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Grundsteuer für "freiwillige Leistungen"

 
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Isis_Osiris
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 41
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:55    Titel: Grundsteuer für "freiwillige Leistungen" Antworten mit Zitat

Die Grundsteuer zählt zu den Gemeindesteuern. Regelungen im Grundsteuergesetz.

Zählen sogenannte"freiwillige Leistungen in sozialen und kulturellen Bereich" einer Gemeinde auch zu den durch diese Steuer zu deckende Kosten?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

alle Steuern die einer Gemeinde zustehen, zählen (im Gegensatz zu mglw.. den Gebühren und Beiträgen oder bestimmten Zuweisungen) , zu den sog. zweckungebundenen Einahmen. D.h. sie sind im Rahmen des Gemeindehaushaltes für alle Ausgaben einsetzbar und nicht auf einen bestimmten Ausgabenkomplex beschränkt (Gesamtdeckung).

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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