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Hilfe! Vertrag Deckkaterkauf

 
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rassekatze09
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 20:53    Titel: Hilfe! Vertrag Deckkaterkauf Antworten mit Zitat

Hallo, ich bin neu hier und habe ein paar Fragen zu einem unglücklichen Deckkaterkauf Traurig .

Wir haben einen Deckkater von einer Bekannten (A) gekauft. Im Vertrag steht u.a. der Gesamtwert des Katers von 1.000,-€. Vereinbart war die Zahlung von 100,-€ (ist erfolgt in bar) und 3 Deckungen à 300,-€, die entweder sie selber oder von ihr empfohlene Züchter (B) innerhalb von 2 Jahren wahrnehmen können. Wenn andere Züchter (B) die 3 Deckungen an ihrer Stelle wahrnehmen, ist die Deckgebühr direkt an sie (A) zu bezahlen/ weiterzuleiten.

1. Frage: Wenn sie die Deckungen nicht innerhalb der vereinbarten Zeit in Anspruch nimmt, ist der Anspruch dann verfallen?

Im Vertrag steht auch ein Eigentumsvorbehalt, dass der Kater ihr bis zur vollständigen Bezahlung gehören würde. Wir haben einen unterschriebenen Kaufvertrag und den Stammbaum des Tieres, der Kater lebt bei uns.

2. Frage: Gehört ihr der Kater weiterhin und sie kann über ihn frei verfügen bis zur vollständigen Bezahlung oder bedeutet dies nur, dass sie im Falle einer Nichtbezahlung den Kater zurückholen könnte und er ihr aber nicht mehr gehört sondern uns?

Ein Züchter (B) hat vor Verkauf des Katers schon eine Deckung bei der Bekannten (A) angezahlt, das hat sie uns auch mitgeteilt und ist entsprechend im Kaufvertrag vermerkt.

3. Frage:
a. ist der Deckvertrag zwischen ihr (A) und dem Züchter (B) ungültig, weil sie nicht mehr im Besitz des Katers ist und die Erfüllung nicht mehr erbringen kann und sie folglich ihm den angezahlten Betrag zurückgeben müsste? Der Kaufvertrag mit uns ist aber gültig und wir geben die anfallende Deckgebühr an die Züchterin (A) weiter oder es wird vor der Deckung der Nachweis erbracht, dass der Züchter (B) an sie direkt in Folge des aktuellen Kaufvertrages und nicht des ungültigen Deckvertrages die Deckgebühr bezahlt hat?oder
b. der alte Deckvertrag gilt mit ihr (A) und dem Züchter (B) als Hauptvertragspartner und wir sind durch den Kaufvertrag so etwas wie „Erfüllungsgehilfen“? Da wir aber mittlerweile im Besitz des Deckkaters sind, glaube ich das aber eher nicht? Also zusammengefasst

1. Dürfen wir überhaupt Deckverträge nach unserem Standard ( Bluttests, Vorlage von Kopien des Impfbuches und des Stammbaumes) mit Kätzinnenbesitzern machen oder macht die Verkäuferin (A) für die 3 vereinbarten Deckungen die Deckverträge?
2. Wie sieht es mit dem oben beschriebenen Fall des Züchters mit der Anzahlung aus?
3. Dürfen wir auch zum Schutz unseres Katzenbestandes die Deckbedingungen vorgeben, wenn sie selber zum Decken kommt und z.B. die Unterschrift und Einhaltung eines Deckvertrages verlangen?
4. Was ist, wenn sie uns nur Züchter (B) vorstellt, die wir aus z.B. gesundheitlichen Gründen ablehnen müssen?

Wenn wir gewusst hätten, dass die ganze Sache so kompliziert werden würde, hätten wir den Kater nicht genommen...Der Fall tritt ja aber vielleicht öfter ein, daher meine Bitte: Wie ist hier die Rechtslage?
Danke im Voraus!
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 05:45    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verkäufer hat sich bis zur vollständigen Bezahlung ein Eigentumsvorbehalt gesichtert. D.h. statt Geld hat sie die 3, ihr zustehenden Deckakte á 300 €, und die 100 € in bar als Zahlung gewählt.
Dies ist durchaus legal und auch üblich bei Zuchttieren.
Wenn also eine Deckung durch den momentanen Besitzer verweigert wird, kann sie von ihrem Eigentumsrecht gebrauch machen, da ja die Zahlung (Deckakt) verweigert wurde und den Kater wieder zurückholen.
Da dort der Deckakt mit Fremdkatzen Dritter von beiden Seiten her unterschrieben wurde und dies als Zahlungsmittel aktzeptiert wurde, dann ist das m.E. ein rechtsgültiger Vertrag.
Ich verstehe nur nicht so ganz, warum man erst so einen Vertrag akzeptiert und unterschreibt und dann meint, das sei so alles nicht richtig.
Hätte man vielleicht vor dem Unterschreiben klären sollen.
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rassekatze09
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, so einfach ist es aber nicht, siehe § 929BGB. ... Daher nochmal meine Fragen:
1. verfällt der Anspruch auf Bezahlung, wenn sie innerhalb der vereinbarten Zeit die 3 Deckungen nicht in Anspruch nimmt? Oder geht der Kater dann am Ende wieder an sie zurück?
2. Wer macht die Deckverträge- sie als Inhaberin oder wir als (auch physische ) Besitzer? Ich bin der Meinung, wir, so wie ich ja auch mit einer Mietsache oder einem geleasten Auto frei entscheiden kann.

Wie ist die Rechtslage? Danke für Eure schnelle Hilfe!
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt
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Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 06:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Züchter innerhalb der festgesetzen Frist die Deckakte nicht warnimmt, dürfte der Kater danach Ihnen gehören. Wenn allerdings die Deckakte durch den momentanen Besitzer verhindert oder verweigert werden, kann sich der Züchter die Mieze wiederholen, ggfls. auch das Geld für die 3 Deckakte einklagen.

Die Deckverträge macht regulär der Züchter, der ja auch noch ein Eigentumsvorbehalt hat.

Zitat:
Ich bin der Meinung, wir, so wie ich ja auch mit einer Mietsache oder einem geleasten Auto frei entscheiden kann.


Ich muß eine Mietsache wieder in dem Ursprungszustand an den Eigentümer übergeben, und habe bestimmte Auflagen(siehe Mietvertrag). Mietvertrag kann zeitlich begrenzt werden oder gekündigt werden.

Bei einem Leasingauto ist es ähnlich:
Da habe ich mich an die vereinbarte Ratenzahlung zu halten und muß mich ebenso an den Leasigvertrag halten (Vollkasko, Wartung, Inspektionen usw.) und kann das Fahrzeug auch nicht umlackieren oder Crashcarrennen damit fahren o.ä.
In beiden Fällen räumt der Eigentümer ein Nutzungsrecht ein, welches zu bestimmten Bedingungen stattfindet, also eingeschränkt ist.
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