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Grundlage ALG 1 bei Azubis?

 
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Anarchox
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.08.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 09:31    Titel: Grundlage ALG 1 bei Azubis? Antworten mit Zitat

Hallo,

zu diesem Thema lese und höre ich immer wieder verschiedene Aussagen, was ist denn nun Fakt?

These A:
Der Azubi bekommt nach der erfolgreichen Ausbildung und anschließender Arbeitslosigkeit 60% der bisherigen Ausbildungsvergütung.

These B:
Der Azubi bekommt nach der erfolgreichen Ausbildung und anschließender Arbeitslosigkeit 60% des Betrages, den er verdient HÄTTE, wäre er übernommen worden bzw. 60% des tariflich festgelegten (Da Azubis ja so "wenig" verdienen).

Letzte Aussage stammt u.a. von einem Lehrer in der Berufsschule.

Weiss hier jemand, wie das aussieht?
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
These A:
Der Azubi bekommt nach der erfolgreichen Ausbildung und anschließender Arbeitslosigkeit 60% der bisherigen Ausbildungsvergütung.


Allerdings vom ausgezahlten Netto.
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