Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - KfZ Ummeldung ohne HU/AU möglich?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

KfZ Ummeldung ohne HU/AU möglich?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 16.02.09, 11:31    Titel: KfZ Ummeldung ohne HU/AU möglich? Antworten mit Zitat

Wo steht im Gesetz, dass eine gültige HU für die Ummeldung eines Wohnanhängers Pflicht ist?
Oder sind das individuelle innerbehördliche Regelungen?
Nach oben
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

§5 FZV
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nebenbei sei angemerkt, dass ein Wohnanhänger kein KFZ ist... Ostersmiley
Nicht jede Fzg. ist gleich ein Kfz.
Das müsste ein Ritter doch wissen... (oder??)
Nach oben
Mount'N'Update
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Nebenbei sei angemerkt, dass ein Wohnanhänger kein KFZ ist... Ostersmiley
Nicht jede Fzg. ist gleich ein Kfz.


Und wofür ist das erheblich? Geschockt

Die von J_Denver zitierte Vorschrift heißt schließlich Fahrzeug- (nicht Kraftfahrzeug-)Verordnung.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Mount'N'Update hat folgendes geschrieben::
Und wofür ist das erheblich? Geschockt

Im Titel steckt das Kfz Winken
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 17.02.09, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
§5 FZV


Da steht aber nix!!! Ich hatte ja schon überall nachgesehen (FZV, StVZO, StVO,etc.) aber nirgendwo steht geschrieben, dass bei einem Halterwechsel eine gültige HU vorliegen muss. Es ist nur ein Versicherungsnachweis gefordert! Winken

@Eierhahn

Wenn der stolze Gockel meint, er müsse anfangen klug zu schei......, dann......

Ich entschuldige mich hiermit offiziel, für den verwirrenden Titel! Cool
Nach oben
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
J_Denver hat folgendes geschrieben::
§5 FZV


Da steht aber nix!

Doch, allerdings nicht so explizit wie du das suchst. Absatz 1 lautet
Zitat:
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.

Zur Vorschriftsmäßigkeit gehört das regelmäßige Vorführen des Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung (§29 StVZO). Somit ist ein Fahrzeug ohne gültige HU nicht vorschriftsmäßig, ergo gibts keine Zulassung.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::

Da steht aber nix!!! Ich hatte ja schon überall nachgesehen (FZV, StVZO, StVO,etc.) aber nirgendwo steht geschrieben, dass bei einem Halterwechsel eine gültige HU vorliegen muss.
)


Hoffentlich bist du als Häschen Versteher besser. Lachen
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 19.02.09, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
J_Denver hat folgendes geschrieben::
§5 FZV


Da steht aber nix!

Doch, allerdings nicht so explizit wie du das suchst. Absatz 1 lautet
Zitat:
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.

Zur Vorschriftsmäßigkeit gehört das regelmäßige Vorführen des Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung (§29 StVZO). Somit ist ein Fahrzeug ohne gültige HU nicht vorschriftsmäßig, ergo gibts keine Zulassung.


Ok, danke.
Nach oben
Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 19.02.09, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::

Da steht aber nix!!! Ich hatte ja schon überall nachgesehen (FZV, StVZO, StVO,etc.) aber nirgendwo steht geschrieben, dass bei einem Halterwechsel eine gültige HU vorliegen muss.
)


Hoffentlich bist du als Häschen Versteher besser. Lachen


Böse

Frag sie doch mal! Auf den Arm nehmen
Nach oben
häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 19.02.09, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
J_Denver hat folgendes geschrieben::
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::

Da steht aber nix!!! Ich hatte ja schon überall nachgesehen (FZV, StVZO, StVO,etc.) aber nirgendwo steht geschrieben, dass bei einem Halterwechsel eine gültige HU vorliegen muss.
)


Hoffentlich bist du als Häschen Versteher besser. Lachen


Böse

Frag sie doch mal! Auf den Arm nehmen



Ja, das isser! Mr. Green

Und was ich da sonst noch zu sagen könnte, gehört hier wirklich nicht hin.... Verlegen
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.