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recht.de :: Thema anzeigen - Abordnung m.d.Z.d. Versetzung - Reisekosten für 2 Jahre???
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Abordnung m.d.Z.d. Versetzung - Reisekosten für 2 Jahre???

 
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kimchi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:41    Titel: Abordnung m.d.Z.d. Versetzung - Reisekosten für 2 Jahre??? Antworten mit Zitat

Halle NG-Gemeinde...!!!

Sachverhalt:

Der Beamte (kein Anwärter) A wird von seinem Dienstort in B zum Dienstort in C mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet (Entfernung B <-> C = ~50km, bzw. Wohnort <-> C = ~50km).

Herr A zieht nicht zum neuen Dienstort um, erhält jedoch für 2 Jahre Fahrtkosten zwischen Wohnort und neuem Dienstort erstattet (privates KFZ).


Frage:

Inwiefern ist solch eine Regelung durch das BRKG, TGV, oder BUKG rechtlich legitim?


Vielen Dank...!!!
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Die Rechtsgrundlagen sollte sich doch bereits aus der Abordnungs-/ Versetzungsverfügung ergeben.

Wurde UKV zugesagt?

Fahrtkosten könnten im Rahmen im Rahmen des § 6 TGV erstattet werden.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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kimchi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Deine / Ihre Antwort...!

Sorry, ich war nicht präzise genug...

Der Beamte wurde 6 Monate mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet. Nach 6 Monaten wurde dieser versetzt.

Die Frage die sich stellt, inwieweit (nach welchen Vorschriften, z.B. §6 TGV,...,...) kann dem Beamten auch nach der Versetzung zur neuen Dienststelle weiterhin Wegstreckenentschädigung gezahlt werden? Der Beamte hat auf die UKV verzichtet.


Vielen Dank...!




Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Die Rechtsgrundlagen sollte sich doch bereits aus der Abordnungs-/ Versetzungsverfügung ergeben.

Wurde UKV zugesagt?

Fahrtkosten könnten im Rahmen im Rahmen des § 6 TGV erstattet werden.

Grüße
Ronny Winken
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Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nach erfolgter Versetzung darf Trennungsgeld nur gezahlt werden, wenn Umzugskostenvergütung zugesagt wurde und der Beamte uneingeschränkt umzugswillig ist.
Nach meiner Auffassung kann bei dem hier geschilderten Sachverhalt keine Zahlung mehr erfolgen.

Gruß
Bernd
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach meiner Auffassung kann bei dem hier geschilderten Sachverhalt keine Zahlung mehr erfolgen.


Bei einem Verzicht auf die UKV sehe ich das ebenso.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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kimchi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo *!

Vielen Dank für die Informationen...!!!
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