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Verfasst am: 18.02.09, 20:37 Titel: Sonderurlaub nach Mutterschaftsurlaub
Ich habe folgendes Problem:
Im Oktober 2008 ist mein Mutterschaftsurlaub abgelaufen. Mein Arbeitgeber hat mir daraufhin angeboten entweder meine Arbeitsstelle wieder anzutreten oder einen 2-jährigen Sonderurlaub zu nehmen. Ich habe mich für den Sonderurlaub entschieden, da es zu der Zeit noch kein Thema für mich war wieder arbeiten zu gehen. Ich war vor dem Mutterschaftsurlaub in Vollzeit angestellt.
Jetzt möchte ich aber aus finanziellen Gründen meine Arbeitsstelle wieder antreten. Mein Arbeitgeber besteht jetzt aber auf den 2-jährigen Sonderurlaub und will mir danach nur eine Teilzeitstelle anbieten. Natürlich stellt mir mein Arbeitgeber auch frei, zu kündigen und mir eine andere Arbeitsstelle zu suchen. Ich arbeite dort aber bereits seit 1998. Wenn ich jetzt kündige verliere ich ja all meine Ansprüche und habe eine 3-monatige Sperre des Arbeitslosengeldes.
Gebt mir doch bitte mal einen Rat, was ich jetzt tun kann.
Danke schon mal im Voraus.
Also es gibt hier keine Regelung. Nur ein Schriftstück mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Frau....
aufgrund Ihres Antrages vom.... genehmigen wir Ihnen in der Zeit vom ...2008 bis ...2010 Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge. Die Zeit des Sonderurlaubs kann nicht als Beschäftigungszeit angerechnet werden. Bitte teilen Sie uns vor Ablauf des Sonderurlaubs mit, ob Sie Ihre Tätigkeit nach Beendigung des Sonderurlaubs in unserem Hause wieder aufnehmen wollen.
Mehr gibts nicht.
Vielleicht sollte ich es mit meinem Problem mal bei einem RA für Arbeitsrecht versuchen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 21.02.09, 13:17 Titel:
sandra79gm hat folgendes geschrieben::
Also es gibt hier keine Regelung.
Anscheinend doch:
sandra79gm hat folgendes geschrieben::
aufgrund Ihres Antrages vom.... genehmigen wir Ihnen in der Zeit vom ...2008 bis ...2010 Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge.
Für mich als Laie sieht das recht eindeutig aus. Und da nach meinem Verständnis zum einen Verträge einzuhalten sind und zum anderen die Bedingungen solcher Verträge für beide Seiten gleichermaßen gelten, sehe ich eigentlich keinen Grund, warum der AN plötzlich sagen können dürfte 'nee, war gar nicht so gemeint'. Oder könnte der AG den Sonderurlaub einseitig aufkündigen, wenn er ein Personalproblem hat? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Das was Sie mit "es gibt keine Regelung" meinen, ist laiensprachlich der Fall.
Es gibt keine gesetzliche Regelung speziell über die Ausgestaltung von "Sonderurlaub" .
Das bedeutet wiederum, dass man über die genauen Folgen der Vereinbarung möglicherweise trefflich streiten kann und auch die Umstände des Einzelfalls von erheblicher Bedeutung sein könnten. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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