Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Herausgabe Bürgschaftsurkunde
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Herausgabe Bürgschaftsurkunde

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Minotaur
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.07.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:03    Titel: Herausgabe Bürgschaftsurkunde Antworten mit Zitat

Hallo an alle!

Habe folgende Frage: Als Selbstständiger musste ein Bekannter, zur Anmietung von Räumlichkeiten, eine Bankbürgschaft hinterlegen. Ist auch geschehen.
Zwischenzeitlich wurde der Mietvertrag einvernehmlich aufgelöst. Seit Auflösung des Mietvertrages sind 9 Monate vergangen. Der Vermieter hat bis dato keine Forderungen geltend gemacht( offensichtlich gibt es keinen Grund auf die Bürgschaft zurückzugreifen). Seit Mietende war die Lokalität bereits 2 mal vermietet.
Nun zum Problem: der ehemalige Vermieter weigert sich die Bürgschaftsurkunde herauszugeben, es sei den man bezahlt ihm 500 bis 1000 Euro.
Ist es möglich die Urkunde per Gerichtlichem Mahnbescheid herauszuverlangen(an Bürgschaftsgeber Bank od an den ehemaligen Mieter)? Sonstige Rechtsmittel?
Wie ist die Rechtslage?
Danke vorab für eure Mühe!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Vermieter ist verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben, wenn das Mietverhältnis beendet ist und er keine Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis hat.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist aber das falsche Instrument. Er dient der Geltendmachung unbestrittener Geldforderungen.

Hier muss der Mieter den Mieter auf Herausgabe verklagen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
idem
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Möglich sind m. E.
1. Klage auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an die Bank
2. Klage auf Feststellung, dass die gesicherte(n) Forderung(en) nicht (mehr) bestehen.
3. evtl. Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen unnötig an die Bank gezahlter Avalprovison

Mahnverfahren für Herausgabe von Urkunden funktioniert nicht, da nach § 688 ZPO nur Zahlungsansprüche Gegenstand des Mahnverfahrens sein können.

Der Gang zum Anwalt ist ratsam.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Minotaur
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.07.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Danke an alle dies so promt geantwortet haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.