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Fehlerhafte Überweisung ?

 
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 06:54    Titel: Fehlerhafte Überweisung ? Antworten mit Zitat

Hallo.

Person A erhält eine Rechnung mit beiligendem Überweisungsträger. Im Feld "Begünstigter" befinden sich 39 Zeichen, obwohl eigentlich nur 27 Zeichen zugelassen sind.

Person A führt seine Konton ausschliesslich online. Das dazu verwendete Programm lässt mehr als 27 Zeichen im Feld "Begünstigter" nicht zu.

Person A kürzt den Namen aussagekräftig und führt die Überweisung durch. Wenn nun die Überweisung deswegen nicht ausgeführt wird, befindet sich Person A dann trotzdem in Verzug? Person A kann schliesslich belegen, dass die Überweisung getätigt wurde und der Betrag bei korrekter Anzahl der Zeichen fristgerecht auf dem Konto eingegangen wäre.

Oder wäre Person A verpflichtet gewesen, den beiligenden Überweisungsträger zu nutzen, was allerdings Gebühren nach sich gezogen hätte?


 
_________________
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Cathe
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Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich mache auch onlinebanking.

Ich weiss nicht wieviele Zeichen ich bei Empfänger eintragen kann, aber sicher ist, dass es meistens zu wenig sind.

Das führt aber nicht zu Problemen.
Ich wähle auch eine aussagekräftige Empfängerangabe.

Aus "Förderverein der Forumsbenutzer des Forums Deutsches Recht im Internet e.V."
würde ich "Deutsches Rechtsforum" machen

Der Bank ist das eh egal.
Hauptsache die Kontonummer und Bankleitzahl stimmt.


Gruß

.
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Bingo02
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn nun die Überweisung deswegen nicht ausgeführt wird,...


Die Überweisung wird sicherlich ausgeführt, und auf dem richtigen Konto landen, wenn Kontonummer und Bankleitzahl stimmen. Es ist dann Aufgabe des Empfängers anhand der gekürzten max. 27 Zeichen herauszufinden, das er gemeint ist.

Mir ist es rätselhaft, wozu ein Zahlungsempfänger 39 Zeichen braucht, um sich definieren zu können. Man sollte auch annehmen können, das eine Buchhaltung auf Empfängerseite in der Lage ist, zu lesen, Schlüsse zu ziehen und ggf. Rückfrage zu halten. Das sind Voraussetzungen für diesen Job.

____________________________

*geändert in Begünstigter - danke R. Gecko


Zuletzt bearbeitet von Bingo02 am 17.02.09, 11:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Es ging nicht um den Verwendungszweck (da kann ich bei meiner Bank online fast ganze Romane schreiben (>200 Zeichen)), sondern um den Empfaenger.
Soweit ich weiss pruefen Bank den Empfaenger nicht mehr, oder haben dies in naechster Zeit vor nicht mehr zu tun.
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wido
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich mache das seit "zig" Jahren auch so ohne Probleme :
Die 27 zur Verfügung stehenden Zeichen sind für den Empfänger (heißt oft auch Begünstigter) mit Adressangabe zu wenig . Da muß man einfach abkürzen .
Die 2 x 27 Zeichen für den Verwendungszweck reichen aber meistens aus .
Wenn BLZ und Kontonummer stimmen, kann die Bank eigentlich nur richtig überweisen
Mit den Augen rollen .
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Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
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Kleinalrik
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Überweisungsaufträgen auf Papier (also "körperlichen" Formularen) sind deutsche Banken nach wie vor verpflichtet, den angegebenen Empfängernamen zu überprüfen. Das kann bei langen Empfängernamen und den daraus folgenden notwendigen Abkürzungen zu Problemen kommen (bekannteste Beispiele sind Sozietäten, in denen jeder teilnehmende Rechtsanwalt in jeglicher Korrespondenz unbedingt genannt werden will).

Bei elektronischen bzw. online getätigten Überweisungen müssen deutsche Banken das Empfängertextfeld nicht mehr überprüfen (und tun es auch nahezu alle nicht mehr), sondern führen lediglich anhand der BLZ / Ktonummer bzw. IBAN/SWIFT (im Inland) aus.
Sie können auch nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn eine elektronische Überweisung mit korrektem Empfängertextfeld aber fehlerhafter BLZ/Ktonr. (resp. IBAN/SWIFT) beim falschen Empfänger ankommt.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Dann sieht es wohl so aus, dass diese online-Überweisung funktioniert.

 
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Kleinalrik
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Es sieht vor allem wohl auch so aus, als ob Herr Oseloff hier wenigstens noch als User teilnimmt.

Schön, Sie wieder hier zu lesen!
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