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Verfasst am: 17.02.09, 18:03 Titel: Umrechnung Bilanz Fremdwährung in Euro
Hallo!
Folgendes Szenario:
Bank bekommt von Kreditnehmer A als KWG §18 Unterlage seine Bilanz in CZK.
Welchen Umrechnungskurs muss die Bank verwenden damit sie die CZK korrekt in Euro erfasst?
Mittelkurs Devisen vom 31.12. ? Oder 1.1.?
Müsste ggf. die bilanzierte Barkasse des Unternehmens mit dem Sortenkurs betrachtet werden?
Zu guter letzt: Wo finde ich eigentlich einen amtlich verbindlichen Kurs? EZB? _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nurGeldvernichter (Bänker) bin...
da die Währungskurs sich minütlich ändern, ist für diesen Zweck jeder Kurs genauso willkürlich wie der andere. Ich kenne auch keine rechtliche Vorgabe, welchen Kurs die Bank verwenden muss.
Sie muss das lediglich einheitlich machen. Wir verwenden 16 Uhr Kurse aus Frankfurt. Aber die sind natürlich nicht besser oder schlechter als die 17 Uhr Kurse in London... Wenn ich etwas per 31.12. bewerten will, muss ich die Kurse von 31.12. nehmen.
"Verbindliche Kurse" für diesen Zweck gibt es keine. Früher gab des das Fixing, dass verwendet wurde.
Eine Vorgabe gibt es aufgrund § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG im Umsatzsteuerrecht. Ist aber für den Zweck nicht sinnvoll.
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