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Maklerprovision zurückzahlbar?

 
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eck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:23    Titel: Maklerprovision zurückzahlbar? Antworten mit Zitat

A vermietet B eine Wohnung. B überlegt es sich anders und will die Wohnung nicht mehr mieten, kündigt fristlos und behauptet, es sei kein Mietverhältnis zu Stande gekommen.
Die fristlose Kündigung ist zwar nicht gültig, daraus wird aber klar ersichtlich, daß das Mietverhältnis beendet werden soll bzw. am liebsten aufgelöst, damit die Maklerprovision zurückfliest. Dann könnte nämlich die Miete/Abstandszahlung erst bezahlt werden. Rechtlich ist das wohl nicht so ganz korrekt? Andererseits hat bisher niemand was von dem Vertrag gehabt außer Ärger: Mieter ist nicht eingezogen, Vermieter hat weder Miete noch Kaution. Außerdem hat der Mieter noch einen Wasserschaden verursacht.
Der Makler hält sich aus allem raus, meint die Entscheidung zur Rückzahlung hängt allein davon ab, wie die Parteien sich einigen, ob der Vermieter bestätigt, das Mietverhältnis sei nicht wirklich zu Stande gekommen. Ist das denn möglich?
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn kein Mietvertrag zustandekam, dann gibt es auch keine Maklergebühr. Wurde diese im vorauseilenden Gehorsam bereits vorab bezahlt, so kann diese zurück gefordert werden.

Ist ein Mietvertrag zustande gekommen, so ist die Maklergebühr fällig und zu bezahlen. Wird der Mietvertrag danach einvernehmlich wieder aufgelöst, so ändert das nichts an der Maklergebühr. Keine Rückforderung möglich.
MfG
Lucky
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eck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die klare Antwort.
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