Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
A vermietet B eine Wohnung. B überlegt es sich anders und will die Wohnung nicht mehr mieten, kündigt fristlos und behauptet, es sei kein Mietverhältnis zu Stande gekommen.
Die fristlose Kündigung ist zwar nicht gültig, daraus wird aber klar ersichtlich, daß das Mietverhältnis beendet werden soll bzw. am liebsten aufgelöst, damit die Maklerprovision zurückfliest. Dann könnte nämlich die Miete/Abstandszahlung erst bezahlt werden. Rechtlich ist das wohl nicht so ganz korrekt? Andererseits hat bisher niemand was von dem Vertrag gehabt außer Ärger: Mieter ist nicht eingezogen, Vermieter hat weder Miete noch Kaution. Außerdem hat der Mieter noch einen Wasserschaden verursacht.
Der Makler hält sich aus allem raus, meint die Entscheidung zur Rückzahlung hängt allein davon ab, wie die Parteien sich einigen, ob der Vermieter bestätigt, das Mietverhältnis sei nicht wirklich zu Stande gekommen. Ist das denn möglich?
Wenn kein Mietvertrag zustandekam, dann gibt es auch keine Maklergebühr. Wurde diese im vorauseilenden Gehorsam bereits vorab bezahlt, so kann diese zurück gefordert werden.
Ist ein Mietvertrag zustande gekommen, so ist die Maklergebühr fällig und zu bezahlen. Wird der Mietvertrag danach einvernehmlich wieder aufgelöst, so ändert das nichts an der Maklergebühr. Keine Rückforderung möglich.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.