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Ist ein privater Spielplatz öffentlich zu gestallten?

 
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cfreyther
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Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:28    Titel: Ist ein privater Spielplatz öffentlich zu gestallten? Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich habe vor kurzem eine Eigentumswohnung bezogen. Das Objekt ist noch im bau. Vor einigen Tagen kam der Bauherr und forderte eine Änderung der Teilungserklärung und zwar so das der Spielplatz nicht eingezäunt wird (was anfangs aber geplant war). Als Grund gab der Bauherr an, dass es sich bei einem Spielplatz um einen Ort handelt der öffentlich zugänglich sein muss. Wir als Eigentümer haben aber das Grundstück gekauft und kommen somit ja auch für aufräum und reperaturarbeiten auf.
Hat der Bauherr recht und der Speilplatz darf nicht eingezäunt werden oder ist es wie der Rest des Grundstückes Privateigentum?
Wie ist da die Rechtslage?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Spielplatz auf dem Gemeinschaftseigentum aufgebaut wird, dann darf das auch eingezaeunt werden.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Wenn der Spielplatz auf dem Gemeinschaftseigentum aufgebaut wird, dann darf das auch eingezaeunt werden.

..... wenn nicht in dem Bebauungsplan etwas Anderes vorgeschrieben ist.
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