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Korrigieren von schriftlichen Prüfungen

 
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:26    Titel: Korrigieren von schriftlichen Prüfungen Antworten mit Zitat

Guten Tag,

muss eine schriftliche Prüfung von mehreren Lehrern geprüft werden oder kann das nur eine Person (z.B. Vertretungslehrerin) machen? Danke
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gebot der Sachlichkeit geht über das Verbot sachfremder Erwägungen jedoch hinaus. Auch ohne sachfremde Erwägungen kann eine Beurteilung unsachlich sein, etwa wenn sie von Emotionen bestimmt ist. Mit dem Verbot sachfremder Erwägungen wird lediglich ein besonders eklatanter Fall der Nichtbeachtung des Gebots der Sachlichkeit erfaßt.

Eine Prüfung wird rechtsstaatlichen Anforderungen nur dann gerecht, wenn der Prüfer sich dem Gebot der Sachlichkeit unterwirft.[...]

Hierzu gehört, daß der Prüfer die Prüfungsleistung mit innerer Distanz und frei von Emotionen zur Kenntnis nimmt. Auch kann man von ihm erwarten, daß er sich bemüht, die Darlegungen des Prüflings richtig zu verstehen und auf dessen Gedankengänge einzugehen, ferner daß er gegenüber abweichenden wissenschaftlichen Auffassungen Toleranz aufbringt.[...]

Ebenso wie bei einem Sachverhaltsirrtum [...] ist eine Prüfungsentscheidung grundsätzlich rechtswidrig, wenn der Prüfer sachfremde Erwägungen angestellt hat, und zwar auch dann, wenn die Bewertung nicht insgesamt, sondern nur teilweise von sachfremden Erwägungen beeinflußt ist.

Quelle: BVerwG, 7 C 57.83 (151-153)
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist das in der jeweils geltenden Prüfungsordnung festgehalten.

Schriftliche Abiturprüfungen in Berlin mussten z.B. zu meiner Zeit (vor Äonen also) von einem Erst- und einem Zweitkorrektor bewertet werden.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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