacht dass sowas nun kommen würde.

In den entsprechenden Bewilligungsbescheiden stand aber unter "Mitteilungspflichten" drin, dass Sie den RV-Träger informieren müssen, nicht irgend eine andere Behörde.

kikkerl hat folgendes geschrieben::
Nun wurde mir auch noch geschrieben da Verwaltungsangelegenheiten erst nach 30 Jahren verjähren würden, doch habe ich mich informieren lassen, dass nur titullierte Ansprüche erst nach 30 Jahren verjähren, dass hiesse, meiner meinung nach mich hätte erst ein Gericht anschreiben sollen, was eigentlich nie passiert ist, zumindest habe ich nie etwas von einem Gericht erhalten.

Ihre Informationen sind richtig, aber nur wenn es um zivilrechtliche Ansprüche geht. Bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen genügt ein rechtskräftiger Bescheid. Und der liegt offenbar seit 1996 durch öffentliche Zustellung vor.

kikkerl hat folgendes geschrieben::
... und hoffe auf eine nette Antwort.... .

Nun ja, kommt drauf an, wie Sie 'nett' definieren. Wenn Sie eine Bestätigung erwarten, dass sie das Geld nicht zurückzahlen müssen, muss ich Sie enttäuschen.

Aber gut, zum Abschluss noch etwas Versöhnliches:
Es will Ihnen doch niemand was Böses, der RV-Träger will lediglich das zurück haben, was er Ihnen vor 15 Jahren unrechtmäßig gegeben hat. Es geht nur um diesen Betrag, keine Zinsen, Mahngebühren oder sonstige Kosten kommen dazu.
Stellen Sie sich vor, ein Bekannter hätte Ihnen kurz vor Ihrer Abreise Geld gegeben, z.B. damit Sie Ihre Prüfungsgebühren bezahlen können. Er hat Ihnen das Geld also für einen bestimmten Zweck gegeben. Nun haben Sie aber die Prüfung gar nicht abgelegt, also auch keine Gebühren bezahlt, weil Sie
Zitat:
hals über den kopf abbrechen
mussten. Ihr Bekannter hatte keine Ahnung wo sie abgeblieben sind. Vielleicht hat er sogar Nachforschungen angestellt, evtl. sogar über das Gericht einen Mahnbescheid erstellen lassen. Den haben Sie natürlich auch nicht bekommen, da Ihr Aufenthaltsort nicht zu ermitteln war. Also wurde auch der Mahnbescheid offentlich durch Aushang beim Amtsgericht zugestellt.
Nach 15 Jahren treffen sie ihn zufällig wieder und er will das Geld wieder haben. In diesem Fall stünden Sie sogar deutlich schlechter da, weil Sie jetzt auch noch die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen hätten. Sogar Zinsen könnte er geltend machen.
_________________
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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kikkerl
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Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

ja ich habe alles schriftlich


wie gesagt, ichwollte alles abgemeldet haben über das deutsche konsulat, weil ich der post im damaligen ostblock nicht traute. Besser wäre es gewesen, ich hätte dem deutschen Konsulat nicht getraut. Dass der damalige Sachbearbeiter suspendiert wurde wegen Schlampereien ist dann auch noch passiert, nicht wegen mir sondern anderen Verwaltungsangelegenheiten,aber das ist Nebensache.

Ich hatte dem deutschen Konsulat damals alles gesagt von Halbwaisenrente bis Bafög Krankenversicherung, absolut alles.Ich bin sonst ein Mensch der alles akkurat erledigt, Habe noch persönlich mit dem Amt für Öffentliche Ordnung in Freiburg telefoniert und mich abgemeldet, damit meine ex Vermieterin keine Müllgebühren oder sonstwas für mich bezahlen muss, also dachte ich es sei alles in Ordnung.

Das mir die Rente 3 Monate überbezahlt wurde, hatte ich leider auch nicht woher zu wissen, weil ich mich in der Ex Heimat nicht interessieren konnte wegen meinem Konto in Deutschland. Um ehlich zu sagen, existiert das auch nicht mehr.

und um ehrlich zu sagen, meine Adresse war bei allen bekannt gewesen, wundere mich wieso gerade bei der RV nicht.Immerhin habe ich nachdem ich mich übers Konsulat abgemeldet hatte von allen wichtigen Institutionen Post erhalten, wie z.B. Bafögamt welches mir regelmässig geschrieben hatte, sogar wie oben genannt vom Amt für öffentliche Ordnung aus Freiburg, die Bestätigung erhalten hatte, dass ich mich abgemeldet hatte usw. Mit anderen Worten, wäre ich auch von der Rentenversicherung erreichbar gewesen da meine Adresse aus der ex Heimat da bekannt war.

Das ich mich über das Konsulat von den deutschen Ämtern abgemeldet hatte habe ich natürlich schriftlich, der RV auch zugeschickt, doch ich habe das Gefühl wir schreiben nur aneinander vorbei, mir wurde letztens schriftlich NICHT mitgeteilt dass sie dieses Schreiben erhalten haben, was ich zumindest erwartet hatte. Im letzen Schreiben von ihnen wurde nichtmal davon erwähnt.

Ich finde es irgendwie schon merkwürdig, habe inzwischen noch von drei Personen erfahren denen das selbe passiert ist, diese aber die ganze Zeit an der selben Adresse in Deutschland gewohnt haben. Warum kommt das erst nach 14 Jahren??? Schliesslich bin ich auch schon wieder seit 9 Jahren in Deutschland, Und um ehrlich zu sagen, wer macht das schon, wenn er nach 5 Jahren wieder zurück nach Deutschland kommt, zu einem Amt zu gehen von dem er weiss dass er sich ordnungsgemäß abgemeldet hat, um zu fragen ob da was schiefgelaufen ist oder nicht. Schliesslich vertraut man den Behörden die den deutschen staat vertreten.sollte man zumindest....

was ich noch fragen wollten: was meinen sie mit öffentlicher Zustellung? das einzige schreiben dass ich mit meinen augen gesehen habe, war ein einschreibebrief den ich im april 2008 erhalten habe, melr nicht.

(ich bin hals über kopf zu meiner mutter gefahren weil sie einen schlaganfall erlitten hatte, das habe ich dem amt auch bewiesen )
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Aus welchen Gründen der RV-Träger die Mitteilung vom Konsulat bzw. deren Dienststelle in D nicht bekommen hat, spielt eigentlich keine Rolle. Dass das mit anderen Behörden offenbar geklappt hat auch nicht.

Standardmäßig fragt die DRV (damals BfA) natürlich beim Einwohnermeldeamt nach, wenn sie einen Rentenempfänger nicht erreichen kann. Zum Zeitpunkt der Nachfrage hatten die dort aber offenbar die Mitteilung vom Konsulat noch nicht erhalten, sodass die Antwort entweder 'nach wie vor unter der angegebenen Adresse gemeldet' oder 'unbekannt verzogen' lautete.
Dann wäre der 'normale' Weg die öffentliche Zustellung gewesen. D.h. beim für Ihren letzten Wohnort zuständigen Amtsgericht wird ein Aushang gemacht, dass für Sie ein Bescheid bei der oder der Behörde niedergelegt ist. Damit ist der Bescheid nach dem Verwaltungszustellungsgesetz rechtswirksam zugestellt.
Als Sie nach 5 Jahren nach D zurückgekommen sind, hat das beim RV-Träger niemand bemerkt - wie auch? Sie werden sich sicherlich nicht dort gemeldet haben - zumindest nicht unter der Versicherungsnummer, unter der die Waisenrente seinerzeit gezahlt wurde. Das ist dann eben 9 Jahre später mehr oder weniger zufällig - vermutlkich durch einen maschinellen Datenabgleich - aufgefallen.
Ob das in Ihrem Fall genau so gelaufen ist, können Sie durch eine Akteneinsicht herausfinden, die Sie beantragen können.

Ihre Beweggründe für Ihren überstürzten Aufbruch ehren Sie, auch wäre es durchaus nachvollziehbar, wenn Sie die Überzahlung der Rente nicht bemerkt haben. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Rente tatsächlich an Sie gezahlt wurde und die DRV - vorausgesetzt der Bescheid wurde wirklich wie oben beschrieben rechtswirksam zugestellt - einen Anspruch auf Rückzahlung hat.

Nochmal: Niemand will Sie für die damalige Überzahlung 'bestrafen', die DRV will lediglich den Betrag zurück, der Ihnen damals nicht zustand.
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MfG
Old Piper
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kikkerl
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Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

hmm DRV war früher die BfA???

na dann wundert es mich erst recht, wieso sie neulingst behaupten sie hätten keine Adresse von mir gehabt, denn selbst Briefe von der BfA habe ich im Haus aber da stand nie was von einer überbezahlten Halbwaisenrente Traurig (übrigens ich hatte auch schon 2001 wegen einer anderen Angelegenheit mit dieser Institution telefoniert, doch dann erwähnte keiner ein Sterbenswort darüber)

typisch ämter wieder einmal.erst wird geschlampt dann verlangen sie das Geld zurück. Mehr kann ich nicht sagen

no comment.

Gut zu wissen, ich werde mal bei einem Anwalt vorbeischauen, danke

melde mich dann nacher, ok?

ach und wie gesagt, einwohnermeldeamt freiburg hatte die adresse aus meiner ex heimat gehabt...wie gesagt alles merkwürdig
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

kikkerl hat folgendes geschrieben::
hmm DRV war früher die BfA???

Richtig, die DRV Bund hieß bis 2005 BfA, die DRV Hessen hieß LVA Hessen, die LVA'en Unterfranken und Ober- und Mittelfranken haben sich zur DRV Nordbayern zusammengeschlossen usw.

kikkerl hat folgendes geschrieben::
na dann wundert es mich erst recht, wieso sie neulingst behaupten sie hätten keine Adresse von mir gehabt, denn selbst Briefe von der BfA habe ich im Haus aber da stand nie was von einer überbezahlten Halbwaisenrente Traurig (übrigens ich hatte auch schon 2001 wegen einer anderen Angelegenheit mit dieser Institution telefoniert, doch dann erwähnte keiner ein Sterbenswort darüber)

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ging es bei dem Schriftwechsel im Jahr 2001 um Ihre eigene Versicherung, nicht um die Ihres verstorbenen Vaters. Andere Versicherungsnummer, andere Abteilung, evtl. auch anderer Standort (Die DRV Bund gibt es in Berlin, Gera und Stralsund). Bei Ihrer eigenen Versicherung gab es keinen Querverweis auf die Versicherungsnummer der Waisenrente und umgekehrt. Zur Zeit des Waisenrentenbezuges hatten Sie vermutlich noch gar keine eigene Versicherungsnummer.
Das ist dann eher zufällig bei einem Datenabgleich aufgefallen, und der wird eben nur alle paar Jahre gefahren.

kikkerl hat folgendes geschrieben::
typisch ämter wieder einmal.erst wird geschlampt dann verlangen sie das Geld zurück. Mehr kann ich nicht sagen

Da ich unzählige Überzahlungsfälle kenne könnte ich auch sagen 'typisch Waisenrentenbezieher - erst wissentlich (oder zumindest hätten sie es bemerken müssen, also fahrlässig) unrechtmäßiges Geld kassieren und dann nicht zurückzahlen wollen.'
Die Realität liegt jedoch i.d.R. irgendwo dazwischen.
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kikkerl
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Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

da haben sie recht, die realität liegt immer irgendwo dazwischen...


immerhin, kann ich beweisen dass ich zu der zeit in meiner heimat war, und dem Konsulat vertraut hatte usw. heute morgen war ich beim sozialgericht hatte einen termin zur erstberatung, und der anwalt meinte er schaut was er machen kann. Immerhin findet er auch dass es nicht meine Schuld gewesen ist, sondern, wenn die des Konsulats. Er meinte, sofern wir dass auch der DRV bewiesen werden kann, könnte ich vielleich Chancen haben, was aber nicht gesagt ist. Immerhin fand der Anwalt trotzdem den Schriftverkehr sehr merkwürdig, da die DrV nicht auf meine Beweismaterialien rücksicht genommen hatte.

Schaun wir halt weiter, und hoffe dass sich der Gang zum Anwalt lohnen wird. Naja gelohnt hat er sich schon, weil er mir trotzdem Mut gemacht hatte

Und ihnen danke ich natürlich auch Smilie
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Um 'Schuld' geht es hier doch gar nicht.

Bei Vermutung einer 'schuldhaften Handlung' Ihrerseits hätte die DRV vermutlich längst ihr Justiziariat mit der Einleitung eines Betrugsverfahrens beauftragt.

Es geht einzig und allein darum, dass Sie etwas zurückgeben sollen, was sie vor 15 Jahren rechtswidrig bekommen haben.

Was der Anwalt prüfen kann ist Folgendes: Hat die DRV damals rechtmäßig gehandelt? Ist der Bescheid von 1996 ordnungsgemäß zustande gekommen?

Bei 2 mal 'ja' dürften die Chancen, dass der Bescheid nach § 44 SGB X aufgehoben wird, gegen Null tendieren.
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kikkerl
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Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

das ist schon klar dass es sich nicht um eine "schuld" handelt. deutsche sprache schwere sprache

immerhin mittwoch gehe ich hin, und wir schauen was machbar wäre

was mich jedoch wundert, wenn man sowieso nicht erreicht, dass man das geld nicht zurückzahlen muss, wieso bietet man dir dann noch 4 wochen für den widerspruch an? finde ich ein nonsens. ehrlich
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
finde ich ein nonsens. ehrlich

Ich auch, manchmal zumindest.
Aber der Gesetzgeber schreibt's nun mal so vor. Cool
Und immerhin besteht ja auch noch die Möglichkeit, dass der Bescheid von 1996 eben nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, auch wenn ich das nach Ihrer Schilderung für nicht sehr wahrscheinlich halte.
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kikkerl
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Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

jooo schaun mer mal.

ich tippe eher auf ne andere sache: bei mir im kaff wohnt ne frau die hat selben familiennamen und selben vornamen wie ich und wegen der hatte ich oft probleme gehabt. soll nicht wieder sowas sein. forschen halt mal nach

(nachdem mein name nur 91 mal in deutschland vorkommt Weinen )
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