Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anzeige wegen Schlitten fahren ?!?!??
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anzeige wegen Schlitten fahren ?!?!??

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
utopia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.06.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:21    Titel: Anzeige wegen Schlitten fahren ?!?!?? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Frage ist kein Scherz! Auch wenn es sich so anhört.

Gegeben sei folgende Situation:
Eine Person namens Vater zieht einen Schlitten hinter sich her auf dem ein Kind sitzt. Da gerade ein Feuerwehreinsatz ist und der Gehweg in der SEHR ruhigen 30-Zone abgesperrt war, ebenso auch die Straße, fuhr Vater mit dem Schlitten und Kind auf der Straße am Rand. Kurz nach der Absperrung war die Vater samt Schlitten aber noch nicht auf dem Gehweg.
Ein Beamter der örtlichen Polizei kommt in diesem Moment herbei gelaufen und 'befiehlt' in einem mehr als unangemessenem Ton sofort den Gehweg zu betreten. Auf die Frage, was denn jetzt plötzlich los sei und ob man gerade etwas blockiere, wurden von dem Vater die Personalien aufgenommen.

Der Vater hat nichts ausgehändigt bekommen, nur die Aussage, dass er jetzt eine Anzeige bekäme wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und dass eine Anzeige beim Jugendamt eingehen wird, so dass geprüft werden kann, ob der Vater verantwortungsvoll mit seinem Kind umgehe.

Der Vater ist nun ziemlich verwirrt und weiß überhaupt nicht was das soll. Bekommt man wirklich zwei Anzeigen, weil man einen Schlitten in einer abgesperrten Straße auf einem kurzen Stück Straße zieht?


Was stünde dem Vater jetzt bevor? Was würde diese Situation genau bedeuten?

Wie gesagt, es ist KEIN Scherz und vollkommen ernst gemeint!

Vielen Dank

p.s. ich werde das Gleiche noch mal im Forum für Familienrecht stellen um Antwort auf die Frage mit dem Jugendamt zu bekommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte das Ganze für ziemlichen Unsinn.

Wie der schlittenziehende Vater hier den Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllt haben soll, ist mir unklar.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__315c.html

Was das Jugendamt hierbei verloren hat, ist mir noch mehr unklar. Entweder fehlt hier entscheidendes oder man kann über das Verhalten des Polizisten nur den Kopf schütteln. Wenn nichts entscheidendes fehlt, bezweifele ich, dass da noch etwas kommt.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
utopia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.06.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schilderung fehlt leider nichts. Mir ist dieses Verhalten auch eher suspekt.

Vielen Dank für deinen Antwort
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
warten Sie ab, ob überhaupt etwas nachkommt.
Sicher, die Ungewissheit ist nicht schön, aber wohl nicht zu ändern.

gez. Lempel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.