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Hallo Ihr beiden,
danke nochmal für eure Hilfe. Ich werde das mit meiner Freundin besprechen und versuchen umzusetzen. Sie hatte neulich am Telefon angedeutet eine Art Vereinabrung zu machen über gewisse Dinge. Er sieht dies nicht ein und will uns dann eben gar nichts mehr mitteilen wenn der Kleine bei ihm ist war die Antwort.
Und zum Thema 22:00 Uhr war leider auch sowohl am Freitag, als auch Sonnabends wieder Diskussion. Und er merkt es nicht.
Er hat uns diesen Samstag ausgelacht als wir dem Kleinen wie immer halb 12 Mittag gegeben haben damit er schlafen tut. Sie würden ja immer frühestens 13:00 Uhr essen. Bei seinen Eltern danach nach Hause fahren. Und dann schreibt er uns meist das das Kind halb drei oder um drei ausgeschlafen hat? Wenn der Kleine hier oder bei meiner Oma schläft schläft er von 12 an und wir wecken ihn gegen 16 Uhr.
Und abdens meinte er ist es ja nicht so wilde wenn er mal ne halbe Stunde so bis um 10 oder halb elf wach ist. Hallo, bei uns geht er um Punkt halb acht nach der Serie nach m Sandmann ins Bett. derzeit ist das Lukas. Da lesen wir ihm was vor dann Licht aus und gut.
Wie will man einem Mann der sich null sagen lässt und nur lügt etwas sagen?
Er war sogar so blöd das er teilweise mir und meiner Freundin unterschiedliche Situationen geschrieben hat und als ich ihn darauf ansprach kam. Sie hört das was sie hören will ich die Wahrheit.
Und wenn es soweit ist geben ich Michaela recht ist vorsicht zu walten.
Naja wir werden sehen.
Danke uch beiden
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 18.02.09, 16:15 Titel: Re: hallo
Tony1501 hat folgendes geschrieben::
Wie will man einem Mann der sich null sagen lässt und nur lügt etwas sagen?
Gar nicht. Warum auch? Wann das Kind bei ihm ins Bett geht und schläft oder nicht unterliegt wohl eher nicht dem Einfluß des anderen Elternteils.
Tony1501 hat folgendes geschrieben::
Sie hört das was sie hören will ich die Wahrheit.
Mutige Aussage. Aber unabhängig davon: wenn man nicht das Sorgerecht haben, ist man jedenfalls formal völlig draußen (wie schon in anderen Beiträgen erwähnt). _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
dass der eine Elternteil nicht beeinflussen kann, was der andere mit dem Kind veranstaltet, mag für den Moment zutreffend sein.
Aber heißt es auch, dass es den Sorgeberechtigten + Partner nix angeht, dass er sich nicht drum kümmern soll?
Falls ja, schmeiß ich alle meine Pädagogik-Unterlagen aus dem Fenster und erkläre meinen Prof nachträglich zur Null.
Das hat was mit Respekt und Vertrauen im Umgang erwachsener Menschen miteinander zu tun und der Tatsache, dass es nicht einen geben kann, der alles besser weiß, der - wie ich glaube schon mal erwähnt zu haben - dem anderen ständig vermittelt, überwacht, kontrolliert udn bevormundet zu werden; natürlich noch mit dem Wink, dass man es nicht kann und der andere dagegen viel viel besser!?
Edit: Noch zum pädagogischen Ansatz: Kinder sollen erzogen werden, ja; ob es sehr klug und weise ist, den ehemaligen Partner erziehen zu wollen, stelle ich - im übrigen auch für eine funktionierende Beziehung - stark in Frage! _________________ Gruß
Peter H.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 18.02.09, 22:32 Titel:
MichaelaT hat folgendes geschrieben::
..... dass der eine Elternteil nicht beeinflussen kann, was der andere mit dem Kind veranstaltet, mag für den Moment zutreffend sein.
Aber heißt es auch, dass es den Sorgeberechtigten + Partner nix angeht, dass er sich nicht drum kümmern soll?
So sieht es jedenfalls das Gesetz (abgesehen davon, dass es den Partner ohnehin nix angeht).
Solange sich das Kind zur Ausübung des Umgangsrechts bei dem umgangsberechtigten Elternteil befindet, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung des Kindes (§ 1687 Abs. 1 Satz 4, § 1687a BGB).
Unter die Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung fallen u.a Essen und Trinken, Schlafen, Spielen, Fernsehen, sonstige Freizeitgestaltung, Kleidung, aber auch Verwandtenbesuche und Behandlung leichter Erkrankungen.
Aus allen diesen Angelegenheiten soll sich der andere Elternteil heraushalten, solange nicht ensthaft zu befürchten ist, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist.
Pädagogik ist die Lehre und Wissenschaft von Bildung, Erziehung und Unterricht. Seit dem 17. Jahrhundert wurde die Pädagogik zu einer Wissenschaft mit Zweigen wie pädagogische Psychologie, soziologische Pädagogik, Didaktik.
Die Bildung und Erziehung beginnt in dem Moment, wo ein Kind geboren wird. Jede Erfahrung des Kindes formt und prägt dessen Verhalten.
Doch nicht nur das Kind wird erzogen und gebildet, sondern dies ist eine Wechselbeziehung mit den kindesbetreuenden Personen. So wie das Kind lernt, vom Löffel zu essen und Bausteine aufeinander zu stapeln, so lernen auch die betreuenden Erwachsenen die Bedürfnisse des Kindes wahrzunehmen und zu erfüllen.
Ist eine betreuende Person zu dieser Wahrnehmung nicht fähig oder willens, spricht man von eingeschränkter oder fehlender Erziehungsfähigkeit.
Ein wesentlicher gesellschaftlicher Auftrag der pädagogischen Einrichtungen und öffentlichen Institutionen ist die Überwachung und der Schutz des Kindeswohles. Dabei haben sie in erster Linie Hilfestellungen zu gewähren und Aufklärungsarbeit zu leisten.
Soweit mein Prof.
Nun meine Gedanken:
Der Vater des Kindes geht nachts mit dem Zwerg auf Partys - hoffentlich rauchfrei.
Das Kind bekommt weder den nötigen Schlaf noch die nötige Regelmäßigkeit des Tagesablaufes. Dass "Telefonterror" und Auseinandersetzungen im Beisein des Kindes nicht gerade das Gelbe vom Ei sind, dürfte unzweifelhaft feststehen.
Herr Königs - niemand behauptet, dass ein Elternteil besser ist als der andere. Ich persönlich bin der Meinung, dass der gewohnte Tagesrhythmus eines Kindes bei der Mutter und beim Vater weitestgehend angeglichen sein sollte.
Kennen Sie keine Mütter, die am Sonntagabend völlig "verdrehte" Kinder vom Vater zurückbekommen und dann erst mal mehrere Tage brauchen, um das Kind wieder auf einen "normalen Level" zu bekommen?
Sicher mag der umgangsberechtigte Elternteil freie Hand bei der Umgangsgestaltung haben.
Wie antworten Sie auf folgende Fragen:
1. Vater hat Kenntnis vom Heuschnupfen des Kindes, zwingt das Kind zur Wald-und-Wiesen-Tour, kurze Zeit später Kind im Krankenhaus mit akutem Asthma-Anfall.
Kindeswohlgefährdung?
2. Karnevalsumzug, Außentemperatur 2°, Kind steht (ohne Jacke, die hatte der Vater vergessen anzuziehen) zwei Stunden am Straßenrand und weint, weil es so friert - egal, Vater will am Bierwagen mit den Kumpels fröhlich sein. Ergebnis: Lungenentzündung.
Kindeswohlgefährdung?
3. Kind kommt nach 8 Stunden vom Vater zurück mit Bauchschmerzen. Hintergrund: es gab dort nichts zu essen, nur ein paar Kekse. (Kind mag keine Kekse). Kind trinkt im Bad Wasser aus der Leitung, da der Vater keine Getränke angeboten hat und das Kind sich nicht zu fragen traute.
Kindeswohlgefährdung?
Jetzt bin ich neugierig... *schmunzel*
Viele liebe Grüße,
Michaela
ps: ich denke, auch in Paarbeziehungen wird sich gegenseitig "erzogen" - sonst würden beide immer ein "egoistisches Ich" statt dem "gemeinsamen Wir" bleiben.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 19.02.09, 09:22 Titel:
Hallo, Michaela,
die Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen wird durch die Art, in der sie formuliert sind, von Ihnen bereits vorweggenommen. Es lohnt sich deshalb nicht, auf sie näher einzugehen.
Ihre Fragen ändern im übrigen nichts an der Feststellung, dass einem Elternteil während der Zeit der Ausübung seines Umgangsrechts die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung des Kindes zusteht, solange nicht ensthaft zu befürchten ist, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist, und dass sich der andere Elternteil insoweit nicht einzumischen hat.
Darf ich eine ganz ernsthafte Frage stellen? Die Antwort könnte auch für mich persönlich wichtig sein, es ist wirklich keine Provokation.
Welchen Weg kann oder sollte man gehen, wenn es bei Umgängen tatsächlich zu Kindeswohlgefährdung kommt?
Wenn es also keine Schwarzmalerei oder Panikmache, sondern ärztlich attestiert ist?
An wen sich wenden?
Wo Hilfe suchen?
Dankeschön schon im voraus und
liebe Grüße,
Michaela
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 19.02.09, 10:31 Titel:
Hallo, Michaela
MichaelaT hat folgendes geschrieben::
Welchen Weg kann oder sollte man gehen, wenn es bei Umgängen tatsächlich zu Kindeswohlgefährdung kommt? Wenn es also keine Schwarzmalerei oder Panikmache, sondern ärztlich attestiert ist? An wen sich wenden? Wo Hilfe suchen?
In einem solchen Fall kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sich weigern, dem anderen Elternteil das Kind zu überlassen, und eine Entscheidung des Familiengerichts über die Art und Weise der Durchführung des weiteren Umgangs des anderen Elternteils mit dem Kind abwarten.
In geeigneten Fällen kann auch versucht werden, durch Vermittlung des Jugendamts eine einvernehmliche Wahrnehmung des Umgangsrechts zu erreichen.
Aber eine Frage habe ich noch: kann es negativ angelastet werden, wenn bis zum richterlichen Entscheid bzg. der Umgangsregelung die Herausgabe des Kindes verweigert wird (Eigenmächtigkeit)?
Was bin ich froh, dass Sie so eine Engelsgeduld aufbringen. Dankeschön!
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 19.02.09, 11:30 Titel:
Hallo, Michaela,
ob die Weigerung eines Elternteils, dem anderen Elternteil das Kind zu überlassen, als ungerechtfertigte Eigenmächtigkeit dieses Elternteils gewertet werden könnte, hängt davon ab, wie schwerwiegend die Gründe für die Weigerung sind. Die Entscheidung, die Herausgabe des Kindes zu verweigern, darf nicht leichtfertig getroffen werden. Über die Gründe für die Weigerung sollte der andere Elternteil nicht im Unklaren gelassen werden.
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