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Verfasst am: 16.02.09, 09:40 Titel: Div. Fragen zum Fahrstuhl
Hallo,
Hausverwalter E. übernimmt zum 01.01.09 die Verwaltung von Gebäude G.
E geht auf Verwaltungsbeirat zu, mit der Bitte, das "Aufzugbuch" (Wartungsintervalle, Betriebsstunden, etc) auszuhändigen.
In der Vergangenheit wurde so etwas nicht geführt.
Auf die Frage des Verwaltungsbeirates, ob es denn Pflicht, Vorschrift, etc. sei, ein Aufzugbuch zu führen, bejaht dieser das. Eine Vorschrift, etc. kann er nicht nennen.
Frage: Gibt's eine Vorschrift zur Führung eines Aufzugbuches?
Weiter möchte E wissen, wer den Ansprechparter sei, falls der Aufzug stecken bliebe.
D.h. wer könnte den Steckengebliebenen "retten".
Verwaltungsbeirat verweist auf die installierte Notrufeinrichtung und dass hier ein Techniker, Kundendienst, etc. im Notfall anrücken würde.
E möchte trotzdem einen Eigentümer benannt habe, der "retten" könne bzw. Rund-um die Uhr Bereitschaft hat.
Frage: Hier handelt es sich doch um einen Scherz? E. meint's ernst...
Zum Aufzugsbuch: Ob das Pflicht ist oder nicht, weiss ich nicht, man koennte aber mal bei der Vorverwaltung oder bei der Wartungsfirma nachfragen, ob diese ein entsprechendes Buch haben. Ein solches zu Fuehren kann sehr nuetzlich sein.
Zur Rettung: Ohne Qualifikation sollte sich kein Eigentuemer dazu bereiterklaeren. Dafuer gibt es ja den Notruf und die Wartungsfirmen.
Verfasst am: 16.02.09, 13:01 Titel: Re: Div. Fragen zum Fahrstuhl
Starwars2001 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Hausverwalter E. übernimmt zum 01.01.09 die Verwaltung von Gebäude G.
E geht auf Verwaltungsbeirat zu, mit der Bitte, das "Aufzugbuch" (Wartungsintervalle, Betriebsstunden, etc) auszuhändigen.
In der Vergangenheit wurde so etwas nicht geführt.
Auf die Frage des Verwaltungsbeirates, ob es denn Pflicht, Vorschrift, etc. sei, ein Aufzugbuch zu führen, bejaht dieser das. Eine Vorschrift, etc. kann er nicht nennen.
Frage: Gibt's eine Vorschrift zur Führung eines Aufzugbuches?
Weiter möchte E wissen, wer den Ansprechparter sei, falls der Aufzug stecken bliebe.
D.h. wer könnte den Steckengebliebenen "retten".
Verwaltungsbeirat verweist auf die installierte Notrufeinrichtung und dass hier ein Techniker, Kundendienst, etc. im Notfall anrücken würde.
E möchte trotzdem einen Eigentümer benannt habe, der "retten" könne bzw. Rund-um die Uhr Bereitschaft hat.
Frage: Hier handelt es sich doch um einen Scherz? E. meint's ernst...
Typisch der Verwalter versucht seine Verantwortung auf irgendeinen Eigentümer zu verlagern. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
..... Zur Rettung: Ohne Qualifikation sollte sich kein Eigentuemer dazu bereiterklaeren. Dafuer gibt es ja den Notruf und die Wartungsfirmen.
Es geht um Befreiung von Eingeschlossenen im Störfall. Um eine Wartungsfirma nachts herzubekommen, können Stunden vergehen. So eine Einweisung als "Aufzugsbefreier" hatte ich auch mal von einem Architekten bekommen. Das ist nicht schwer. Man muss wissen, wo der Schlüssel ist für den Aufzugsraum. Dort ist ein Telefon mit Direktverbindung in den Aufzug - um die eingeschlossenen zu beruhigen und zu informieren - um Panik zu vermeiden, und auch um vorzuwarnen, daß sich der Lift gleich in Bewegung setzt. Dann schaltet man den Lift um auf Handbetrieb und senkt die Kabine langsam von Hand durch Druckablassen bis sie mit der nächsten Etage bündig ist. Hierzu ist eine Anzeige mit roter Lampe. Lift senken bis die Lampe grün ist. Im Aufzugraum ist auch der Schlüssel zum Kabine öffnen. Den nimmt man dann mit und außerdem auch die Schilder mit der Aufschrift "Außer Betrieb". Die hängt man in jede Etage an den Aufzug. In der Etage wo die Kabine steht, öffnet man die Türe und lässt die Eingeschlossenen raus. Dies kann nach einer Einweisung jeder. Es sollten 2 oder 3 Eigentümer, die im Haus wohnen, eine solche Einweisung mitmachen. Nicht immer nur Verantwortung abschieben, sondern selbst übernehmen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
So genau kannte ich das nicht. Wird einem das irgendwie schriftlich bestaetigt, das man so eine Einweisung erhalten hat, muss man diese denn regelmaessig wiederholen?
So genau kannte ich das nicht. Wird einem das irgendwie schriftlich bestaetigt, das man so eine Einweisung erhalten hat, muss man diese denn regelmaessig wiederholen?
Am Fahrstuhl werden für Notfälle die Namen der Eingewiesenen notiert - mit Tel.-Nr.
Von schriftl. Bestätigung ist mir nichts bekannt - und von Wiederholungen auch nicht.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Ja hatten wir auch mal diskutiert, 4 Personen hatten eine Prüfung vor dem TÜF abgelegt. Der Verwalter war aber zu faul einen entsprechenden Dienstplan auf zu stellen. Darum sollten sich die Eigentümer auch noch selbst kümmern.
Stand der Technik ist aber, dass im Bedarfsfall eine Strechverbindung zur Notrufzentrale aufgebaut wird. In wenigen Minuten ist dann ein Service Techniker auch vor Ort _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Unser Aufzug ist auch an ein Notrufsystem angebunden, darum stellt sich das Problem nicht. Ich dachte auch dass man, bevor man "retten" darf eine Pruefung ablegen muss (vor dem TUEV).
Unser Aufzug ist auch an ein Notrufsystem angebunden, darum stellt sich das Problem nicht. Ich dachte auch dass man, bevor man "retten" darf eine Pruefung ablegen muss (vor dem TUEV).
Im Bürokratenland Deutschland geht halt nichts ohne Stempel.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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