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Auskunftspflicht

 
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keks1978
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 21:37    Titel: Auskunftspflicht Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

welcher Mann hat einen ähnlichen Fall erlebt und hat es geschafft, das richterliche Urteil zu seinen Gunsten zu gewinnen?

Mein Mann und ich sind nun seit knapp 2 Jahren zusammen und haben im vergangenen Jahr geheiratet.
Er war früher mit einer Frau zusammen, aus der Beziehung stammt ein knapp 4 Jahre altes Kind. Er uns seine frühere Lebenspartnerin haben sich noch vor der Geburt getrennt, da sie sich gegenseitig eingestanden hatten, dass es eine reine Hass-Liebe ist und den beiden, sowie dem Kind nur schaden würde.

Als wir uns dann vor 2 Jahren kennen gelernt hatten, begann sie alte Besitzansprüche an ihn geltend zu machen, drohte ihm damit, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf, und wenn dann nur, wenn sie mit dabei ist.

Er ist daraufhin zum Jugendamt, hat sein Recht als Vater durchgesetzt, so dass letztendlich alle 14 Tage das Besuchsrecht zu je 8 Stunden am Samstag und am Sonntag wahrgenommen werden kann. Soweit so gut.

Nachdem das Urteil an der Stelle für sie nicht so ausgefallen war wie erhofft, drohte sie ihm mit einer Unterhaltsklage, da sie wegen dem Kind nur eingeschränkt arbeiten kann.
Die Klage wurde in 1. Instanz erstmal vom Gericht abgewiesen, da sie auf "Bedürftigkeit" geklagt hatte, in der 2. Instanz allerdings hat das Gericht ihr nun recht gegeben und mein Mann muss rückwirkend bis zum Jahr 2005 seine Finanzen offenlegen.
Mein Mann war ab 2006 freiberuflich tätig und nun seit einem Jahr wieder in einer Festanstellung. Die Einkünfte haben sich seit dem mehr als die Hälfte nach unten reduziert. Zumal auch noch kein Steuerbescheid für 2006 bis 2008 festgestellt wurde, ist noch nicht absehbar, wie hoch die Steuerbelastung aus diesen Jahren sein wird.

Ich stelle mir hier an der Stelle die Frage, wie das sein kann? Sie hatte vor und während der Schwangerschaft studiert, und seit Ende 2007 arbeitet sie. Vorher ist sie noch keiner Tätigkeit nachgegangen und fordert nun selbst für diesen Zeitraum Unterhalt.

Nun greift wohl der Spruch "Dummheit muss bestraft werden" wenn ich sage, dass er in der Zeit immer finanziell für sämtliche Anschaffungen rund um das Kind aufgekommen ist und das leider nicht belegen kann. Auch zahlt er schon einen höheren Satz Kindesunterhalt, als er eigentlich müsste.

Es muss doch eine Möglichkeit geben, aus dieser Situtation halbwegs vernünftig heraus zu kommen. Wie kann es sein, dass das Gericht ihr "Defizit" ausgleichen möchte, uns damit aber gänzlich ruinieren kann? Wo ist hier die Gerechtigkeit?

Ich kann das Thema nicht so neutral betrachten wie ich es gerne möchte, da es mich genauso trifft wie meinen Mann.
Aber ich kann trotzdem soviel Neutralität bewahren um zu sagen, dass eine Frau durchaus ihr recht geltend machen soll, wenn es ihr zusteht. Aber von rechtlicher Seite her sollte man hier auch die Umstände mit in Betracht ziehen und das richterliche Auge und Ohr sollte so feinfühlig sein, um zu erkennen, dass es hier lediglich um Rache geht, die uns unsere Existenz kosten kann.

Wer hierzu Urteile kennt, auf die man sich u. U. berufen kann, ... ich wäre euch echt dankbar.

Es kann doch nicht sein, dass wieder nur die Gesetze zu Gunsten der Frauen geändert wurden.

Vielen Dank
Keks
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:26    Titel: Re: Auskunftspflicht Antworten mit Zitat

keks1978 hat folgendes geschrieben::
..... in der 2. Instanz allerdings hat das Gericht ihr nun recht gegeben und mein Mann muss rückwirkend bis zum Jahr 2005 seine Finanzen offenlegen.

Die von dem Gericht festgestellte Auskunftspflicht ergibt sich aus den anzuwendenden Rechtsvorschriften (§ 1615l Abs. 3 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 1605 Abs. 1 BGB).
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Keks,

noch sehe ich erst einmal nur die Auskunft...von Zahlungen ist doch noch keine Rede oder hat das Gericht diesbezüglich bereits was entschieden?

Die Auskunft bei Selbständigen umfaßt tatsächlich die letzten 3 zurückliegenden Jahre, von daher bis 2005. Das ist also nicht ungewöhnlich.

Wann ist denn Klage auf BU erhoben worden und wann der Mann erstmals zur Zahlung eines solchen bzw. zur Auskunft aufgefordert worden?
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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keks1978
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 19:00    Titel: Auskunftspflicht Antworten mit Zitat

Hallo Maus,

danke für deine Nachricht.
Ja bisher ist es nur die Auskunft die vom Gericht verlangt wurde. Aber wir wollen uns so gut es geht vorbereiten, und versuchen an alles zu denken.

Unser Anwalt sagte uns, dass es wohl schon ähnliche Fälle gab, in welchen die Frauen immer REcht bekamen.

LG
Keks
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