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Verfasst am: 19.02.09, 14:20 Titel: Widerklage und eigentliche Klage
Angenommen,
Klage lautet: "Der Beklagte wird verurteilt 500 Euro zu zahlen";
Widerklage lautet: "Der Kläger hat es zu unterlassen, im Internet über den Beklagten zu verbreiten, er habe 500 Euro Schulden";
Kann so eine Klage und so eine Widerklage erfolgreich sein?
Wie könnte in diesem Fall eine Kostenteilung aussehen?
Für die Klage ist Streitwert ja offensichtlich; wie hoch ist jedoch der Streitwert für die Widerklage? Auch 500 Euro?
Erhält der Anwalt für das Verteidigen der Widerklage eine zusätzliche Gebühr? _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 20.02.09, 17:34 Titel: Re: Widerklage und eigentliche Klage
kuaja hat folgendes geschrieben::
Für die Klage ist Streitwert ja offensichtlich; wie hoch ist jedoch der Streitwert für die Widerklage? Auch 500 Euro?
Man müßte schauen, welchen Wert das Unterlassungsinteresse in dem Fall hat. Das kann durchaus höher als 500 EUR sein (etwa wenn ich wegen der allgemeinen Verleumdung, ich sei ein zahlungsunwilliger oder -unfähiger Schuldner, keinen Kredit mehr bekomme, weil das im Dorf die Runde gemacht hat). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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