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lebenslanges Wohnrecht

 
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Knuthilde
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Anmeldungsdatum: 19.02.2009
Beiträge: 1
Wohnort: Unterweißbach

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 11:17    Titel: lebenslanges Wohnrecht Antworten mit Zitat

wir ,mein Mann und ich haben uns getrennt. er ist ausgezogen und lebt bei seiner neuen Familie, seit 3 Monaten. Wir haben ein Haus 50/50 im Grundbuch eingetragen.
Nun möchte er mir lebenslanges Wohnrecht für das Haus einräumen und unseren zwei Töchtern, testamentarisch das Haus vererben. Sonst läuft alles friedlich ab, sauber und ordentlich. nun meine Frage; welche Vor -und Nachteile habe ich, was muß ich beachten. Lachen Gruß Knuthilde
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Sowohl bei der Bestellung eines Wohnungsrechts an dem Haus als auch bei der "Vererbung" des Hauses an die Töchter ergeben sich einige Fragen.

Ein Wohnungsrecht kann nur von beiden Grundstückseigentümern gemeinsam bestellt werden. Damit das Wohnungsrecht in das Grundbuch eingetragen werden kann, muss die Eintragungsbewilligung notariell beglaubigt werden. Wenn bei der Bestellung des Wohnungsrechts nichts Anderes vereinbart wird, ist der Wohnungsberechtigte verpflichtet, das Haus in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und die für die Instandhaltung und Instandsetzung des Hauses erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen.

Verfügungen in einem Testament können jederzeit ohne Begründung widerrufen werden. Um die Möglichkeit eines Widerrufs auszuschließen, müsste ein Erbvertrag geschlossen werden. Ein Erbvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.
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