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habe mal eine fiktive Frage:
Also Arbeitnehmer A ist unbefristet bei einer Firma angestellt. Nun möchte er sich aber verändern und hat eine neue unbefristete Anstellung in einer anderen Firma bekommen. Diese neue Firma ist allerdings 35 km vom Wohnort entfernt. Kann Arbeitnehmer A nun Fahrtkostenzuschuß bei der Arbeitsagentur beantragen?
Warum sollte die Arbeitsagentur dafür zahlen müssen?
A möge die Suchmaschine seines Vertrauens nach der "Pendlerpauschale" befragen. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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