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Firma zwangsauflösen

 
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Bovon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:46    Titel: Firma zwangsauflösen Antworten mit Zitat

Hallo,
Fogendes ist die aktuelle Lage:

Es gibt eine Druckerei (Rechtsform ist mir nicht ganz bekannt, heißt nur was mit Buchdruckerei und Verlag) die von zwei Brüdern geleitet wird. Diese läuft nicht sehr gut und der eine Zahlt immer die Schulden, und arbeitet als Angestellter eines Landes, während der andere nicht macht, außer zu drucken. Die Firma hat den "Drucker" als Inhaber, nachdem sie vom Vater an eide Vererbt wurde. Nun ist das Problem, dass der Drucker in Rente gehen dürfte, und es auch vom Bruder so verlangt wird, da er nicht immer weiter die Schulden zahlen will, während der andere es doch eher nett hat, es aber nicht will, obwohl er es füher zugesichert hat, wenn auch mündlich.
Wie sieht die Rechtslage dazu ausm kann der Schuldenbezahler irgendwie schnelstmöglich da rauskommen/die Firma auflösen?
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

"Rechtsform ist mir nicht ganz bekannt"

Ist aber notwendig, um irgendetwas genaueres antworten zu können.

Ich tippe hier zwar auf eine oHG, aber tippen allein reicht ja nicht, gelle?
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Bovon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

GBR ist die Rechtsform
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Dann schauen Sie sich mal den §160 HGB an: http://dejure.org/gesetze/HGB/160.html

Mit dem Austritt des Bruders wäre die GbR aufgelöst. Der ausgetretene Gesellschafter haftet aber noch weitere fünf Jahre für Verbindlichkeiten, die bei seinem Austritt schon bestanden.
Etwaiges bestehendes GbR-Vermögen wird - wenn nichts anderes im Gesellschaftervertrag vereinbart wurde - entsprechend der Einlagen beider Gesellschafter aufgeteilt.

Das ist eine stark vereinfachte Darstellung, die etwaige noch nicht erwähnte Details nicht berücksichtigt. Eine detaillierte Antwort - die nach entsprechenden, fallbezogenen Rückfragen erfolgt - erhalten Sie von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Kost´ nicht viel und hat für Sie eine Menge Wert.
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