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Ich habe eine Frage.
Ich verkaufe ansteckbuttons mit Flaggenmotiven. Nun möchte ich gerne Städtenamen als Motiv auf Ansteckbuttons anbieten. Die Button möchte ich so wie Orteingangsschild gestalten ( gelber Hintergrund mit schwarzer Schrift). Als ein Hauptmotiv möchte ich gerne "Berlin" nehmen. Gerne möchte ich die Wappen der einzelnen Stadtbezirke anbieten.
Ist dieses denn erlaubt ?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.02.09, 21:00 Titel:
Nein, § 12 BGB. Man müßte sich also eine Genehmigung der Stadt oder des Wappenträgers einholen. § 12 BGB gilt übrigens auch für Flaggen, so daß auch diese Buttons prinzipiell problematisch sind.
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