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Schulden über Kredit begleichen? bzw. Insolvenz kündig

 
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picotto_de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 18:01    Titel: Schulden über Kredit begleichen? bzw. Insolvenz kündig Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A hat im Juni 2008 Privatinsolvenz angemeldet. Seither hat sich sein beruflicher Umstand stark verbessert. Person A muss noch ca. 30.000Euro begleichen, was innerhalb den nächsten 48 Monaten kein Problem sein sollte.
Nun hat Person A aber das Problem, dass aufgrund seiner Insolvenz keine weiteren Geschäftspartner mit Ihm zusammenarbeiten möchten, da er Insolvent ist.
Dadurch verliert Person A allerdings an weiteren Gewinnen...

Ist es möglich, mit einvernehmen durch Bank und IV bzw. dem Gericht einen Kredit über die gesamt Schuldsumme aufzunehmen, um alle Gläubiger mit einmal bedienen zu können? Der Kredit könnte dann durch wachsen der Selbstständigkeit in maximal 36 Monaten abgezahlt werden.

Vielen Dank


Bzw. kann Person A die Insolvenz selber aufheben um sich selbständig mit den gläubigern in Verbindung zu setzen und die Schulden in Raten zahlen, ohne das ein fetter Eintrag in seiner Schufa steht etc steht.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vermutlich wird es daran
Zitat:
Ist es möglich, mit einvernehmen durch Bank und IV bzw. dem Gericht einen Kredit über die gesamt Schuldsumme aufzunehmen, um alle Gläubiger mit einmal bedienen zu können? Der Kredit könnte dann durch wachsen der Selbstständigkeit in maximal 36 Monaten abgezahlt werden.
scheitern.

Die Schufa ist bei einer Insolvenz eh dahin, somit wird sich schwerlich eine Bank finden, die das erforderliche Kapital ohne Sicherheiten zur Verfügung steht.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Insolvenzverfahren einmal läuft, dann kann man es nicht so einfach wieder aufheben lassen.

Im Prinzip gibt es da nur die Möglchkeit einen Antrag zu stellen, dem sämtliche Gläubiger zustimmen (§ 213 InsO) oder wenn es sich um ein Regelinsolvenzverfahren, erkennbar an dem Aktenzeichem mit "IN", handelt, über einen Insolvenzplan
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

.... oder den Wegfall des Eröffnungsgrundes, § 212 InsO. Wenn also, beispielsweise ein langlaufender Kredit dafür sorgt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen bedient werden können, kann man einen solchen Antrag stellen. Hierbei muss man bedenken, dass, gem. § 41 InsO alle Verbindlichkeiten als fällig anzusehen sind.
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bei § 212 InsO muss man aber zusätzlich auch noch die Masseverbindlichkeiten bedenken. Außerdem dürfte nur die Aufnahme eines Kredits nicht ausreichen. Es muss auch gewährleistet sein, dass der Eröffnungsgrund nicht mehr vorliegt, d.h. auch in absehbarer Zeit nicht wieder eintritt.
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