Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hintergundinfos über Haus finden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hintergundinfos über Haus finden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
FMK
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 23:15    Titel: Hintergundinfos über Haus finden Antworten mit Zitat

Hallo! Smilie

Ich bin mir nicht sicher ob das hier so richtig ist...aber ich versuche trotzdem mal mein Glück!

Und zwar möchte eine Familie ein Haus kaufen soweit scheint auch alles in ordnung bis die Frage nach der Flurkarte kommt!

Der Makler tut das ganze labidar ab was schon so 50 cm hin oder her wären.Aus einem Gespräch mit dem neuen Nachbarn (es ist doch ganz nett vorher zu wissen wo man hin zieht *g* ) erfährt die Familie das das Haus was sie kaufen möchten um 70 cm auf sein Grundstück überbaut ist und dann ( angeblich ) auch noch ohne Baugenehmigung, das war so ca 1950 - 1960.

Der Nachbar versichert das es zumindest mit dem Überbau kein Problem gäbe.

Nun ist die Familie aber verunsichert und möchte genauere Infos besonders zu der angeblich fehlenden Baugenehmigung.
Wo findet man bitte solche Informationen bzw wie könnte das mit den überbau geregelt werden damit man keine Probleme mit evtll nachfolgenden Nachbarn bekommt zb erben etc.

Danke schonmal für die Infos!

Mfg Fmk
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Früher gab es mal ein Katasteramt. Dort müsste man derartige Informationen erhalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Früher gab es mal ein Katasteramt. Dort müsste man derartige Informationen erhalten.

Das gibt es auch heute noch. Sehr glücklich

Allerdings gibt es dort nur Pläne. Die Be- oder Überbauung ist daraus nicht ersichtlich.
Hier könnte ggf. das Baurechtsamt (oder wie auch immer das Amt in den anderen Bundesländern genannt wird) Auskunft geben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 11:02    Titel: Re: Hintergundinfos über Haus finden Antworten mit Zitat

FMK hat folgendes geschrieben::
Wo findet man bitte solche Informationen bzw wie könnte das mit den überbau geregelt werden damit man keine Probleme mit evtll nachfolgenden Nachbarn bekommt zb erben etc.

Bei einem Überbau ergibt sich die Rechtslage aus den §§ 912 bis 916 BGB. Informationen kann man hier (bitte klicken) nachlesen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 12:30    Titel: Re: Hintergundinfos über Haus finden Antworten mit Zitat

FMK hat folgendes geschrieben::
Hallo! Smilie

Ich bin mir nicht sicher ob das hier so richtig ist...aber ich versuche trotzdem mal mein Glück!

Und zwar möchte eine Familie ein Haus kaufen soweit scheint auch alles in ordnung bis die Frage nach der Flurkarte kommt!

Der Makler tut das ganze labidar ab was schon so 50 cm hin oder her wären.Aus einem Gespräch mit dem neuen Nachbarn (es ist doch ganz nett vorher zu wissen wo man hin zieht *g* ) erfährt die Familie das das Haus was sie kaufen möchten um 70 cm auf sein Grundstück überbaut ist und dann ( angeblich ) auch noch ohne Baugenehmigung, das war so ca 1950 - 1960.

Der Nachbar versichert das es zumindest mit dem Überbau kein Problem gäbe.

Nun ist die Familie aber verunsichert und möchte genauere Infos besonders zu der angeblich fehlenden Baugenehmigung.
Wo findet man bitte solche Informationen bzw wie könnte das mit den überbau geregelt werden damit man keine Probleme mit evtll nachfolgenden Nachbarn bekommt zb erben etc.

Danke schonmal für die Infos!

Mfg Fmk

Wenn man schon einen Makler beauftragt dann sollte man diesen auch sagen welche Unterlagen man haben will, denn Verkäufer kann man bei jeder gelegenheit darauf hinweisen das der Makler die Unterlagen immer noch nicht vorgelegt hat.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FMK
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank für die Antworten!

@chess45 Der Makler wurde vom Verkäufer beauftrag und die Unterlagen wurden von uns schon angefordert....vielleicht nicht nachdrücklich genug.Auf jeden Fall möchte ich diese jetzt sehen bevor ich etwas unterschreibe.


@Frans Königs Vielen Dank aber eine Frage habe ich da noch.Der Nachbar hat den Überbau geduldet.Wie ist das mit Erben (der gute Mann ist ca um 70ig) müssen die das dann auch dulden oder könnten die als neue Eigentümer Abriss, Auszahlung oder ähnliches Verlangen?

Mit besten grüßen FMK
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ernicasle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 11:54    Titel: Ein paar Tipps Antworten mit Zitat

Hallo,

aufgrund eigener Erfahrungen hier ein paar Tipps:

1. Infos über ein Haus bekommt man im Bauarchiv der entsprechenden Gemeine ( Stadt ).
Wichtig !! Erlaubnis vom Verkäufer einholen und mitnehmen

2. Im Kaufvertrag auf folgenden Wortlaut bei der Haftungsklausel achten
Der Verkäufer haftet auch bei Fahrläsigkeit oder Unterlassung. ( Unterlassung
steht hier z.B für die rechtliche Informationen, wenn verschwiegen wird, das
keine Baugenehmigungen vorliegen )

3. Nach Möglichkeit Protokolle über geführte Gespräche führen, falls möglich vom
Verkäufer oder Makler gegenzeichnen lassen, oder zu Gesprächsterminen
unabhänige Zeugen wie Nachbarn, Freunde, Arbeitskollegen mitnehmen.

4. Vertraue niemals einem Makler und erst recht nicht einem Verkäufer

5. Im Internet findet man Gutachter, die einem bei einem Hauskauf behilflich sind.
Kostenpunkt einmalig 300,-- Euro und falls aufgrund der Arbeit ein Nachlass her-
auskommt, davon nochmal ein Prozentualer Anteil.

Wir hatten so einen ählichen Kauf, und jetzt den Ärger, deswegen hoffe ich, das Ihnen
die Tipps etwas weiterhelfen, denn mit diesen Tipps wäre uns so einiges erspart geblieben.

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FMK
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

@ernicasle
Vielen Dank für die Infos!
Vorallem 2tens ist sehr gut.Wie verhält sich das allerdings mit diesen standart Satz das der Verkäufer für nichts haftet ,auch nicht für versteckte Mängel und im Gegenzug der Käufer auf alle Rechte verzichtet?(Soll ja so standart sein in Notarverträgen bei älteren Immobilien)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
UHU-1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hier hört es sich so an, als würde das GSt in den neuen Bundesländern liegen.

Aber noch ein kleiner Hinweis:

In den Flurkarten sind die Gebäude eingezeichnet, die entweder durch Vermessung vor Ort oder aus dem Weltall übernommen werden. Danach kann man erkennen, ob tatsächlich ein Überbau vorliegt oder nicht (zumindest ist das so im Zentrum der Macht).

Es ist auch die Frage zu klären, ob ein sog. Eigenüberbau vorliegt.

Während der DDR-Zeiten hat man es auch nicht so genau mit den Flurstücks- bzw. Grundstücksgrenzen gehalten. Es wäre somit kein Einzelfall.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

FMK hat folgendes geschrieben::
..... eine Frage habe ich da noch. Der Nachbar hat den Überbau geduldet. Wie ist das mit Erben (der gute Mann ist ca um 70ig) müssen die das dann auch dulden oder könnten die als neue Eigentümer Abriss, Auszahlung oder ähnliches Verlangen?

Erben treten in die Rechtspositionen des Erblassers ein. Wenn der jetzige Eigentümer des überbauten Grundstücks auf seine Rechte wegen des Überbaus verzichtet hat, können auch seine Erben diese Rechte nicht geltend machen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ernicasle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:19    Titel: Kaufvertrag Antworten mit Zitat

FMK hat folgendes geschrieben::

Wie verhält sich das allerdings mit diesen standart Satz das der Verkäufer für nichts haftet ,auch nicht für versteckte Mängel und im Gegenzug der Käufer auf alle Rechte verzichtet?(Soll ja so standart sein in Notarverträgen bei älteren Immobilien)


Satz Streichen lassen, bzw. abändern. Mittlerweile weiß ich, das alles im Kaufvertrag geändert werden kann. Auch wir haben vor 2 Jahren gedacht, was im Kaufvertrag steht scheint schon richtig zu sein und haben auch so manche Formulierung akzeptiert, weil wir dachten das muss so sein. Wird schon richtig sein. Weit gefehlt.
Am besten mit dem vorliegendem Kaufvertragsentwurf zu einem anderen Notar gehen und überprüfen lassen. Kostet zwar etwas Geld, aber besser als wenn man später das nachsehen hat. Spreche wie gesagt aus eigener Erfahrung.

Am besten ist ein Notar, der sich auf Immobilienrecht spezialisiert hat. Wie findet man den ??
Suche den teuersten und besten, erfolgreichsten Makler in Deiner Umgebung, rufe an und frag nach, mit welchem Notar sie zusammen arbeiten. Das wird schon passen.
Ruf dann beim Notar an und sage, Makler XXX hat mich an Sie verwiesen, zwecks .......
Mit Makler meine ich freie selbstständige Makler, keine die für Banken oder sonstige Gesellschaften arbeiten.

Wir haben damals einen RA für Immobilienrecht aus dem Internet herausgesucht, war ein Fehlgriff. Er meinte der Kaufvertrag wäre so in Ordnung. Darauf hin haben wir den Kaufvertrag unterschrieben.
Nachdem das dann in die Hose ging, eben wegen diverser verschwiegenen Schwarzbauten, habe ich es so gemacht, wie ich es beschrieben habe, RA gewechselt , der hat uns dann erstmal aufgeklärt wieviel Fehler in dem angeblich richtigen Standard-Kaufvertrag sind.

Man ist ja so naiv, wenn man das erstemal ein Haus kauft.

Gruß

PS. Zwecks Nachbarn und evtl. zukünftigen Erbe. Am besten jetzt noch vom Nachbarn die Zustimmung schriftlich bestätigen lassen, so das, falls der Mann dann irgendwann einmal stirbt, ihr was schriftliches in der Hand habt. In unserem Fall beruf sich der Sohn ( Verkäufer,Erbe ) auch darauf, das er ja von den Schwarzbauten angeblich nichts gewusst hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FMK
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Tips und guten Ratschläge! Smilie

Mit besten grüßen ein dankbarer FMK!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.