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recht.de :: Thema anzeigen - Wie lange darf man mit 14 Jahren wegbleiben?
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Wie lange darf man mit 14 Jahren wegbleiben?

 
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obi-lan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:29    Titel: Wie lange darf man mit 14 Jahren wegbleiben? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Ich (19), einer der 30 ist und eine die 14 ist sowie ein paar andere wollen Eislaufen gehen. Wie lange darf man mit 14 Jahren in eine Eislaufhalle?

Es fällt ja nicht unter § 4 Gaststätten oder § 5 Tanzveranstaltungen http://bundesrecht.juris.de/juschg/BJNR273000002.html

Bin da gerade ziemlich ratlos^^
Danke für die Hilfe Smilie

MfG
obi
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Bis sie zumacht oder solange es die Eltern erlauben. Der frueher Zeitpunkt gilt Winken
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Naja. Eis-Tanz? Geschockt Lachen
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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obi-lan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern man unser Eislaufen Tanz nennen kann/konnte Geschockt Mr. Green

Wir hatten den Entschluss gefasst, Nachmittags noch schnell zu gehen. Trotzdem danke Smilie
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