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Entscheidung über Entfernungskostenpauschale
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Moni X hat folgendes geschrieben::
So einfach ist das
Aber warum kommt denn dann dieser erneute Vermerk drunter, wenn diese Bescheide doch endgültig sind? Wo ist mein Gedankenfehler?
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Moni X
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Kopiert mir bitte mal jemand den entsprechenden Absatz aus dem Link von Zafilutsche raus?
Ich kann den leider nicht öffnen
_________________
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[quote="lissy"]Cool, Moni, danke, du funktionierst ja wie ein Automat. Frage einwerfen --> Automat spuckt Antwort aus.
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Moni X
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil. Das ist mir ja jetzt direkt peinlich Verlegen
Habe selbst gerade nachgelesen, in einer anderen Quelle.
Der Vorläufigkeitsvermerk bleibt bestehen..
Aber nicht aus dem Grund, dass nun doch wieder die ersten 20 km wegfallen,
sondern ob zB die Höhe der Pauschale in Ordnung ist
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Moni X
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vorläufigkeitsvermerk beruht auf Nummer 2 des Urteilstenors des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale Geschockt
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Moni X
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

BMF-Schreiben hierzu.

Man lernt nie aus Geschockt
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wußte ich es doch:

Die Hinterhältigkeit des Bundesfinanzsteinbrücks ist grenzenlos....
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Moni X
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Wußte ich es doch:

Die Hinterhältigkeit des Bundesfinanzsteinbrücks ist grenzenlos....

Wobei ich persönlich der Meinung bin, dass es bis einschließlich 2009 bei der jetzigen Regelung bleibt. Und die momentane Vorläufigkeit der ergehenden 2008er-Steuerbescheiden, sowie den geänderten 2007ern, nach ein bisschen hin und her aufgehoben wird.

Ab 2010 darf man sich wohl auf eine drastische Kürzung der 0,30 Cent einstellen.

Ist aber nur meine bescheidene Meinung Winken
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Naja bis dahin haben wir vermutlich eine andere Regierung, deswegen kann keiner voraussagen was wirklich kommen wird.
Zumindest wenn die Steuersenker aus Bayern an der Regierung beteiligt sein sollten, wird es wohl keine Kürzung geben, ist für die glaube ich zu einer Art heiliger Kuh geworden Cool
_________________
ausgezeichnet
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Wußte ich es doch:

Die Hinterhältigkeit des Bundesfinanzsteinbrücks ist grenzenlos....
Bevor man solche Äußerungen von sich gibt, sollte man vielleicht doch erstmal versuchen, die Gründe zu verstehen. Und wenn es bei dem Versuch bleibt, sollte man sich vielleicht mit Äußerungen dieser Art zurückhalten.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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pepto2601
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Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Wußte ich es doch:

Die Hinterhältigkeit des Bundesfinanzsteinbrücks ist grenzenlos....


Das hat nichts mit Steinbrück zu tun, sondern ergibt sich alleine aus dem Urteil des Verfassungsgerichts.
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Naja zumindest ich zitiere:
Zitat:
"geht auf eine Initiative von Finanzminster Peer Steinbrück zurück. Folgender zusatz ist in den Schreiben enthalten: "Sollte aufgrund gesetzlicher Neuregelung dieser Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; "
Zitat ende.
Kann den geltendes Recht durch den Gesetzgeber rückwirkend geändert werden?
Demnächst bekomme ich nur noch offene Bescheide (also mit Vorläufigkeitsvermerken übersäht). Dann kann der Gesetgeber immer im Nachgang überlegen, wie und was er ändert und wie er z.B. die Höhe von Bußgeldern/Kindergeld/Grunbesitzabgaben u.s.w. anpassen muß um ordentlich die Staatskasse zu füllen. Irgendwie läuft in meinen Augen das Gesetzgebungsverfahren entgegen dem Uhrzeigersinn. Zumindest wie Herr Steinbrück das anscheinend möchte. Oder will er doch nicht? Ausgesagt hatte er zumindest mal was anderes. Aber dann hätte er die Nummer mit der Vorläufigkeit nicht ausdenken müssen.
Hat eigentlich jemand schon einen neuen Bescheid? Und wenn ja, was steht definitiv drunter?
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