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Verfasst am: 16.02.09, 18:35 Titel: Schuldfrage nach Unfall mit totem Winkel
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgedem Sachverhalt:
Es fahren zwei PKWs hinter einander auf einer Straße, auf der 50 km/h erlaubt sind. Der vordere (Wagen A) fährt max. 30 km/h. Der hintere (Wagen B) setzt zum Überholvorgang an, dies ist auf der Straße erlaubt. Wagen B beschleunigt, (blinkt,) fährt auf die linke Spur, ist nun ca. 1-2 m hinter Wagen A. Dieser blinkt nun kurz nach links auf und lenkt unverzüglich nach links, um zu wenden. Aufgrund der kurzen Distanz ist ein Unfall unvermeidbar, Wagen B fährt in die Fahrertür von Wagen A.
Die Polizei nimmt den Unfall auf, Wagen A wird mit der Ordnungsnr. 01 eingetragen. Der Fahrer behauptet allerdings, er hätte rechtzeitig geblinkt. Er sieht die Schuld also nicht ein.
Bin juristisch nicht sehr bewandert, daher würde ich gerne wissen, wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist.
Ein vorausfahrendes Fahrzeug verlangsamt um zu Wenden.
Das hintere Fahrzeug setzt zum Überholen an und es kommt zum Unfall.
Offensichtlich war für den hinteren Fahrzeugführer die Verkehrslage unklar, sonst hätte er nämlich nicht zum Überholvorgang angesetzt.
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 16.02.09, 21:26 Titel:
Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Ein vorausfahrendes Fahrzeug verlangsamt
Davon steht aber nichts im Eingangsposting.
Wenn jedes Fahrzeug, welches langsamer fährt als es die StVO zulässt, eine unklare Situation darstellen würde, dann wäre ja dadurch das Überholen de facto prinzipiell verboten. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Bin ebenfalls der Meinung, dass es hier kein unklare Verkehrslage war. Wenn ein vorausfahrender PKW langsam fährt, dürfte man diesen also nie überholen, weil man nie weis, ob er den Schulterblick vergisst?
B ist A in die Tür gefahren, er hat die Fahrspur gewechselt, ohne zu schauen, ob er niemanden behindert oder gefährdet. Für mich ist die Sache klar. Sicherheitsabstand des A zählt nicht, sonst dürfte man ebenfalls nie überholen.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 17.02.09, 13:27 Titel: Re: Schuldfrage nach Unfall mit totem Winkel
Stevie2001 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgedem Sachverhalt:
Es fahren zwei PKWs hinter einander auf einer Straße, auf der 50 km/h erlaubt sind. Der vordere (Wagen A) fährt max. 30 km/h. Der hintere (Wagen B) setzt zum Überholvorgang an, dies ist auf der Straße erlaubt. Wagen B beschleunigt, (blinkt,)
Zitat:
fährt auf die linke Spur
, ist nun ca. 1-2 m hinter Wagen A. Dieser blinkt nun kurz nach links auf und lenkt unverzüglich nach links, um zu wenden. Aufgrund der kurzen Distanz ist ein Unfall unvermeidbar, Wagen B fährt in die Fahrertür von Wagen A.
Die Polizei nimmt den Unfall auf, Wagen A wird mit der Ordnungsnr. 01 eingetragen. Der Fahrer behauptet allerdings, er hätte rechtzeitig geblinkt. Er sieht die Schuld also nicht ein.
Bin juristisch nicht sehr bewandert, daher würde ich gerne wissen, wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist.
Weshalb ist man nicht auf der rechte Spur geblieben? Nach Ihrer Schilderung gab es zwei Fahrspuren? B. hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Wäre B. auf seinem Fahrstreifen geblieben, wäre nichts passiert. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Verfasst am: 17.02.09, 15:59 Titel: Re: Schuldfrage nach Unfall mit totem Winkel
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Stevie2001 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgedem Sachverhalt:
Es fahren zwei PKWs hinter einander auf einer Straße, auf der 50 km/h erlaubt sind. Der vordere (Wagen A) fährt max. 30 km/h. Der hintere (Wagen B) setzt zum Überholvorgang an, dies ist auf der Straße erlaubt. Wagen B beschleunigt, (blinkt,)
Zitat:
fährt auf die linke Spur
, ist nun ca. 1-2 m hinter Wagen A. Dieser blinkt nun kurz nach links auf und lenkt unverzüglich nach links, um zu wenden. Aufgrund der kurzen Distanz ist ein Unfall unvermeidbar, Wagen B fährt in die Fahrertür von Wagen A.
Die Polizei nimmt den Unfall auf, Wagen A wird mit der Ordnungsnr. 01 eingetragen. Der Fahrer behauptet allerdings, er hätte rechtzeitig geblinkt. Er sieht die Schuld also nicht ein.
Bin juristisch nicht sehr bewandert, daher würde ich gerne wissen, wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist.
Weshalb ist man nicht auf der rechte Spur geblieben? Nach Ihrer Schilderung gab es zwei Fahrspuren? B. hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Wäre B. auf seinem Fahrstreifen geblieben, wäre nichts passiert.
Weil B überholen wollte. Dafür ist ein Wechsel auf die linke Fahrspur erforderlich.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 17.02.09, 17:43 Titel:
Ich bin untröstlich _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 17.02.09, 21:32 Titel: Re: Schuldfrage nach Unfall mit totem Winkel
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
B. hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten.
Wie jetzt?
Ich dachte bisher eigentlich, daß der Sicherheitsabstand nur bezüglich vorausfahrender Fahrzeuge beachten werden muß. Das dies auch für Fahrzeuge auf anderen Fahrspuren gilt wäre mir neu.
Gibt es eine Quelle für diese Aussage? _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Verfasst am: 25.02.09, 15:30 Titel: Re: Schuldfrage nach Unfall mit totem Winkel
Jens L hat folgendes geschrieben::
Ich dachte bisher eigentlich, daß der Sicherheitsabstand nur bezüglich vorausfahrender Fahrzeuge beachten werden muß. Das dies auch für Fahrzeuge auf anderen Fahrspuren gilt wäre mir neu.
Keine Angst, den gibt es nicht. Und für den toten Winkel wurde dem Autofahrer der Hals gegeben, den er zum Zurückschauen verwenden kann. Wer die Spur wechselt, hat sich zu überzeugen, dass die, auf die er will, frei ist. Wenn sich das Recht auf den Wechsel mit einem rechtzeitigen Blinken begründen lassen würde, gäbe es eine Menge Lärm auf den Straßen. _________________ Feed Ally McBeal!
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