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ich hoffe, ich bin im Verkehrsrecht richtig, ansonsten soll ein lieber Mod "mich" bitte verschieben
Eine kleine Straße im Irgendwo, es gibt keinen Gehweg. Rechts von der Staße sind Garagen, links stehen Häuser mit Haustür zur Straße hin. Parkverbotsschilder gibt es nicht, bzw erst weiter am Ende der Straße.
Gerade in der Winterzeit herrscht in der Kleinen Straße ein Parkplatzkrieg.
Besitzer (B1) von Haus 1 ist der Ansicht, dass der Platz vor seinem Haus für ihn „reserviert“ sein muss. Jeder der dort parkt bekommt von ihm einen hübschen Zettel ans Auto, dass dies sein Grundstück sei und dort nicht geparkt werden darf.
Nachbarn (N1) und N2 sind der Meinung, dass auf einer öffentlichen Straße jeder parken darf und wenn B1 meine, das der Platz ihm gehöre, er bei der Stadt einen Anwohnerberechtigungsausweis beantragen muss und der Parkplatz gesondert beschildert und eingezeichnet werden müsse. Erst dann habe B1 das Recht, auf seinen Parkplatz zu bestehen und bis dahin sei das Parken für jeden Erlaubt.
B1 stellt neuerdings seine Mülltonne täglich auf „seinen“ Parkplatz, die von N1 und N2 dann zur Seite geschoben wird, wenn keine anderen Parkplätze frei sind.
B1 reagiert, in dem er den Schnee vor seiner Haustüre einfach AUF die Autohauben von N1 und N2 schippt (wurde mehrfach beobachtet) bzw. die Mülltonne so hinstellt, dass sie die Autos berühren. Bis jetzt sind noch keine Sachbeschädigungen entstanden, was aber sicher nur eine Frage der Zeit ist wenn es so weiter schneit.
Nun die Fragen:
1) Haben N1 und N2 Recht, dass jeder dort parken darf? Solange keine Parkverbotsschilder dort stehen oder die Straße zu eng ist? Ist es relevant, dass es keinen Gehweg gibt?
2) Ist es möglich, eine Anzeige zu stellen, bevor an den Autos etwas beschädigt wird? Oder ist Schnee, der mutwillig auf Autos geschippt wird, schon ein Tatbestand?
Ich bedanke mich für die Antworten.. und nein, der Fall geht nicht um mich… isch habe gar kein Auto
(Aber viele Nachbarn ) _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:
Ob das auch schon für einen schwerwiegenderen Vorwurf s.u. reicht, weiß ich nicht, es erscheint mir hier aber eher unwahrscheinlich.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__315b.html
Was den Schnee auf der Haube anbelangt, könnte man ja mal darüber nachdenken, diesen auf Kosten von B beseitigen zu lassen. Eine Sachbeschädigung sehe ich hier auch noch nicht so recht:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__303.html
Wenn aber die geparkten Autos durch das Hinstellen von Gegenständen (Mülltonne) oder auch durch das Zuschaufeln mit Schnee am Wegfahren (be-)gehindert werden, könnte dies eine Nötigung darstellen:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__240.html _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Ist das zuparken der Grundstückszufahrt nicht auch eine Nötigung?
Zitat:
Das Parken ist unzulässig
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,...
oder
7. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, ...
Das mit dem Schnee usw. ist sicher nicht ok aber vielleicht trifft obiges ja zu und dann ist dort eh parken nicht erlaubt. Weder für ihn noch für andere. Glück für ihn wenn er auf`s Grundstück auffährt.
Habe ich etwas übersehen?
Davon, dass B’s Grundstücksausfahrt zugeparkt wird, ist doch gar nicht die Rede?
Davon, dass Schachtdeckel und Verschlüsse zugeparkt werden, ebenfalls nicht?
Davon, dass das Parken sonst nach StVO an dieser Stelle unzulässig wäre, auch nicht?
Es ist das ja nicht ausgeschlossen, aber diese Änderung des Sachverhaltes ist doch der Klärung der Frage nicht dienlich.
Außerdem darf der B dann immer noch keine Mülltonnen auf die Straße stellen und immer noch keine Autos mit Schnee zuschippen.
Ansonsten:
juliusmaximus hat folgendes geschrieben::
Ist das zuparken der Grundstückszufahrt nicht auch eine Nötigung?
Prinzipiell eher nicht. Es ist halt Falschparken.
Sollte nun aber ein Auto vor einer Grundstücksausfahrt abgestellt werden, mit dem Zweck und Vorsatz, den anderen am Wegfahren zu hindern, dann halte ich auch das für vorstellbar. Da wird dann vermutlich der Kontext, in dem das stattfindet, interessant. Aber wie gesagt, darum ging’s hier ja nicht. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Es ist keine Grundstückseinfahrt, die Häuser ende so gesehen mit der Strasse. Es ist bis zu Haustüre geteert und Gulideckel oder ähnliches sind nicht an dieser Stelle vorhanden. Die Haustüre wurde nicht zu geparkt.
Ein Haus weiter vorn gibt es einen Bereich in einer Kurve, wo ein eingeschränktes Halteverbortsschild beginnt und nach der Kurve beendet wird (Pfeile in die jeweilige Richtung).
Die alte Dame, die dort wohnt, hat dies wohl bei der Stadt beantragt da sie oft zugeparkt wurde und mit ihrem Gehwagen dort kaum noch zur Türe raus kam. (Ich sags ja, viele Nachbarn, nicht nur nette.)
Gerne kann ich Morgen bei Tageslicht einmal ein Bild von der Stelle machen, damit man sehen kann, was gemeint ist und wie breit die Strasse ist. Auch die Parksverbotsschilder kann man dann erkennen, Hausnummern und Autos werde ich weg retuschieren.
Ist das erlaubt, liebe Mods? _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
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Es geht um einen Bereich, ähnlich wie auf dem Bild, den ich rot eingezeichnet habe.
Da das Bild von einem Dachboden/ oberen Stockwerk aus geknipst wurde von einem Haus das an einem Hang gebaut wurde, sieht man die breite der Straße nicht. Da wo der Zaun endet geht es steil runter da dort die Garagen sind. (Also unter dem Garten)
Die Strasse ist breit genug, dass wenn die Autos dort stehen wie in dem Bild gefärbt, noch 2 PKW´s an einander vorbei kommen.
Es gibt keine Parkplätze oder Zufahrten in die Gärten der Häuser, nur eben die Strasse. Und die Gartenzäune. Grundstückszugang ist demnach die Haustüre.. oder liege ich da falsch?
Ich hoffe, dass war jetzt nicht zu verwirrend.. ich finde es toll wenn Ihr mal Eure Einschätzung gebt ob das Parken dort generell erlaubt oder verboten ist.
Da sich das ganze natürlich um rein fiktive Autos, Personen, Geschichten und Gegenden handelt, sind Ähnlichkeiten rein zufällig und nicht beabsichtigt.
Danke und Liebe Grüße _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
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Wenn man die Gemeinde/Stadt darum bitten würde, einen Fußweg oder Gehwegbereich zu kennzeichnen, dürft die Lösung des Problems eigentlich nicht so schwierig sein. Damit ergibt sich auch die Lösung, wo geparkt werden darf.
Darum wurde schon oft gebeten, da die Kurve und die Straße sehr gefährlich sein können, gerade für die Schulkinder und gerade im Winter, wenn viel Schnee liegt. Auch fehlt da eine Beleuchtung.. alles sehr dunkel... aber das wäre ein anderes Thema
Es wurde auch schon angeregt (Unterschriften gesammelt von besorgten Eltern) das aus diesem Bereich eine Spielstrasse gemacht wird, aber auch da wurde bei einer Stadtteil-Begehung abgeblockt und eben der Parkplatzmangel in dem ganzen Bereich angesprochen. Bei einer Spielstraße (Verkehrsberuhigte Zone) darf man wohl gar nicht parken.
Keine Chance, fragt mich nicht warum.
Aber dann wären alle Probleme gelöst, da gebe ich Ihnen Recht. _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
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Bei einer Spielstraße (Verkehrsberuhigte Zone) darf man wohl gar nicht parken.
Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich sind nicht dasselbe.
In der sogenannten Spielstraße darf man nicht parken, weil man gar nicht erst hineinfahren darf (Eine Spielstraße mit darin befindlichen Garagen wäre also schlecht).
Im verkehrsberuhigten Bereich ist das Parken nur auf den dafür markierten Flächen erlaubt, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Spielstra%C3%9Fe
Wenn in der auf dem Bild dargestellten Situation nur ein Gehweg abgetrennt würde, wäre es möglicherweise mit dem Parken auch zu Ende, weil dann evtl. der verbleibende Raum zu schmal wäre (§ 12, Abs.1, Nr.1 StVO), möglicherweise käme dann auch der oben schon erwähnte § 12, Abs.3, Nr.3 StVO zum Tragen (das lässt sich aus dieser Perspektive nicht beurteilen).
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__12.html _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Wenn in der auf dem Bild dargestellten Situation nur ein Gehweg abgetrennt würde, wäre es möglicherweise mit dem Parken auch zu Ende, weil dann evtl. der verbleibende Raum zu schmal wäre (§ 12, Abs.1, Nr.1 StVO), möglicherweise käme dann auch der oben schon erwähnte § 12, Abs.3, Nr.3 StVO zum Tragen (das lässt sich aus dieser Perspektive nicht beurteilen).
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__12.html
Das wäre auf jeden Fall so, die Straße wäre dann zu eng. Die Straße ist auch nur breit genug weil die Garagenausfahren ja "zur" Straße "dazu" gezählt werden. Ich denke die Stadt will genau deswegen auch nicht, daß dort ein Gehweg oder eine Einschränkung des Parkens gemacht wird. Es fehlen in diesem Stadtteil einfach Parkmöglichkeiten und da will man die letzten Plätze nicht auch noch "verballern".
Und wenn das Parken dort nicht gestattet wäre, hätte die Stadt ja das Schild, welches man am linken Haus sehen kann, nur weiter nach rechts versetzten müssen. Das gibt es erst seid einigen Monaten. Dann wäre das Parken generell vorbei und die Nachbarn müssten sich andere Gründe zum streiten suchen
Drei Häuser weiter nach rechts wird die Straße so eng, das nur noch ein Auto durchpasst und da ists eh nix mit parken.
Vielen Dank für Ihre Erklärungen! _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
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