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Kind oder Kinder vererben?

 
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emrahx99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:39    Titel: Kind oder Kinder vererben? Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich habe folgende Frage, die vielleicht etwas komisch ist... Aber sind ja viele rechtliche Fragen:

Kann eine Mutter und ein Vater in einem Testament festlegen, wer das Sorgerecht für das hinterbliebene Kind erhält, wenn den Eltern etwas zustößt?

Wenn ja, in wie weit würde es berücksichtigt und im Falle des Falles durchgeführt werden?

Noch komplizierter, wenn es möglich ist:

Kann man auch das Sorgerecht aufteilen? z.B. Onkel und Oma.
Onkel und Oma haben Sorgerecht. Onkel hat zudem Aufenthaltbestimmungsrecht. Oma darf das Kind 1 x Woche sehen.
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sind dafür nicht die Paten da?
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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emrahx99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen es gibt keine Paten.

Nur das, was ich geschrieben. Rein rechtlich, ohne ethische oder religiöse oder patenschaftliche Dinge...
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo


nein die Paten sind für sowas nicht da. Sie Werden vom Vormunschaftsgericht auch nicht berücksichtigt.
Man kann sowas in seienem Testament bestimmen :

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/testament_15.html

Gruß roni
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wofür werden Paten dann benannt?
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Paten benötigt man doch nur zur Taufe Ausrufezeichen
Die sind neben den Eltern zur christlichen Erziehung gedacht.

Gruß roni
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Wofür werden Paten dann benannt?


Das müssen Sie die jeweilige Religionsgemeinschaft fragen. Da wir aber immer noch eine Trennung zwischen Staat und Kirche haben, haben solche Paten keine rechtliche Bewandniss.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 13:44    Titel: Re: Kind oder Kinder vererben? Antworten mit Zitat

emrahx99 hat folgendes geschrieben::
Ich habe folgende Frage, die vielleicht etwas komisch ist... Aber sind ja viele rechtliche Fragen:

Zitat:
Kann eine Mutter und ein Vater in einem Testament festlegen, wer das Sorgerecht für das hinterbliebene Kind erhält, wenn den Eltern etwas zustößt?

Wem das elterliche Sorgerecht nach dem Tod eines Elternteils zustehen soll, können die Eltern nicht bestimmen. Wem nach dem Tod eines Elternteils das elterliche Sorgerecht zusteht oder wem es zu übertragen ist, ist gesetzlich in § 1680 BGB geregelt.

Nach dem Tod beider Elternteile erhält ein minderjähriges Kind einen Vormund. Der Vormund wird vom Vormundschaftgericht bestellt.

Die sorgeberechtigten Eltern können durch Testament eine Person benennen, die als Vormund bestellt werden soll. Ein Ehepaar kann auch zum gemeinschaftlichen Vormund bestellt werden.

Zitat:
Wenn ja, in wie weit würde es berücksichtigt und im Falle des Falles durchgeführt werden?

Wer von den Eltern als Vormund benannt worden ist, darf ohne seine Zustimmung nur in den Fällen des § 1778 BGB übergangen werden.

Zitat:
Noch komplizierter, wenn es möglich ist:
Kann man auch das Sorgerecht aufteilen? z.B. Onkel und Oma.
Onkel und Oma haben Sorgerecht. Onkel hat zudem Aufenthaltbestimmungsrecht. Oma darf das Kind 1 x Woche sehen.

Nein.
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