Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Antrag Arbeitslosengeld stellen oder nicht?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Antrag Arbeitslosengeld stellen oder nicht?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
diehappgirl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 16:57    Titel: Antrag Arbeitslosengeld stellen oder nicht? Antworten mit Zitat

Nach Ende der Ausbildung keine Übernahme durch die Firma. Antrag beim Arbeitsamt auf ALG I gestellt. Dem Antragsteller wird erklärt, dass es nachteilig für ihn sein kann, falls er schnell wieder eine Arbeit findet und kurz darauf wieder arbeitslos ist. Es wurde noch etwas von einer 4jährigen Verjährungsfrist erzählt. Er soll sich das noch einmal überlegen und gegebenenfalls wiederkommen. Aber wo ist der Sinn? Wer weiß was? Idee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:25    Titel: Re: Antrag Arbeitslosengeld stellen oder nicht? Antworten mit Zitat

diehappgirl hat folgendes geschrieben::
Dem Antragsteller wird erklärt, dass es nachteilig für ihn sein kann, falls er schnell wieder eine Arbeit findet und kurz darauf wieder arbeitslos ist.
Wie bitte? Hat der Erklärende das vielleicht etwas näher erklärt? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dem Antragsteller wird erklärt, dass es nachteilig für ihn sein kann, falls er schnell wieder eine Arbeit findet und kurz darauf wieder arbeitslos ist.


Das könnte die Höhe des Alg betreffen. Die Höhe des Alg richtet sich nach den Ausbildungsbezügen. Wenn nun nach ca. 8 Tagen eine Anstellung gefunden und nach einigen Monaten wieder Arbeitslosigkeit eintritt, wird das Alg doch wieder nach dem Ausbildungslohn berechnet. Von daher könnte es ein Nachteil sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Wenn nun nach ca. 8 Tagen eine Anstellung gefunden und nach einigen Monaten wieder Arbeitslosigkeit eintritt, wird das Alg doch wieder nach dem Ausbildungslohn berechnet. Von daher könnte es ein Nachteil sein.
Und wie lange sollte der Betroffene wohl ohne Geld und ohne Job abwarten, bevor er ALG beantragt? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ganascia528
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Geht es dabei nicht auch noch um die Krankenversicherung, Rentenversicherung usw??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
diehappgirl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:17    Titel: arbeitslos nach Ausbildung Antworten mit Zitat

Krankenversicherung soll über die Familienversicherung laufen oder selbst versichern.
Ob man morgen oder erst in 2 Monaten was findet ist gerade in der heutigen Zeit ungewiss. Das Arbeitsamt zahlt doch nicht rückwirkend. Deshalb verstehe ich auch die 4-Jahres-Frist nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Im Endeffekt ist der Sachbearbeiter hier nur seine rberatungspflicht nachgekommen.
Er hat ja nur einen hinweis gegeben und nicht etwa die Antragsannahme verweigert oder den Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller kennt seine persönlichen Verhältnisse am besten und sollte das auch selbst entscheiden.
Es soll ja Fälle geben, wo z.B. ein Ehemann oder Eltern da sind, die für ein zwei Monate die Kosten übernehmen, aber das kann der Bearbeiter ja nicht wissen.
_________________
ausgezeichnet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Und wie lange sollte der Betroffene wohl ohne Geld und ohne Job abwarten, bevor er ALG beantragt? Geschockt


Code:
Sonderfälle bei der Anspruchsdauer
Informationen zu früherem Anspruch und Verjährung/Erlöschen des Anspruchs

Früherer Anspruch
Haben Sie in den letzten 4 Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Ihr neuer Anspruch um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer des erworbenen neuen Anspruchs

Verjährung/Erlöschen des Anspruchs
Der erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt Ihnen nach seiner Entstehung vier Jahre lang erhalten. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist auf eine nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen können, falls Sie durch eine neue Beschäftigung oder durch andere Versicherungszeiten nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllen. Sind vier Jahre vergangen, kann der (Rest-)Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.

Beispiel:
Herrn S. wird ab 01.07.2007 erstmals Arbeitslosengeld für 360 Kalendertage bewilligt. Nach 35 Tagen Leistungsbezug nimmt er eine Beschäftigung für 6 Monate auf. Durch diese Beschäftigung erfüllt er keine neue Anwartschaftszeit (dafür wären 12 Monate Beschäftigung erforderlich). Herr S. meldet sich nach Beschäftigungsende arbeitslos und beantragt erneut Arbeitslosengeld. Weil seit Entstehung des Anspruchs am 1.7.2007 noch keine vier Jahre vergangen sind, steht ihm Arbeitslosengeld für die noch nicht verbrauchte Anspruchsdauer von 325 Kalendertagen in der für die Zeit ab 01.07.2007 bewilligten Höhe zu. Ob er während der befristeten Beschäftigung mehr oder weniger verdient hat als vorher, ist unerheblich.

Bundesagentur für Arbeit Stand 24.04.2008
 
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 03:19    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Frage wird dadurch irgendwie nicht beantwortet. Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die arbeitsuchend Meldung ist rechtzeitig erfolgt und wurde vom Sachbearbeiter bearbeitet?
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.