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Übbersetzung einer Download-Webseite für eine Software
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michael24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:26    Titel: Übbersetzung einer Download-Webseite für eine Software Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt da eine Webseite, welche eine bestimmte selbstgemachte Software (GPL/GNU) anbeitet, leider nur auf Englisch. Es gibt auch eine andere Webseite auf deutsch, aber ohne jegliches Design, ohne deutsches Forum, Aktualisierungen, etc.. Jetzt will man eine deutsche Webseite über dieses Programm erstellen, mit allen Downloads, einem deutschem Forum, etc. Halt ohne Bug tracker, und ohne das original-Design. Auch alle Screenshots und so will man selber machen. Man will auch kein Logo dieser Software verwenden. Ist das möglich? Darf ich mich zur officiellen deutschen Webseite ernennen? Kann ich die Downloads auf meinem Server anbieten? Was muss ich beachten? Ist der Name der Software geschüzt? Wie ist da die Rechtslage?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 00:45    Titel: Re: Übbersetzung einer Download-Webseite für eine Software Antworten mit Zitat

michael24 hat folgendes geschrieben::
Darf ich mich zur officiellen deutschen Webseite ernennen?


Haben sie eine entsprechende Absprache mit der Softwarefirma, die sie dazu berechtigt?
Da das Urheberrechte und Nutzungsrechte nicht so pauschal zu beantworten sind, da man wissen müsste, was der Rechteinhaber an Rechten eingeräumt hat.

Das beste und zielgerichtetste wird sein, diese Fragen direkt an die Softwareschmiede zu stellen..
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michael24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Antworten aber nicht. Natürlich habe ich die Mail auf Englisch geschrieben. Aber darf ich alles andere, wenn ich nirgendwo das Wort "officiell" verwende? Wie machen es all die Download-Portale, web.de, freeware.de, etc.?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

michael24 hat folgendes geschrieben::
Diese Antworten aber nicht.

Das ist Pech.

michael24 hat folgendes geschrieben::
Aber darf ich alles andere, wenn ich nirgendwo das Wort "officiell" verwende?

Auch wenn das Wort "offiziell" nicht verwendet wird, werden u. U. Urheberrechte verletzt - und das kann teuer werden.

michael24 hat folgendes geschrieben::
Wie machen es all die Download-Portale, web.de, freeware.de, etc.?

Sie lassen sich entsprechende Rechte einräumen.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Software unter der GPL steht, dann sind diese Rechte ja schon eingeraeumt. Man muss sich die GPL nur mal durchlesen und daran halten.
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michael24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt, man darf jetzt diese Software unverändert ins web stellen?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben die GPL nicht durchgelesen. Holen sie das bitte nach.
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michael24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, habe ich! Aber da steht nichts davon, das man eine HP machen arf, die sich darauf spezialisiert!
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

In der GPL steht drin, daß man die Software ohne Einschränkung für jeden Zweck verwenden darf und Kopien verteilt werden dürfen. Daraus würde ich ableiten, daß eine Webseite zu dieser Software kein Problem sein sollte.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sie muessen bei GPL-Software nur darauf achten, dass sie auch den Quellcode zur Verfuegung stellen.
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michael24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie kann man das machen?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Frage ist aber nicht wirklich ernstgemeint, oder?
Falls sie davon keine Ahnung haben, sollten sie es lieber bleiben lassen und mit einem Link auf die Orginalquellen verweisen. Dies bezieht sich jetzt nur auf den Download des Programms und seinen Sourcen.
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michael24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, was ist mit "Quellcode zur Verfügung stellen" gemeint? Unter Quellcode verstehe ich den Code der Programmierung.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bleib dabei sie haben die GPL nicht gelesen. Dort steht das naemlich auch drin!
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michael24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Doch!
Zitat:
Der „Quelltext“ eines Werkes bezeichnet diejenige Form des Werkes, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. „Objekt-Code“ bezeichnet jede Nicht-Quelltext-Form eines Werks.

Woher soll ich denn den bekommen?
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