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Blautangopferd FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 42 Wohnort: Pforzheim
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Verfasst am: 10.02.09, 21:19 Titel: Wenn sich zwei Behörden nicht verstehen |
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Hallo ,
wie ist es eigentlich, wenn die eine Behörde (BFA) durch eine Diagnose festlegt, dass man nicht mehr seinen Beruf ausüben darf, und die andere Behörde (Agentur für Arbeit) dagegen festlegt, dass der Beruf weiterhin ausgeübt werden darf und Vermittlungsvorschläge schickt ?
Was gilt, oder wie verhält man sich in einem solchen Fall ?
schöne Grüße _________________ bedanke mich im Namen dritter für gute Ratschläge und Tips und für die dazu verwendete Zeit zur Beantwortung |
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SoFa74 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.09.2008 Beiträge: 50
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Verfasst am: 11.02.09, 09:27 Titel: |
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Morgen!
In so einem Fall sollte man das naheliegendste tun: Die Arbeitsagentur schriftlich darüber informieren, dass laut Einschätzung des Gutachters der Rentenversicherung die Ausübung des erlernten Berufes aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist und dies mit einer Kopie dieses Gutachtens (Reha-Abschlussbericht oder was auch immer) belegen.
Sollte die Arbeitsagentur dies trotz allem nicht anerkennen, kann man m.W. um eine Vorstellung bei deren ärztlichen Dienst ersuchen, um die Vermittlungsfähigkeit neu feststellen zu lassen. Hierzu sollte man sich allerdings von der Arbeitsagentur beraten lassen.
Oder weiß jemand hier im Forum dazu genaueres?
Gruss,
SoFa74 |
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Old Piper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2538
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Verfasst am: 11.02.09, 10:07 Titel: |
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Hm... normalerweise liegt der Fall eher umgekehrt: Die Arge sagt: der/die kann nicht mehr und fordert zur Rentenantragstellung auf und der RV-Träger sagt: der/die kann noch, Rente jibbet nich, ab zur Arge.
In diesen Fällen der 'divergierenden Leistungsbeurteilung' gibt es eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Arge und der DRV Bund (ob die Regionalträger der beigetreten sind, weiß ich nicht - vermutlich aber schon), nach der die medizinischen Dienste der beiden Leistungsträger sich untereinander kurzschließen und zu einer deckungsgleichen Beurteilung kommen sollen. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig. |
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Blautangopferd FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 42 Wohnort: Pforzheim
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Verfasst am: 17.02.09, 20:52 Titel: das klingt kompliziert |
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Danke für die Antworten/ Beiträge. Doch irgendwie habe ich den Eindruck, dass diese Vereinbarung wohl nur auf dem Papier steht.
schöne Grüße _________________ bedanke mich im Namen dritter für gute Ratschläge und Tips und für die dazu verwendete Zeit zur Beantwortung |
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Phönix3 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.02.2008 Beiträge: 2531
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Verfasst am: 20.02.09, 08:24 Titel: Re: Wenn sich zwei Behörden nicht verstehen |
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| Blautangopferd hat folgendes geschrieben:: | | .....wenn die eine Behörde (BFA) durch eine Diagnose festlegt..... |
Wie lange liegt der Befund zurück, also WANN wurde die Diagnose festgestsellt durch die BFA und seit wann ist die Person bei der ARGE gemeldet ?
Phönix _________________ Gruß
Phö-nixe
Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"... |
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Blautangopferd FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 42 Wohnort: Pforzheim
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Verfasst am: 20.02.09, 18:22 Titel: der vermeintliche Fall ist komplizierter geworden |
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Text _________________ bedanke mich im Namen dritter für gute Ratschläge und Tips und für die dazu verwendete Zeit zur Beantwortung
Zuletzt bearbeitet von Blautangopferd am 21.02.09, 08:54, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Blautangopferd FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 42 Wohnort: Pforzheim
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Verfasst am: 20.02.09, 18:33 Titel: Re: der vermeintliche Fall ist komplizierter geworden |
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kompliziert _________________ bedanke mich im Namen dritter für gute Ratschläge und Tips und für die dazu verwendete Zeit zur Beantwortung
Zuletzt bearbeitet von Blautangopferd am 21.02.09, 08:54, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Blautangopferd FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 42 Wohnort: Pforzheim
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Verfasst am: 20.02.09, 20:08 Titel: Re: der vermeintliche Fall ist komplizierter geworden |
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kompliziert _________________ bedanke mich im Namen dritter für gute Ratschläge und Tips und für die dazu verwendete Zeit zur Beantwortung
Zuletzt bearbeitet von Blautangopferd am 21.02.09, 08:53, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Phönix3 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.02.2008 Beiträge: 2531
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Verfasst am: 20.02.09, 22:16 Titel: Re: der vermeintliche Fall ist komplizierter geworden |
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| Blautangopferd hat folgendes geschrieben:: | | In dieser kam ein sehr gutes Angebot eines Unternehmens und der/diejenige mußte aus Geldknappheit annehmen.Es folgte Vertragsverhältnis und das Angebot der Bfa (6-wöchige Belastungserprobung hat der-/diejenige abgelehnt (da keine Aussicht auf Ü-geld wegen zu geringer Bemessung) Der-/diejenige übt jetzt einen Job aus, der eigentl. lt. Befund nicht ausgeübt werden darf ..... |
Genau das hatte ich zu meinem Bedauern befürchtet. DAMIT sind alle Atteste erst mal hinfällig, könnte ich mir vorstellen. Es ist wie ein stillschweigendes Einverständnis, daß man doch erwerbsfähig ist (100 %). Der Erkrankte hatte hier schwerwiegende "Fehler" (die eigentlich nicht wirklich welche sind, sich aber fatal auswirken können au fseine Einkommens- und Interessenlage) begangen. Nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, empfehle ich eine Wiederbeantragung, Neuaufnahme des Verfahrens unter Hinzuziehung eines Facharztes, der sowohl mit der BFA, als auch mit dem AA zusammenarbeitet. (Ganz wichtig !)
Dann bekämen auch BEIDE Behörden DASSELBE Attest und man wäre sich, egal wie die Attestierung ausgeht, zumindest mal einig, wie weiter zu verfahren ist. (Harz 4 usw.). Dann könnte sich der Erkrankte daran machen, einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung, sofern festgestellt wurde, daß er nur beschränkt arbeitsfähig ist, bei der BFA zu beantragen. (Wichtig und da werden immer wieder Fehler gemacht, sind die Dienstwege und daß man die Reihenfolge beachtet, nach der Anträge laufen sollten.)
LG Phönix _________________ Gruß
Phö-nixe
Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"... |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 21.02.09, 12:03 Titel: |
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| Zitat: |
und zu einer deckungsgleichen Beurteilung kommen sollen.
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Eine schöne Formulierung für "wir würfeln"... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B |
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