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Europäischer Mahnbescheid - welches Gericht zuständig?

 
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spline
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 21:53    Titel: Europäischer Mahnbescheid - welches Gericht zuständig? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mich treibt gerade die Frage der Zusändigkeit von Gerichten in den Wahnsinn.
Angenommen wir hätten folgenden Fall.
Im September 08 wurde von A (wohnhaft in Bayern) etwas an B (wohnhaft in einem kleinen Kaff in Österreich) etwas verkauft.
A hat die Ware verschickt und wartet seitdem auf die Bezahlung.
A hat im November an B eine Mahnung mit einer letzten Zahlungsaufforderung geschickt, worauf B aber nicht reagiert.
Nun will A mit Hilfe des neuen Europäischen Mahnbescheids seine Forderung geltend machen.
Leider kann A aber nicht heruasfinden, welches Gericht (auszufüllen in Abschnitt 1 der Vordrucke des Mahnbescheids) denn nun da einzutragen ist.
Ist es a) Berlin Wedding als zentrales Mahngericht, b) ein Gericht in Bayern als Wohnort des A oder c) das Amtsgericht in den kleinen Kaff der B? Wenn es c wäre, wo bekäme der A denn dann raus, welches Gericht dass denn nun genau wäre (Adresse etc.)
Kann mir jemand bei der Beantwortung dieser rein akademischen Frage helfen?

Danke


spline
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idem
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Österreichische Amtsgerichte kann man hier finden:
http://www.justiz.gv.at/service/content.php?nav=71
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UHU-1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

... oder hier:

http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/cc_searchmunicipality_de.jsp#statePage0
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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spline
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antworten.
Das heisst also, dass man unter dem Kapitel 1 im Vordruck dann das östereichische Gericht eintragen müsste, oder?

Und noch eine rein theoretische Frage: Wohin müsste man denn den Mahnbescheid schicken? Direkt an daas öster. Gericht oder geht das dann wieder seinen Weg über Berlin?


Danke

spline
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idem
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Für das europäische Mahnverfahren ist in Deutschland Berlin-Wedding zuständig.
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