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Verfasst am: 20.02.09, 09:31 Titel: Grundlage ALG 1 bei Azubis?
Hallo,
zu diesem Thema lese und höre ich immer wieder verschiedene Aussagen, was ist denn nun Fakt?
These A:
Der Azubi bekommt nach der erfolgreichen Ausbildung und anschließender Arbeitslosigkeit 60% der bisherigen Ausbildungsvergütung.
These B:
Der Azubi bekommt nach der erfolgreichen Ausbildung und anschließender Arbeitslosigkeit 60% des Betrages, den er verdient HÄTTE, wäre er übernommen worden bzw. 60% des tariflich festgelegten (Da Azubis ja so "wenig" verdienen).
Letzte Aussage stammt u.a. von einem Lehrer in der Berufsschule.
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