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Schuldfrage nach Unfall mit totem Winkel

 
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Stevie2001
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 18:35    Titel: Schuldfrage nach Unfall mit totem Winkel Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgedem Sachverhalt:

Es fahren zwei PKWs hinter einander auf einer Straße, auf der 50 km/h erlaubt sind. Der vordere (Wagen A) fährt max. 30 km/h. Der hintere (Wagen B) setzt zum Überholvorgang an, dies ist auf der Straße erlaubt. Wagen B beschleunigt, (blinkt,) fährt auf die linke Spur, ist nun ca. 1-2 m hinter Wagen A. Dieser blinkt nun kurz nach links auf und lenkt unverzüglich nach links, um zu wenden. Aufgrund der kurzen Distanz ist ein Unfall unvermeidbar, Wagen B fährt in die Fahrertür von Wagen A.

Die Polizei nimmt den Unfall auf, Wagen A wird mit der Ordnungsnr. 01 eingetragen. Der Fahrer behauptet allerdings, er hätte rechtzeitig geblinkt. Er sieht die Schuld also nicht ein.

Bin juristisch nicht sehr bewandert, daher würde ich gerne wissen, wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist.
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

§9 Abs. 5 StVO
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 16.02.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

§5 Abs. 3 StVO
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wo ist die unklare Verkehrslage? Erschliesst sich mir nicht so recht.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 16.02.09, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ein vorausfahrendes Fahrzeug verlangsamt um zu Wenden.
Das hintere Fahrzeug setzt zum Überholen an und es kommt zum Unfall.
Offensichtlich war für den hinteren Fahrzeugführer die Verkehrslage unklar, sonst hätte er nämlich nicht zum Überholvorgang angesetzt.
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Ein vorausfahrendes Fahrzeug verlangsamt
Davon steht aber nichts im Eingangsposting.

Wenn jedes Fahrzeug, welches langsamer fährt als es die StVO zulässt, eine unklare Situation darstellen würde, dann wäre ja dadurch das Überholen de facto prinzipiell verboten.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Danny001
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Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 270

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Bin ebenfalls der Meinung, dass es hier kein unklare Verkehrslage war. Wenn ein vorausfahrender PKW langsam fährt, dürfte man diesen also nie überholen, weil man nie weis, ob er den Schulterblick vergisst?

B ist A in die Tür gefahren, er hat die Fahrspur gewechselt, ohne zu schauen, ob er niemanden behindert oder gefährdet. Für mich ist die Sache klar. Sicherheitsabstand des A zählt nicht, sonst dürfte man ebenfalls nie überholen.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:27    Titel: Re: Schuldfrage nach Unfall mit totem Winkel Antworten mit Zitat

Stevie2001 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgedem Sachverhalt:

Es fahren zwei PKWs hinter einander auf einer Straße, auf der 50 km/h erlaubt sind. Der vordere (Wagen A) fährt max. 30 km/h. Der hintere (Wagen B) setzt zum Überholvorgang an, dies ist auf der Straße erlaubt. Wagen B beschleunigt, (blinkt,)
Zitat:
fährt auf die linke Spur
, ist nun ca. 1-2 m hinter Wagen A. Dieser blinkt nun kurz nach links auf und lenkt unverzüglich nach links, um zu wenden. Aufgrund der kurzen Distanz ist ein Unfall unvermeidbar, Wagen B fährt in die Fahrertür von Wagen A.

Die Polizei nimmt den Unfall auf, Wagen A wird mit der Ordnungsnr. 01 eingetragen. Der Fahrer behauptet allerdings, er hätte rechtzeitig geblinkt. Er sieht die Schuld also nicht ein.

Bin juristisch nicht sehr bewandert, daher würde ich gerne wissen, wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist.


Weshalb ist man nicht auf der rechte Spur geblieben? Nach Ihrer Schilderung gab es zwei Fahrspuren? B. hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Wäre B. auf seinem Fahrstreifen geblieben, wäre nichts passiert.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Danny001
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 270

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:59    Titel: Re: Schuldfrage nach Unfall mit totem Winkel Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Stevie2001 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgedem Sachverhalt:

Es fahren zwei PKWs hinter einander auf einer Straße, auf der 50 km/h erlaubt sind. Der vordere (Wagen A) fährt max. 30 km/h. Der hintere (Wagen B) setzt zum Überholvorgang an, dies ist auf der Straße erlaubt. Wagen B beschleunigt, (blinkt,)
Zitat:
fährt auf die linke Spur
, ist nun ca. 1-2 m hinter Wagen A. Dieser blinkt nun kurz nach links auf und lenkt unverzüglich nach links, um zu wenden. Aufgrund der kurzen Distanz ist ein Unfall unvermeidbar, Wagen B fährt in die Fahrertür von Wagen A.

Die Polizei nimmt den Unfall auf, Wagen A wird mit der Ordnungsnr. 01 eingetragen. Der Fahrer behauptet allerdings, er hätte rechtzeitig geblinkt. Er sieht die Schuld also nicht ein.

Bin juristisch nicht sehr bewandert, daher würde ich gerne wissen, wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist.


Weshalb ist man nicht auf der rechte Spur geblieben? Nach Ihrer Schilderung gab es zwei Fahrspuren? B. hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Wäre B. auf seinem Fahrstreifen geblieben, wäre nichts passiert.


Weil B überholen wollte. Dafür ist ein Wechsel auf die linke Fahrspur erforderlich.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin untröstlich Traurig
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
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Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 21:32    Titel: Re: Schuldfrage nach Unfall mit totem Winkel Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
B. hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten.

Wie jetzt? Geschockt

Ich dachte bisher eigentlich, daß der Sicherheitsabstand nur bezüglich vorausfahrender Fahrzeuge beachten werden muß. Das dies auch für Fahrzeuge auf anderen Fahrspuren gilt wäre mir neu.

Gibt es eine Quelle für diese Aussage?
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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gargamel111
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 15:30    Titel: Re: Schuldfrage nach Unfall mit totem Winkel Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
Ich dachte bisher eigentlich, daß der Sicherheitsabstand nur bezüglich vorausfahrender Fahrzeuge beachten werden muß. Das dies auch für Fahrzeuge auf anderen Fahrspuren gilt wäre mir neu.

Keine Angst, den gibt es nicht. Und für den toten Winkel wurde dem Autofahrer der Hals gegeben, den er zum Zurückschauen verwenden kann. Wer die Spur wechselt, hat sich zu überzeugen, dass die, auf die er will, frei ist. Wenn sich das Recht auf den Wechsel mit einem rechtzeitigen Blinken begründen lassen würde, gäbe es eine Menge Lärm auf den Straßen.
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