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Morlock FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 283
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Verfasst am: 18.02.09, 18:50 Titel: Pendlerpauschale mit Auto des Lebenspartner? |
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Guten Tag,
PersonA lebt in einer Lebensgemeinschaft mit seiner Partnerin.
Wegen Schadesfreiheits-Rabatt wurde das Auto auf die Partnerin
angemeldet und auch als Halterin.
PersonA fährt mit dem Auto zum Arbeitsplatz 38 km.
Die Partnerin 8 km mit dem Öffentliche Verkehrsmittel zur Arbeit.
Wie ist es nun mit der Pendlerpauschale?
Kann PersonA welche geltent machen,obwohl kein Halter?
Es geht ja schließlich um eine Menge Euro!!
Welche Möglichkeiten gibt es??
Danke!
mfg |
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pepto2601 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2009 Beiträge: 39
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Verfasst am: 18.02.09, 22:08 Titel: |
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Bei den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte kommt es primär nicht darauf an, wem das Auto gehört.
Auch wenn einem Arbeitnehmer ein PKW durch die Firma gestellt wird, können für diese Wege Werbungskosten geltend gemacht werden. |
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Raiden FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 19.02.09, 07:44 Titel: |
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Zitat: | Auch wenn einem Arbeitnehmer ein PKW durch die Firma gestellt wird, können für diese Wege Werbungskosten geltend gemacht werden. |
Nicht unbedingt _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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ulli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.01.2007 Beiträge: 541
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Verfasst am: 19.02.09, 10:44 Titel: |
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noch mal ganz langsam:
es ist eine ENTFERNUNGS-Pauschale - weder eine PKW- noch eine Fußgänger - Berechnung und eben auch nur eine PAUSCHALE!
Ulli |
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bavarian tax collector FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 655 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 19.02.09, 10:56 Titel: |
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Ergibt sich für jeden Stpfl. ersichtlich bereits aus der Anlage N:
Zeile 37: Die Wege wurden ganz oder teilweise zurückgelegt mit einem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW/Firmenwagen
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!" |
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pepto2601 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2009 Beiträge: 39
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Verfasst am: 19.02.09, 12:46 Titel: |
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Raiden hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Auch wenn einem Arbeitnehmer ein PKW durch die Firma gestellt wird, können für diese Wege Werbungskosten geltend gemacht werden. |
Nicht unbedingt |
Doch, unbedingt!
Wie es mit der Versteuerung des geldwerten Vorteil aussieht ist ja wieder was anderes. |
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Raiden FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 19.02.09, 13:30 Titel: |
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Sie sind sich Ihrer Sache ja ganz schön sicher dafür dass Ihre Aussage nur halb richtig ist.
Die pauschal besteuerten Fahrten Whg-Arbeit mindern die Abzugsbeträge der Pendlerpauschale.
Von daher ist die Aussage " nicht unbedingt" völlig korrekt und zutreffend. _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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bavarian tax collector FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 655 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 19.02.09, 18:37 Titel: |
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Naja, ich würde sagen beide haben Recht!
Man kann die Pendler-Pauschale geltend machen, aber durch die pauschale Versteuerung (eigener Eingabepunkt, Zeile 47?) wird sie entsprechend gemindert!
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
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"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!" |
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Raiden FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 19.02.09, 19:40 Titel: |
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Ich hab nie gesagt man kann die PP nicht geltend machen, ich habe gesagt man kann sie bedingt geltend machen. _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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