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Bearbeitungsgebühr nach Strafzettel

 
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Adri_an
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 20:28    Titel: Bearbeitungsgebühr nach Strafzettel Antworten mit Zitat

Hallo,

benötige einen Rat. Habe vor kurzem bei einem Möbelhaus einen Transporter gemietet und habe mich damit in ein Halteverbot gestellt. Der Transporter ist Eigentum einer anderen Firma, also nicht des Möbelhauses. Dem Ordnungsamt habe ich eine Geldstrafe von 15 Euro gezahlt.

Nun habe ich eine weitere Rechnung des Transporteigentümers erhalten, der eine Bearbeitungsgebühr von 23,80 Euro erhebt. Dabei beruft er sich auf die Bedingungen des Mietvertrags, den ich beim Möbelhaus abgeschlossen hatte.

In der Kopie des unterschriebenen Mietvertrags finde ich keine Klausel, in der steht, dass bei einer Verkehrswidrigkeit, weitere Gebühren erhoben werden.

Zahlen oder nicht zahlen?
Wie ist die Rechtslage?

Gruß,
Adri _an.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
wurden die 15 EUR rechtzeitig (d.h. innerhalb einer Woche) gezahlt?
Wurde das richtige Aktenzeichen angegeben?

Wenn das alles bejaht ist: das ist dann kein Fall für das Straf- und Ordnungswidrigkeiten, sonder für das Vertragsrechtsbrett (bzw. Verbraucherrecht)

Gruß
HaWeThie
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Adri_an
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Ordnungswidrigkeit habe ich bereits bezahlt.

Jetzt will die Firma des Mietwagen-Transport-Unternehmens auch noch eine Bearbeitungsgebühr von 23,80 Euro und bezieht sich im Brief auf eine Geschäftsbedingung, die mir nicht vorher genannt wurde und, die nicht auf dem von mir untrschriebenen Mietvertrag aufgeführt wird.

Ok, schreibe noch einmal einen Beitrag im Forum Vertragsrecht/Verbraucherrecht.

Danke für die Hilfe hawethie,

Adrian.
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MarcusKrefeld
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 70
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:32    Titel: würde mich auch interessieren... Antworten mit Zitat

Ich hänge mich mal hier ran, da mein kollege das gleiche Problem bei seinem Dienstwagen von H*rtz hat.

Jetzt kostet die Knolle statt 15 = fast 35 EUR.

1. These:
Eigentlich kann der Kollege nichts dafür, das der Chef Ihm ein Mietwagen aufs Auge drückt. Ich habe einen festen Firmenwagen und bin somit bevorteilt?!.

2. These:
Die Konditionen werden doch zwischen der Firma (Arbeitgeber) und dem Mietwagen-Unternehmen geschlossen.
Woher soll der Fahrer denn wissen, das bei einer OWI zusätzliche Gebühren entstehen und wie hoch diese sind???

...Bin mal auf interessante Antworten gespannt!...

Marcus[/u]
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Frage nicht was die anderen für dich tun können, sondern frage, was Du von den anderen bekommen kannst... *lol*
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Is jetzt nicht wahr: Weil ich einen Dienstwagen habe, darf ich OWis begehen??
Oder wie soll ich das verstehen?
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MarcusKrefeld
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 70
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 09:58    Titel: Thema verfehlt... Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen @hawethie: Thema verfehlt.....

Meine Frage lautet: wenn eine OWI durch den Fahrer begangen wurde, wieso muss der Fahrer zusätzlich die BEARBEITUNGSKOSTEN der Mietwagenfirma (ca. 20 EUR) zahlen? - Warum nicht der AG?

Wo ist die Rechtsgrundlage (dies gehört fast zum Abeitsvertragsrecht - oder?

Begründung: Der Kollege mit einem Firmanwagen musse es ja auch nicht, somit ist der Kollege doch bevorteilt...? - Grundsatz der Gleichheit!!!

Hier ist nicht die Frage ob und wieso OWI, ok ?! Geschockt
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Mietwagen auf die Mietwagenfirma zugelassen ist, erhält diese Firma dann auch diese netten Briefe mit dern Hinweisen, dass falsch geparkt oder zu schnell gefahren oder sonstiges angestellt wurde.

Irgendwie muss diese Firma aber auch nachvollziehen, wer zum Zeitpunkt der Tat gefahren ist, ich schätze daher kommt die Bearbeitungsgebühr und insofern scheint mir diese auch angemessen zu sein.

Wer genau diese zu tragen hat (also Mieter oder Fahrer) sollte untereinander abgesprochen sein.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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