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Grundsicherung - Verträge in die Akte?

 
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Angie 71
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 15:18    Titel: Grundsicherung - Verträge in die Akte? Antworten mit Zitat

Eine Frau besitzt ein großes Grundstück, auf dem sie u.a. mit Ihrem Ehemann ein Haus bewohnt.
Sie übergibt einen Teil des Grundstückes an ihre Tochter, damit diese dort ein Haus bauen kann. (Es gibt einen notariellen Vertrag)
Das Bauamt fordert 1000m² Mindestfläche.
Auf dem Grundstück lastet eine Hypothek (und ein Altenteil-Umgangsrecht) und die Bank entläßt den Grundstücksteil gegen Zahlung von 25.000€ aus der Pfandhaft.
Soviel zur Vorgeschichte.

Die Tochter baut 2006 ein Haus.
Die Eltern beantragen 2008 Grundsicherung.
Die Sachbearbeiterin verlangt u.a. Einsicht in den Grundstücksübergabevertrag, möchte ihn kopieren und mit zu den Akten legen.
In diesem Amt arbeiten einige Verwandte der Familie, mit denen aufgrund von Erbstreitigkeiten kein Kontakt besteht. Einsicht in den Vertrag wäre für diese Leute äußerst interessant... (Auch wg. des Altenteils)
Deshalb würde die Mutter zwar Akteneinsicht erlauben, eine Kopie aber verweigern.
Datenschutz funktioniert nicht so, wie man dachte und die Einsicht wäre für die Verwandschaft ein Leichtes...! (Auch wenn es nicht erlaubt ist!)

Darf die Sachbearbeiterin überhaupt Einsicht in diesen Vertrag verlangen? Wenn ja, darf sie ihn auch gegen den Willen kopieren? Welche Konsequenz könnte für die Tochter entstehen? Aufgrund des Hausbaus ist dort jetzt natürlich auch nichts mehr "zu holen".

Außerdem bewertet die Gemeinde das Restgrundstück nach wie vor (Grundsteuer B), es wird vom Ursprungsbetrag nichts abgezogen, da es nur landwirtschaftlich genutzt wurde und das dann zu vernachlässigen ist...
Die Tochter muss natürlich tief in die Tasche greifen, weil das Grundstück dann ganz anders bewertet wird (ebf. Grundsteuer B)
Das eine hat zwar erstmal mit dem anderen gar nichts zu tun, trotzdem würde das beim Amt aber ja zusammenlaufen und dann Äpfel mit Birnen verglichen werden?
Finde das ganze etwas verwirrend und frage mich, worauf das Amt hinauswill und ob das überhaupt legitim ist.

Vielleicht hat jemand ein Antwort für mich?

Am wichtigesten ist die Frage, ob der Vertrag in Kopie in die Amtsakte muss!

Danke und liebe Grüße

Angie
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compi57
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

... es wurde ein Grundstück übertragen, damit wurde Vermögen übertragen, die Übertragung ist noch keine 10 Jahre her und es ist halt zu prüfen, ob eine Schenkung erfolgte, ob die Schenkung wegen Bedürftigkeit zurückgefordert werden kann...

Das bei der Tochter nichts zu holen ist... na ja, das kann man so oder so sehen, es existiert ein Vermögenswert in dem bebauten Grundstück....

Zur Kopie: Die Sachbearbeiterin muss prüfen und die Prüfung nachvollziehbar abschließen (und ohne Kopien dürfte es für Dritte nicht nachvollziehbar sein...). Es gibt halt Prüfungsinstanzen, denen gegenüber man erklärungspflichtig ist - sei es der Vorgesetzte oder Prüfungsämter.

Was die Erbstreitigkeiten und den Datenschutz angeht: Ich würde mich nicht gerne als Behördenmitarbeiter dabei überführen lassen, dass ich gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen habe (dass jemand Einsicht nimmt ist die eine Sache - dass er es verwendet - wie gesagt, ich würde es mir gut überlegen, könnte ein echter Bumerang werden...).

Gruß C.
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