Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Habe folgende Frage: Als Selbstständiger musste ein Bekannter, zur Anmietung von Räumlichkeiten, eine Bankbürgschaft hinterlegen. Ist auch geschehen.
Zwischenzeitlich wurde der Mietvertrag einvernehmlich aufgelöst. Seit Auflösung des Mietvertrages sind 9 Monate vergangen. Der Vermieter hat bis dato keine Forderungen geltend gemacht( offensichtlich gibt es keinen Grund auf die Bürgschaft zurückzugreifen). Seit Mietende war die Lokalität bereits 2 mal vermietet.
Nun zum Problem: der ehemalige Vermieter weigert sich die Bürgschaftsurkunde herauszugeben, es sei den man bezahlt ihm 500 bis 1000 Euro.
Ist es möglich die Urkunde per Gerichtlichem Mahnbescheid herauszuverlangen(an Bürgschaftsgeber Bank od an den ehemaligen Mieter)? Sonstige Rechtsmittel?
Wie ist die Rechtslage?
Danke vorab für eure Mühe!
der Vermieter ist verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben, wenn das Mietverhältnis beendet ist und er keine Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis hat.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist aber das falsche Instrument. Er dient der Geltendmachung unbestrittener Geldforderungen.
Hier muss der Mieter den Mieter auf Herausgabe verklagen.
Möglich sind m. E.
1. Klage auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an die Bank
2. Klage auf Feststellung, dass die gesicherte(n) Forderung(en) nicht (mehr) bestehen.
3. evtl. Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen unnötig an die Bank gezahlter Avalprovison
Mahnverfahren für Herausgabe von Urkunden funktioniert nicht, da nach § 688 ZPO nur Zahlungsansprüche Gegenstand des Mahnverfahrens sein können.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.