Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
alle Steuern die einer Gemeinde zustehen, zählen (im Gegensatz zu mglw.. den Gebühren und Beiträgen oder bestimmten Zuweisungen) , zu den sog. zweckungebundenen Einahmen. D.h. sie sind im Rahmen des Gemeindehaushaltes für alle Ausgaben einsetzbar und nicht auf einen bestimmten Ausgabenkomplex beschränkt (Gesamtdeckung).
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.