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Verfasst am: 17.02.09, 17:05 Titel: Unmögliche Abwicklung im Tierheim
Hallo,
an wen könnte man sich wenden: Ein Tierheim hat eine unkompetente Leitung, wollen z.B. Leute ein Tier, verweigert man das ohne jegliche Begründung, ohne Hinterfragen der Unterbringungsmöglichkeit usw...... Es kommt z.B. jemand und will einem kranken Tier noch einen angenehmen Lebensabend machen, das Tier wird verweigert mit der Begründung, nein, wir wollen das Tier erst noch operieren lassen - Das Tier ist seit 8Wochen in tierärztlicher Behandlung, die Leute, die das Tier mitnehmen möchten, wollen sich schriftlich erklären, alle notwendigen Behandlungen ausführen zu lassen und auch die Kosten zu tragen. Wird ohne jede Begründung verweigert.
Die Sauberkeit bei den untergebrachten Tieren lässt sehr zu wünschen übrig, die Fürsorge ebenfalls, z.B. bekommen alle Tiere nur morgens Futter, weil ab Mittag niemand mehr im Tierheim ist. Ebenso mit notwendigen Medikamenten, muß ein Tier morgens u. abends welche bekommen, bekommt er diese trotzdem morgens, denn abends ist ja keiner da.
Viele andere Mißstände könnten auch noch aufgezählt werden. DAs Tierheim wird vom Tierschutzbund getragen und von der Stadt finanziell unterstützt. Ein angesprochener Mitarbeiter des Tierschutzbundes wehrt Beschwerden ab mit der Begründung, der Vorsitztende sei sehr kompetent. Tatsächlich sieht er eher weg, denn er ist mit der Tierheimleitung sehr gut bekannt.
In diesem Tierheim wird absolut nicht zum Wohl der Tiere gehandelt.
An wen bzw. an welche Stelle könnte man sich hier wenden?
Die Leute, die das kranke Tier zu sich nehmen wollten und ihm einen angenehmen Lebensabend bereiten wollten, dachten an die Presse - aber es sollte sich nachhaltig etwas tun, nicht nur in diesem Einzelfall.
Danke für alle wohlgemeinten Anregungen.
Verfasst am: 17.02.09, 21:37 Titel: Re: Unmögliche Abwicklung im Tierheim
auswanderer hat folgendes geschrieben::
DAs Tierheim wird vom Tierschutzbund getragen und von der Stadt finanziell unterstützt.
Die "finanzielle Unterstützung" der Stadt wird wohl darauf hinauslaufen, daß die Stadt an das Tierheim den üblichen Obulus bezahlt damit dieses die Unterbringung und Versorgung übernimmt von Fundtieren und enteigneten Tieren aus dem Stadtgebiet. Um diese Tiere müßte sich die Stadt ansonsten anderweitig kümmern.
Ein Rechtsanspruch darauf, daß Bürger dieser Stadt dann aus diesem Tierheim einen Hund erhalten, besteht nicht. I.d.R. ist es vertraglich mit dem jeweiligen Tierheim und den Städten und Gemeinden so geregelt, daß Fund- und Abgabetiere in die Obhut des Tierheimes bzw. des angegliederten TSchVes übergehen. D.h. diese legen die Regeln für die Abgabe der Tiere fest.
Wenn in dem Tierheim Mißstände in der Haltung und tierärztlichen Versorgung vorliegen ist das Veterinäramt dafür zuständig.
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