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Probleme mit Zahnzusatzversicherung

 
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 00:27    Titel: Probleme mit Zahnzusatzversicherung Antworten mit Zitat

Hallo, ich hätte gern Einschätzung zum vorliegenden Fall.

Versicherter V schließt bei Versicherer C eine Zahnzusatzversicherung ab. Im Versicherungsantrag macht er wahrheitsgemässe Aussagen zum Zahnstatus (z.B. 2 Brücken), gibt seinen behandelnden Zahnarzt an und gibt per Unterschrift die Zustimmung, dass der Versicherer sich Infos beim behandelnden ZA holen kann.
Die Versicherung kommt zum Abschluß, u.a. sind 4 Implantate pro Kiefer sowie prozentuale Anteile an Kronen und Inlays in der Leistung enthalten. Versicherer wurde damals von Stiftung Warentest empfohlen.

Durch u.a. eine Erkrankung kommt es in 2008 zu einer umfangreichen Sanierung des Gebisses. Es werden 8 Implantate gesetzt, 2 Kronen erneuert, 4 alte Amalgamfüllungen durch Inlays ersetzt. Versicherter V reicht die Rechnungen am Ende des Jahres beim Versicherer ein.
Nach 2,5 monatiger Prüfung mit anfragen beim behandelnden Zahnarzt, dem Zahnarzt davor und dem Versicherten bekommt der Versicherte dann endlich Bescheid, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt und den Vertrag für nichtig erklärt weil:
Zitat:
Die Versicherung nicht wusste, dass bei Antrag schon 2 Zähne fehlten.


Wie gesagt, bei Antrag wurden die damals bestehenden 2 Brücken nicht verschwiegen. Die Versicherung will nun entweder die Zustimmung zu einer Vertragsänderung, und zwar eine Staffelung, dass die Leistung im Dritten Jahr nicht über 1200.- Euro sein wird oder ganz vom Vertrag nach §§16ff Versicherungsvertragsrecht vom Vertrag zurücktreten.
Wie stehen die Aussichten, dagegen anzugehen? Der Versicherungsantrag müßte doch auch dem Versicherer noch vorliegen, wie kann der also so eine dreiste Aussage machen? Oder rechnet der Versicherer mit der Dummheit von V?

Danke fürs Lesen!
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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zuberbühler
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Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 186
Wohnort: Oyten

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Susanne,

wenn die Antragsfragen wahrheitsgemäß beantwortet wurden, dürften die Chancen des Versicherers bei 0 % liegen.

Solange nicht ein Missverständnis vorliegt und zusätzlich zu den beiden Brücken bei Antragsstellung noch weitere zwei Zähne fehlten, die nicht angegeben wurden.

Mit besten Grüßen
zuberbühler
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach liegt das in der Fragestellung des Antrags.

Es wird nach fehlenden Zähnen gefragt, die nicht ersetzt sind, bzw. nur durch herausnehmbaren Zahnersatz. Es wird nicht definitiv nach Brücken gefragt und auch nicht nach fehlenden Zähnen.
Bei einer Brücke oder einem Implantat fehlt zwar ein oder mehrere Zähne, sind aber nicht durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt, sondern die Lücke ist durch festen Zahnersatz ersetzt.
Das scheint mir sinnvoll, da fehlende Zähne insofern im Versicherungsschutz enthalten sind, wenn deren Lücken bereits versorgt wurden. Diese Versorgung schützt ja auch vor weiteren Veränderungen im Kiefer.
Die Versicherung sollte sicher nicht für Nachfolgeschäden aufkommen müssen, die durch Lücken entstanden sind.
_________________
Grüße
Susanne


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zuberbühler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 186
Wohnort: Oyten

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Susanne,

Sie schreiben:
Zitat:
nach fehlenden Zähnen gefragt, die nicht ersetzt sind


und
Zitat:
nicht definitiv nach Brücken gefragt und auch nicht nach fehlenden Zähnen.


Die Fragestellung ist doch eindeutig: Haben bei Antragstellung Zahnlücken bestanden, die nicht durch Zahnersatz geschlossen wurden und nicht angegeben wurden?

Nur dann dürfte der VN ein Problem haben.

Mit besten Grüßen
zuberbühler
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