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Musik im Internet Kunstrecht

 
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MannyMarc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 00:41    Titel: Musik im Internet Kunstrecht Antworten mit Zitat

Ich mache Hobbymässig Musik im Bereich hip hop Rap
da unsere musik aggresiv ist wollte ich wohl wissen was in der Musik erlaubt ist was nicht, da viele leute schon dafür vor Gericht gelandet sind.

Darf man Schimpfwörter benutzen um sich auszudrücken?
Das machen ja zwar viele aber die jenigen die ihre Cd's verkaufen haben nur eine indizierung zu befürchten, im internet sieht es ja wieder ganz anders aus, wenn man dort sowas reinstellt als free-download hat man ja ein Bußgeld oder sogar Gefängnis zu befürchten.
Wie kann man als Hobbymusiker sicher gehen ob das Rechtens ist oder nicht?
Wann ist es noch Kunst und wann begeht man eine Straftat?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, in erster Linie sollte man schauen, welche Straftatbestände man auch verbal verüben kann.

Besonderes Augenmerk würde ich auf "Verbreitung pornographischer Schriften" (und folgende), "Gewaltdarstellungen" und Beleidigung" richten..
_________________
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MannyMarc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das habe ich mir schon durchgelesen.
wenn ich danach gehe dürfte ich ja so gut wie nichts in texten sagen, was aber auch nicht sein kann wenn ich mir in kaufhäusern cd's anhöre dort finde ich haufenweise solche inhalte.
Ist es jetzt so das künstler die ihre cd's verkaufen davon nicht betroffen sind?
ausser das denen eine indizierung droht?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Schimpfwort an und für sich ist erstmal keine Beleidigung, erotische Texte verbreitung pornographischer Texte und nicht alles, was Gewalt beinhaltet fällt gleich unter den §131.
Das hat nichts mit dem Verkauf zu tun, sondern daß die Texte, die sie gehört haben, entweder die Straftatbestände schlichtweg nicht erfüllen oder bis jetzt noch niemand zur Anzeige gebracht hat.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ein "to all my n*ggaz out there" ist nun mal nicht rassistisch, "where m*therf*cking hoes at?" nicht per se beleidigend (keine Zielgruppe) und "let them haters come, I'm-a shoot 'em one by one" nicht gewaltverherrlichend.

Bei englischen Texten dürfte in DE auch keine Indizierung drohen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 01:10    Titel: Re: Musik im Internet Kunstrecht Antworten mit Zitat

MannyMarc hat folgendes geschrieben::
Musik im Bereich hip hop Rap
Ich bin ja der festen Überzeugung, daß ein Widerspruch in sich ist.

[sorry, das konnte ich mir einfach nicht verkneifen]
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Bei englischen Texten dürfte in DE auch keine Indizierung drohen.


Kann ich so fast nicht glauben, daß zum Beispiel volksverhetzende Musik erlaubt wäre, nur weil sie in Englisch gesungen wird..
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MannyMarc
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Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

was ich halt nicht verstehe das die künstler das recht haben musik mit pornographischen inhalten usw. zu verbreiten in verschiedenen kaufhäusern, soviel wie ich weiss kann denen nichts passieren da sie nicht verantwortlich sind die jugend zu schützen,
dafür wären die eltern verantwortlich oder die bpjm.
und wenn ein hobbymusiker seine musik for free anbietet muss er eine hohe geldstrafe zahlen da kinder und jugendliche freien zugang zu den inhalten hatten, obwohl jedes kind sich eine cd mit dem selben inhalt problemlos im cd-handel kaufen kann.

und dann wollte ich mal gerne wissen wie kann man so eine musik im internet anbieten reicht ein warnhinweis aus?
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wie schon mal gesagt, es fällt nicht alles unter eine Strafnorm, was sich für den einzelnen womöglich so "anfühlt". Es kann sein, daß sie die Texte aus ihrem moralischen Empfinden heraus als pornographisch betrachten, die Lieder aber nur etwas anstößig sind, aber mehr nicht.

Selbst wenn sie pornographisch sind, muss dies erstmal der Strafverfolgungsbehörde bekannt werden, und glauben sie mir, bei der Mengen an Liedern, die tagtäglich in Umlauf kommen, ist es nicht finanzierbar, genug Leute anzustellen, die sich diese Leider anhören und auf mögliche Rechtsverstöße hin zu untersuchen.

Und wenn jemand wissentlich pornographische Inhalte verbreitet, so beschützt ihn ein lapidarer Warnhinweis nicht vor evtl. strafrechtlichen Sanktionen, er muss eindeutig sicher stellen, daß seine Inhalte in keine unbefugte Finger (in diesem Fall wohl eher Ohren) gelangen, wozu ein Warnhinweis eindeutig nicht ausreicht.
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MannyMarc
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Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

sowas habe ich mir schon gedacht! habe mir gerade noch was durchgelsen um sowas anzubieten müsste ich ein post-ident verfahren durchführen,was aber sehr umständlich ist und ich auch noch dafür kosten tragen muss, und ich glaube nicht das einer das auf sich nimmt nur um ein paar lieder zu bekommen.

nagut ich könnte ja einfach meine musik auf einer ausländischen page hochladen,
gibt ja genug von den seiten da reicht ein mausklick "bist du 18 ja nein"
wär ich denn so rechtlich gesehen auf der sicheren seite?
und dürfte ich auf meiner homepage die leute zu der seite verweisen?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Aufgrund unserer Forenregeln ganz allgemein:
MannyMarc hat folgendes geschrieben::
wär ich denn so rechtlich gesehen auf der sicheren seite?
Ja klar. Wenn man in dem Ausland lebt und das da nicht strafbar ist (also das anbieten, nicht das leben).
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MannyMarc
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Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möche wegen der musik auf nummer sicher gehen und eine seite machen wo der zutritt nur durch ein passwort möglich ist, reicht es aus das der jenige der auf die seite will mir eine ausweiskopie zukommen lässt? also bei pornoseiten funtioniert das ja nur mit post-ident verfahren, aber hier geht es ja um musik würde da eine ausweiskopie ausreichen?
Da nämlich z.B. Feuerwerksverkäufer im Internet auch nur nach einer ausweiskopie fragen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

MannyMarc hat folgendes geschrieben::
also bei pornoseiten funtioniert das ja nur mit post-ident verfahren, aber hier geht es ja um musik würde da eine ausweiskopie ausreichen?


Wenn es sich um Sachen handelt, bei denen der Webseitenbetreiber sicherstellen muss, daß seine Inhalte nicht in die Hände unbefugter (sprich in diesem Fall minderjährige) gelangen, ist erstmal grundsätzlich jedes Verfahren geeignet, was dies tut.

Nun überlegen sie mal, wie sie sich sicher sein können, daß die "Kopie" nicht eine kurze Bekannschaft mit einem Bildbearbeitungsprogramm gemacht hat, oder daß Sohnemann ihnen nicht die Kopie von Papis Perso geschickt hat...
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

MannyMarc hat folgendes geschrieben::
..reicht es aus das der jenige der auf die seite will mir eine ausweiskopie zukommen lässt?

M. W. ist das einzige Verfahren, das als sicher anerkannt ist, das Postident-Verfahren.
Verantwortlich dafür, dass Unbefugte keinen Zugriff haben, ist letztenendes immer der Anbieter. Deshalb sind beim Kauf im Laden auch nicht in erster Linie die Eltern verantwortlich sondern der Handel. Geschockt
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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