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Verfasst am: 18.02.09, 11:39 Titel: Kind oder Kinder vererben?
Hallo !
Ich habe folgende Frage, die vielleicht etwas komisch ist... Aber sind ja viele rechtliche Fragen:
Kann eine Mutter und ein Vater in einem Testament festlegen, wer das Sorgerecht für das hinterbliebene Kind erhält, wenn den Eltern etwas zustößt?
Wenn ja, in wie weit würde es berücksichtigt und im Falle des Falles durchgeführt werden?
Noch komplizierter, wenn es möglich ist:
Kann man auch das Sorgerecht aufteilen? z.B. Onkel und Oma.
Onkel und Oma haben Sorgerecht. Onkel hat zudem Aufenthaltbestimmungsrecht. Oma darf das Kind 1 x Woche sehen.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 18.02.09, 11:47 Titel:
Sind dafür nicht die Paten da? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 18.02.09, 12:34 Titel:
Wofür werden Paten dann benannt? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Das müssen Sie die jeweilige Religionsgemeinschaft fragen. Da wir aber immer noch eine Trennung zwischen Staat und Kirche haben, haben solche Paten keine rechtliche Bewandniss.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 18.02.09, 13:44 Titel: Re: Kind oder Kinder vererben?
emrahx99 hat folgendes geschrieben::
Ich habe folgende Frage, die vielleicht etwas komisch ist... Aber sind ja viele rechtliche Fragen:
Zitat:
Kann eine Mutter und ein Vater in einem Testament festlegen, wer das Sorgerecht für das hinterbliebene Kind erhält, wenn den Eltern etwas zustößt?
Wem das elterliche Sorgerecht nach dem Tod eines Elternteils zustehen soll, können die Eltern nicht bestimmen. Wem nach dem Tod eines Elternteils das elterliche Sorgerecht zusteht oder wem es zu übertragen ist, ist gesetzlich in § 1680 BGB geregelt.
Nach dem Tod beider Elternteile erhält ein minderjähriges Kind einen Vormund. Der Vormund wird vom Vormundschaftgericht bestellt.
Die sorgeberechtigten Eltern können durch Testament eine Person benennen, die als Vormund bestellt werden soll. Ein Ehepaar kann auch zum gemeinschaftlichen Vormund bestellt werden.
Zitat:
Wenn ja, in wie weit würde es berücksichtigt und im Falle des Falles durchgeführt werden?
Wer von den Eltern als Vormund benannt worden ist, darf ohne seine Zustimmung nur in den Fällen des § 1778 BGB übergangen werden.
Zitat:
Noch komplizierter, wenn es möglich ist:
Kann man auch das Sorgerecht aufteilen? z.B. Onkel und Oma.
Onkel und Oma haben Sorgerecht. Onkel hat zudem Aufenthaltbestimmungsrecht. Oma darf das Kind 1 x Woche sehen.
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