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Verfasst am: 18.02.09, 06:32 Titel: Anwalt erscheint nicht zur Verhandlung, will aber Geld haben
Am 08.02.08 suchte ich mir einen Anwalt um eine Arbeitsschutzklage vor Gericht zu bringen. Nach ein paar Stellungnahmen von Ihm kam es zur ersten Güteverhandlung. Dort erschien die Beklagte nicht. Somit wurde ein Versäumnisurteil ausgesprochen, welches nach 5 Tagen von der Beklagten widerrufen wurde. Soweit war ich mit meinem Anwalt zufrieden. Danach hörte ich nichts mehr von Ihm. Fragen per Mail wurden nicht beantwortet. Auch die Beklagte wartete noch auf eine Reaktion einer Stellungnahme seitens meines Anwaltes. Am 23.12.08 wurde die 2te Verhandlung durchgeführt. Zu dieser erschien mein Anwalt nicht, da er im Urlaub war und der Vertreter nicht auffindbar. Ich vertrat mich demnach selbst. Es kam zu einem Vergleich.
Jetzt hat er der Rechtsschutzversicherung knapp 2000€ in Rechnung gestellt, wobei er den Selbstkostenanteil von 150€ von mir verlangt.
Aufgeführt sind folgende Posten:
Verfahrensgebühr: 583,70
Terminsgebühr: 538,80
Einigungsgebühr: 449,00
Post und Telekomunikationspauschale 20,00
Es liegt ein monatliches Brutto von 3.000,- € zu Grunde.
Die Verfahrensgebühr ist korrekt. Ebenso die Pauschale. (es fehlt hat noch die USt.)
Für den ersten Termin fallen 224,50 € zzgl Ust. an.
Mehr ist nicht beim geschilderten Sachverhalt. Würde ich mal reklamieren. Vielleicht hat der Kollege selbst nicht geblickt, dass sein Terminsvertreter durch Abwesenheit geglänzt hat, als er seine Akte abgerechnet hat. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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