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Franfurter Tabelle vs. EU-Richtlinien 261/2004

 
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Fragmichnicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 13:13    Titel: Franfurter Tabelle vs. EU-Richtlinien 261/2004 Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe eine Frage zur Frankfurter Tabelle und den EU-Richtlinien 261/2004. Bei Streitigkeiten im Flugverkehr, also Annulierungen, Verspätungen usw., wird gern von den Veranstaltern oder Airlines nach der Frankfurter Tabelle berechnet.

Nehme ich mir allerdings die 261/2004 des Europäischen Parlamentes vor, würde ein Reisender wesentlich "besser" bei Schadenersatzforderungen wegkommen als nach der Frankfurter Tabelle...

Nun meine Frage, inwiefern kann denn ein Reisender sich überhaupt auf die Richtlinien in 261/2004 berufen, sind die überhaupt rechtsbindend?! Und wenn nicht, WARUM gibt es dann überhaupt diese Richtlinie?

Vielen Dank.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nun,

bei der sog. "Frankfurter Tabelle" handelt es sich lediglich um eine Art Leitlinie, die vom LG Frankfurt ausgearbeitet wurde. Die Tabelle wird nur als Anhaltspunkt zu Streitfällen hinzugezogen und ist nicht bindend.

Bei der EU-Verordung handelt es sich jedoch tatsächlich um ein Gesetz, dass die EU zum Schutze der Fluggäste herausgegeben hat; die Verordnung hat somit einen entsprechend höheren Stellenwert und ist bindend für Reisende und Fluggesellschaften.
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Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Fragmichnicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für die Antwort, so sehe ich das nämlich auch. In dem hier aktuellen Fall, den ich im Hinterkopf habe, wird das nämlich nicht getan.
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Neugier13
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu kommt, dass die Frankfurter Tabelle für Reiseverträge entwickelt wurde und auf reine Beförderungsverträge sowieso keine Anwendung findet.

Die Frankfurter Tabelle ist älter, als sie aufgesetzt wurde, war die EU-Richtlinie 261/04 noch nicht einmal geplant (es gab allerdings eine Vorläufer-Richtlinie, rein für Verspätungen)
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