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Adamski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 09:24    Titel: Urteile frei zugänglich Antworten mit Zitat

hallo,

ich habe folgenden Fall:

Einer Mutter ist gerüchteweise zu Ohren gekommen, dass seine Schwiegermutter schon einmal (vor langer Zeit) wegen Kindesmißbrauchs verurteilt wurde (Bewährungsstrafe). Sie möchte aber die Schwiegerm. nicht direkt ansprechen und hat die Hoffnung, dass sie vielleicht das Urteil finden könne.

Da es ja heißt: "...im Namen den Volkes" müsste es ja auch zugänglich sein.

Stimmt das?

Wie muss man vorgehen? Muss man das Gericht kennen? Erfährt der Delinquent etwas davon?

Vielen Dank wie immer für Eure Einschätzungen (auch die lustigen Lachen )

Adamski
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 09:42    Titel: Re: Urteile frei zugänglich Antworten mit Zitat

Adamski hat folgendes geschrieben::
...
Vielen Dank wie immer für Eure Einschätzungen (auch die lustigen Lachen )
...

Hallo Adamski,

der Plan, ein mögliches Urteil zu finden, kann getrost aufgegeben werden. Dem steht das BZG entgegen. Nähere Infos bei Wiki oder dem Bundeszentralregister. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Adamski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

wär ja auch zu einfach gewesen... Verrückt
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Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Adamski hat folgendes geschrieben::
wär ja auch zu einfach gewesen... Verrückt


Stimmt! Aber vielleicht hat die Schwiegermutter ja noch irgendwo eins zu Hause versteckt... Winken Einfach mal ein bisschen suchen, es ist eh bald Ostern, bis dahin müssen wir alle wieder gut im Auffinden von Dingen sein. Ostersmiley
_________________
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