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Pendlerpauschale mit Auto des Lebenspartner?

 
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Morlock
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:50    Titel: Pendlerpauschale mit Auto des Lebenspartner? Antworten mit Zitat

Guten Tag,
PersonA lebt in einer Lebensgemeinschaft mit seiner Partnerin.
Wegen Schadesfreiheits-Rabatt wurde das Auto auf die Partnerin
angemeldet und auch als Halterin.
PersonA fährt mit dem Auto zum Arbeitsplatz 38 km.
Die Partnerin 8 km mit dem Öffentliche Verkehrsmittel zur Arbeit.
Wie ist es nun mit der Pendlerpauschale?
Kann PersonA welche geltent machen,obwohl kein Halter?
Es geht ja schließlich um eine Menge Euro!!
Welche Möglichkeiten gibt es??
Danke!
mfg Frage
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pepto2601
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Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Bei den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte kommt es primär nicht darauf an, wem das Auto gehört.
Auch wenn einem Arbeitnehmer ein PKW durch die Firma gestellt wird, können für diese Wege Werbungskosten geltend gemacht werden.
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Auch wenn einem Arbeitnehmer ein PKW durch die Firma gestellt wird, können für diese Wege Werbungskosten geltend gemacht werden.


Nicht unbedingt
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MfG Raiden

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ulli
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Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

noch mal ganz langsam:

es ist eine ENTFERNUNGS-Pauschale - weder eine PKW- noch eine Fußgänger - Berechnung und eben auch nur eine PAUSCHALE!

Ulli
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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ergibt sich für jeden Stpfl. ersichtlich bereits aus der Anlage N:

Zeile 37: Die Wege wurden ganz oder teilweise zurückgelegt mit einem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW/Firmenwagen

taxpert
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pepto2601
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Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Auch wenn einem Arbeitnehmer ein PKW durch die Firma gestellt wird, können für diese Wege Werbungskosten geltend gemacht werden.


Nicht unbedingt


Doch, unbedingt!

Wie es mit der Versteuerung des geldwerten Vorteil aussieht ist ja wieder was anderes.
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sind sich Ihrer Sache ja ganz schön sicher dafür dass Ihre Aussage nur halb richtig ist.

Die pauschal besteuerten Fahrten Whg-Arbeit mindern die Abzugsbeträge der Pendlerpauschale.

Von daher ist die Aussage " nicht unbedingt" völlig korrekt und zutreffend.
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MfG Raiden

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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ich würde sagen beide haben Recht!

Man kann die Pendler-Pauschale geltend machen, aber durch die pauschale Versteuerung (eigener Eingabepunkt, Zeile 47?) wird sie entsprechend gemindert!

taxpert
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab nie gesagt man kann die PP nicht geltend machen, ich habe gesagt man kann sie bedingt geltend machen.
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MfG Raiden

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