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Trennung und Verbot Besuch in der Ex-Ehewohnung zu empfangen

 
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Anna-Maria
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:36    Titel: Trennung und Verbot Besuch in der Ex-Ehewohnung zu empfangen Antworten mit Zitat

Hallo!

Frau F bewohnt mit den zwei Kindern (5 und 7) die ehemalige Ehe-Wohnung. Der Ehemann M hat im selben Haus seine eigene Wohnung, wo er schläft und auch seine Kleidung und Kosmetikartikel hat, er behauptet aber, dass er auch noch in der Ehe-Wohnung wohnt, weswegen er jeden Morgen zum Frühstück in diese Wohnung kommt. Zum Abendessen nutzt er die Küche in seiner eigenen Wohnung.

Nun bekommt F Besuch von einem Freund und dessen Sohn, die sie gerne bei sich übernachten lassen möchte. M kennt diesen Freund nicht und vermutet (zu Unrecht), dass es sich um einen Liebhaber handelt und will F verbieten, den Besuch in der Ehe-Wohnung zu empfangen oder gar übernachten zu lassen.
Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Liebelei, diese Vermutung ist aus der Luft gegriffen. Allerdings besteht M darauf, dass seine Befürchtung, dass es zu "ehewidrigen Handlungen" kommen wird, korrekt ist und hat dies auch anwaltlich untersagen lassen.

Welche Rechte hat M, diesen Besuch zu verbieten?

Die Anwälte sind (nach Diktat) in Faschingsferien und daher momentan nicht erreichbar.

Vielen Dank,
Anna-Maria
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