Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
mich treibt gerade die Frage der Zusändigkeit von Gerichten in den Wahnsinn.
Angenommen wir hätten folgenden Fall.
Im September 08 wurde von A (wohnhaft in Bayern) etwas an B (wohnhaft in einem kleinen Kaff in Österreich) etwas verkauft.
A hat die Ware verschickt und wartet seitdem auf die Bezahlung.
A hat im November an B eine Mahnung mit einer letzten Zahlungsaufforderung geschickt, worauf B aber nicht reagiert.
Nun will A mit Hilfe des neuen Europäischen Mahnbescheids seine Forderung geltend machen.
Leider kann A aber nicht heruasfinden, welches Gericht (auszufüllen in Abschnitt 1 der Vordrucke des Mahnbescheids) denn nun da einzutragen ist.
Ist es a) Berlin Wedding als zentrales Mahngericht, b) ein Gericht in Bayern als Wohnort des A oder c) das Amtsgericht in den kleinen Kaff der B? Wenn es c wäre, wo bekäme der A denn dann raus, welches Gericht dass denn nun genau wäre (Adresse etc.)
Kann mir jemand bei der Beantwortung dieser rein akademischen Frage helfen?
danke für die Antworten.
Das heisst also, dass man unter dem Kapitel 1 im Vordruck dann das östereichische Gericht eintragen müsste, oder?
Und noch eine rein theoretische Frage: Wohin müsste man denn den Mahnbescheid schicken? Direkt an daas öster. Gericht oder geht das dann wieder seinen Weg über Berlin?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.